20.09.2014 (Samstag) von 09:00h bis 18:00h – Workshop IV – Verfahrensrecht / Strafrecht und familienrechtlicher Streit des VafK Köln e.V., 50670 Köln

20.09.2014 (Samstag) von 09:00h bis 18:00h

Workshop IV – Verfahrensrecht / Strafrecht und familienrechtlicher Streit

Alte Feuerwache

Melchiorstr. 3

50670 Köln

Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl ist auf je 25 Personen begrenzt.

Arbeitsmaterial: Alle Teilnehmer sollen sich das Buch „Familienrecht“ aus der Reihe „Beck-Texte im dtv“ (ISBN 978-3-423-05577-2) besorgen und mitbringen.

Kosten: inklusive Tagesverpflegung 45 € pro Person. Für VafK / EfKiR Mitglieder und Geringverdiener / Arbeitslose 25 € pro Person und Veranstaltung.

Anmeldung: Nach Ihrer Anmeldung und unserer Rückbestätigung gilt Ihre Teilnahme erst mit Überweisung des Kostenbeitrags als von uns verbindlich gebucht und reserviert. Überweisen Sie bitte den Betrag an folgendes Konto:

Väteraufbruch für Kinder
Sparkasse KölnBonn
BIC COLSDE33
IBAN DE95 3705 0198 1931 8812 60

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldungen nach Zahlungseingang berücksichtigt.

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28.08.2012 – ORF – Ex-Polizist sieht sich als Opfer

Im Prozess gegen einen pensionierten Chefinspektor der Wiener Polizei, der seine Familie tyrannisiert haben soll, hat sich der Angeklagte für nicht schuldig bekannt. Er sieht sich selbst als Opfer. Die Verhandlung wird im Oktober fortgesetzt.

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27.08.2012 – OTS – Wenn das Frauenhaus sich scheinbar rächt

Nach 9 Monaten Untersuchungshaft beginnt morgen der Prozess gegen den pensionierten Kriminalbeamten Siegfried M. am Wr. Landesgericht

Wien (OTS) – Siegfried M., 4-facher Vater, ehemaliger Kriminalbeamter, wurde von seinem Dienstgeber zahlreich ausgezeichnet. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er sich mehrfach massiv gegen vorgetäuschte Sachverhalte durch Frauen und Mütter gestellt, die den § 38 Sicherheitspolizeigesetz missbräuchlich dazu verwendeten, ihre nicht mehr gewünschten Partner durch eine ungerechtfertigte Wegweisung loszuwerden.

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Beziehungsrecht, Ablösung des veralteten Denkmodells Besuchsrecht gefordert

Hervorgehoben

Beziehungsrecht, also das Recht des Kindes auf eine echte Beziehung zu Mutter und Vater soll den Geist  jener neuen Gesetze bestimmen, die derzeit in Österreich erarbeitet werden. Der Begriff „Besuchsrecht“ steht für ein veraltetes Denkmodell, dessen Zeit längst abgelaufen ist.

Die Beziehung zu Mutter und Vater hat grösste Bedeutung für die gesunde psychische Entwicklung jedes Kindes. Die Gesetzgebung und die Politik ist daher im Sinne der Menschenwürde gefordert, sich von veralteten Denkmustern und deren Vertretern endlich zu verabschieden.

Es ist die Ablösung des veralteten Denkmodells Besuchsrecht durch ein Beziehungsrecht zu fordern, welches den Menschenrechten und dem Rechtsempfinden der heutigen Gesellschaft entspricht.

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28.05.2012 – Kurier – Nach Bluttat in Schule: Bub erlag Schussverletzung

Der Achtjährige, dem Freitag von seinem Vater in einer Volksschule in St. Pölten in den Kopf geschossen wurde, ist tot.

Der achtjährige Bub, dem Freitag früh von seinem Vater in einer Volksschule in St. Pölten in den Kopf geschossen wurde, hat den Kampf ums Überleben verloren. Er erlag seiner schweren Verletzung am Sonntagnachmittag im Landesklinikum St. Pölten. „Trotz aller medizinischer Bemühungen ist das Kind jetzt am Nachmittag verstorben“, teilte Bernhard Jany, Sprecher der Landeskliniken-Holding, mit.

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21.04.2012 – Profil – Das traumatisierte Kind – Wie Beziehungsdramen Kinder lebenslang traumatisieren

Scheidungsdramen, Beziehungskriege, Vernachlässigung und Gewalt – die Wege zum kindlichen Trauma sind vielfältig. Die Auswege nicht. Die Folgen dramatisch: Kindliche Traumata wirken ein Leben lang nach – psychisch wie physisch.

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19.09.2011 – ORF – Familie, Seit 15 Jahren: Gesetz gegen häusliche Gewalt, Schutz für geschlagene Frauen

Das Gewaltschutzgesetz hilft seit 15 Jahren, Frauen vor gewalttätigen Männern schützen. Die schlagenden Männer, meist Ehemänner oder Partner, können von der Polizei aus der Wohnung gewiesen und am Wiederbetreten gehindert werden. Rund 7.000 Mal im Jahr wird dieses polizeiliche Mittel mittlerweile angewendet.

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Mediation, verpflichtende Mediation bei Trennung oder Scheidung gefordert

Mediation verringert nachweislich das Konfliktpotenzial zwischen den Eltern und erleichtert die Vereinbarung gemeinsamer Obsorge wesentlich, selbst in konfliktreichen Trennungen.

Daher ist die gesetzliche Vorschreibung verpflichtender Mediation für Eltern minderjähriger Kinder im Falle von Trennung oder Scheidung zu fordern.

Eine Verweigerung oder Behinderung dieser Massnahme durch einen Elternteil muss sorgfältig definierte Konsequenzen, bis hin zum Verlust der Obsorge nach sich ziehen.

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19.09.2011 – OTS – Kampf gegen häusliche Gewalt muss weitergeführt werden Parlament würdigt Erfolge von 15 Jahren Gewaltschutzarbeit

Wien (PK) – Um einen profunden Überblick über die Entstehung des
Gewaltschutzgesetzes und die Gewaltschutzarbeit der letzten 15
Jahre zu ermöglichen, luden Nationalratspräsidentin Barbara
Prammer und die Frauensprecherinnen der Fraktionen heute
Nachmittag zu einer Veranstaltung ins Hohe Haus. Die
hochkarätigen Gäste, darunter auch Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, kamen
dabei nicht nur auf die Entwicklung diesbezüglicher
Qualitätsstandards, sondern auch auf die zukünftigen Aufgaben und
Herausforderungen für erfolgreiche Gewaltschutzarbeit zu
sprechen. Durch das Programm führte Jochen Bendele (Kleine
Zeitung).

Prammer: Gewaltschutz als persönliches Anliegen
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zeigte sich über das
große Interesse, auf das die heutige Veranstaltung gestoßen war,
erfreut und merkte an, das Thema Gewaltschutz durchziehe ihre
gesamte politische Tätigkeit wie ein roter Faden: Als Vorsitzende
des Linzer Frauenhauses sei sie schließlich schon vor
Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes mit der Frage
konfrontiert gewesen, warum das Opfer und nicht der Täter die
Wohnung verlassen müsse, wenn es zu Gewalt im häuslichen Bereich
gekommen ist. Vor 15 Jahren habe man diesen unhaltbaren Zustand
schließlich durch das Gewaltschutzgesetz grundlegend verändert.
Dass es auf Schiene gebracht werden konnte, wäre dabei nicht
zuletzt auf die Initiativen der ehemaligen Frauenministerinnen
Johanna Dohnal und Helga Konrad zurückzuführen gewesen. In Kraft
getreten sei es schließlich in ihrer eigenen Amtszeit als
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz,
erinnerte Prammer. Seitdem wären zahlreiche Staaten dem Beispiel
Österreichs gefolgt und hätten ebenfalls Instrumente zur
Wegweisung von Tätern und zum Schutz von Frauen vor häuslicher
Gewalt implementiert.

Dass sich seit Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes 1996
Vieles bewegt habe, sei vor allem auch auf die wertvolle Arbeit
der Interventions- bzw. Gewaltschutzstellen zurückzuführen, stand
für die Nationalratspräsidentin fest: Die Kooperation von Polizei
und Justiz mit Beratungsstellen habe sich dabei als wirksames
„Geheimrezept“ erwiesen. Persönlich hoffe sie, dass Gewalt im
öffentlichen Bereich abnehme, der soziale Nahbereich der Opfer
nicht über Anzeichen häuslicher Gewalt hinwegsehe und die
betroffenen Frauen den Mut aufbringen, sich zu wehren, schloss
Prammer.

Heinisch-Hosek: Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt hat viele Gesichter, meinte Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek: Die Palette reiche dabei von sexueller
Belästigung und Nötigung über Stalking bis hin zu verbaler und
körperlicher Gewalt, skizzierte sie. Um Opfer vor derartigen
Attacken zu schützen, habe Österreich vor 15 Jahren das
Gewaltschutzgesetz verabschiedet und damit als kleines Land einen
wichtigen Standard gesetzt. Gewalt im sozialen Nahbereich fielen
schließlich mehr Frauen zwischen 16 und 45 Jahren zum Opfer als
Kriegen und Terrorismus, stellte Heinisch-Hosek fest. Es gelte
deshalb auch über Macht und Verteilungsgerechtigkeit zu sprechen
und sicherzustellen, dass Frauen sich aus ihrer ökonomischen
Abhängigkeit lösen können: Schließlich wäre ein Ausbruch aus der
Gewalt eher möglich, wenn man über ein eigenes Einkommen
verfügte.

Seit Beschlussfassung des Gewaltschutzgesetzes sei viel passiert:
So habe sich etwa die Zahl jener Opfer, die Beratungsangebote in
Anspruch nehmen, verdreifacht. Das zeige, dass die bestehenden
Instrumente gut genutzt werden, meinte die Frauenministerin. Ihr
besonderer Dank gelte deshalb jenen Menschen, die im Bereich des
Gewaltschutzes und der Exekutive tätig seien. Zuletzt kündigte
die Frauenministerin an, in Kooperation mit der Bundesministerin
für Inneres eine Interventionsstelle für Betroffene von
Zwangsverheiratungen ins Leben rufen zu wollen: Mit diesem
Problem habe man es schließlich zunehmend häufiger zu tun.
Außerdem sei von Seiten ihres Ministeriums eine Studie in Auftrag
gegeben worden, die sich der Gruppe der Hoch-Risiko-Opfer
annehme. Den im Opferschutz Tätigen konnte Heinisch-Hosek unter
anderem die Erhöhung des Budgets für Interventionsstellen um 3,5
% für das Jahr 2012 zusichern.

Mikl-Leitner: Die Herzen nicht verschließen
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zeigte sich erfreut darüber,
dass das heute zu feiernde Jubiläum an jenem Ort begangen werden
könne, an dem das Gewaltschutzgesetz vor 15 Jahren beschlossen
worden ist. Dass zu dieser Veranstaltung auch zahlreiche Männer
erschienen sind, sei dabei ein besonders positives Zeichen.
Obgleich sich vieles verändert habe, würden Frauen und Kinder
aber leider immer noch häufig Opfer häuslicher Gewalt. Betroffene
zu unterstützen sei angesichts ihrer Angst und Scham auch nicht
immer einfach, doch gelte es „die Herzen nicht zu verschließen“
und entsprechende Verbesserungen herbeizuführen, forderte Mikl-
Leitner.

Dass Gewalt heute nicht mehr als Privatsache, sondern als
Angelegenheit der Öffentlichkeit – und insbesondere der Exekutive
– wahrgenommen werde, führte die Innenministerin auf ein Umdenken
zurück, das vor 15 Jahren mit dem Gewaltschutzgesetz manifest
geworden war. Die Implementierung des Wegweiserechts, die
Möglichkeit der Verhängung eines Betretungsverbots und die
Kooperation von Polizei und Gewaltschutzzentren hätten wesentlich
zur Verbesserung der Situation der Betroffenen beigetragen,
betonte sie. Dass diese Instrumente zunehmend häufiger in
Anspruch genommen werden, wertete sie dabei als Bestätigung für
das Greifen der entsprechenden Sensibilisierungsmaßnahmen. Die
Unterstützung frauenbezogener Anliegen mahnte Mikl-Leitner aber
auch vom kommunalen Sektor ein.

Pilnacek: Gewaltschutzgesetz ist zum Leben erweckt worden
Christian Pilnacek (Bundesministerium für Justiz) hielt fest,
auch Justizministerin Beatrix Karl, in deren Vertretung er zur
heutigen Veranstaltung gekommen war, sei in höchstem Maße an der
Bekämpfung von Gewalt interessiert. Das Gesetz, dessen
Beschlussfassungsjubiläum man heute begehe, zeige, wie
legistische Maßnahmen die Praxis beeinflussen können: Schließlich
sei es durch das Engagement aller Beteiligten nicht nur Papier
geblieben, sondern zum Leben erweckt worden. Man habe damit
erreicht, Gewalt aus dem privaten Bereich herauszuholen, sie
sichtbar zu machen und ein neues Verständnis vom Einschreiten der
Exekutive zu implementieren, führte Pilnacek aus. Durch die
beständige Beobachtung der Praxis, sei außerdem eine stetige
Verbesserung und Ausweitung der Standards gelungen. Damit habe
der Gedanke des Gewaltschutzes schließlich auch das Strafrecht
erreicht, konstatierte Pilnacek: Mit dem Thema der heutigen
Veranstaltung werde man sich aber sicherlich auch in Zukunft
eingehend zu beschäftigen haben.

Erfolge und Desiderate im Bereich Gewaltschutzarbeit
Albin Dearing (European Union Agency for Fundamental Rights,
Wien) meinte, die heutige Zusammenkunft gleiche einer
„Geburtstagsparty“: Dabei biete sich nicht nur die Möglichkeit,
seinem Stolz über das Erreichte Ausdruck zu verleihen, sondern
auch Gelegenheit, auf die Entwicklungsphasen des Gesetzes
zurückzublicken. Schließlich hätte das österreichische
Sicherheitspolizeigesetz lange Zeit über keine Bestimmungen
betreffend Wegweisung und Betretungsverbot für Täter verfügt. Die
diesbezüglichen Instrumente mussten deshalb erst formuliert
werden. Seitdem sei vieles, wenngleich auch nicht alles, im
Bereich des Gewaltschutzes gelungen: Ein unerfülltes Desiderat
bleibe die verstärkte Umsetzung von Projekten zum Schutz von
Kindern vor Gewalt.

Auch Rosa Logar (Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der
Familie) kam im Rahmen ihrer Wortmeldung auf Entwicklungen und
„Lücken“ im Bereich der Gewaltschutzarbeit zu sprechen und zeigte
sich davon überzeugt, dass das Gesetz, dessen Beschlussjubiläum
man heute begehe, zu einem der „wichtigsten Exportartikel
Österreichs“ zähle. Kritisch äußerte sich die Mitbegründerin des
Konzepts der Interventionsstellen dabei zum mangelhaften
Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche, die im sozialen
Nahbereich Gewalt erfahren haben: Hier gelte es entsprechende
Schritte zu setzen und auch Bundesminister Reinhold Mitterlehner
„ins Boot zu holen“. Angesichts der Tatsache, dass die
finanzielle Absicherung für das einzige Anti-Gewalt-Training, das
internationalen Standards entspreche, nicht mehr gewährleistet
sei, gelte ihre Besorgnis aber auch den Tätern, stellte Logar
fest. Augenmerk müsse man außerdem der Gruppe der besonders
gefährdeten Opfer, zu denen auch Migrantinnen zählten, schenken,
forderte sie.

Gemeinsame Ziele und Vertrauen sind Basis erfolgreicher
Kooperation

Erfolge der koordinierten Interventionspraxis gegen Gewalt
standen im Zentrum des zweiten Veranstaltungsblocks, in dessen
Rahmen ExpertInnen aus den Bereichen NGOs, Exekutive und Justiz
zu Wort kamen. Erst durch das Zusammenwirken dieser drei Bereiche
konnte das Gewaltschutzgesetz erfolgreich umgesetzt werden, so
der Tenor der Vorträge.

Marina Sorgo (Gewaltschutzzentrum Steiermark) führte aus, dass
die Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen
seit Mitte der 1990er Jahre wesentliche Fortschritte im Schutz
vor Gewalt im sozialen Nahbereich gebracht habe. Gewalt gegen
Frauen habe früher als ein „typisches Frauenthema“ gegolten, und
auch von Seiten der Frauenhäuser sei die „Einmischung“ von
männlich dominierten staatlichen Institutionen nicht erwünscht
gewesen. Das Gewaltschutzgesetz habe hier vieles geändert. Es
seien gemeinsame Kooperationsziele von staatlichen und
nichtstaatlichen Organen gefunden worden, in der Zusammenarbeit
sei ein gegenseitiges Vertrauen der in den Institutionen tätigen
Personen gewachsen. Problembereiche sah Sorgo weiterhin in der
Einbindung der Strafjustiz bestehen. Die nun bestehende
Möglichkeit für angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen, ein
Praktikum in Gewaltschutzzentren zu absolvieren, könne aber dazu
beitragen, dass sich auf Seiten der Strafjustiz ein neues
Verständnis für die Probleme des Gewaltschutzes im sozialen
Nahbereich herausbilde. Der Austausch zwischen
Gewaltschutzzentren und den Jugendwohlfahrtsbehörden sei
ebenfalls nicht zufriedenstellend, konstatierte Sorgo. Das liege
daran, dass bei Gewalt gegen Kinder das Gewaltschutzgesetz keine
Anwendung finde.

Rudolf Keplinger (Landeskriminalamt Oberösterreich) erinnerte
daran, dass vor dem Gewaltschutzgesetz die Situation bei Fällen
häuslicher Gewalt sehr unbefriedigend war. Damals waren es stets
die Opfer von Gewalt, welche das vertraute häusliche Umfeld
verlassen mussten. Die Anwendbarkeit von Wegweisung und
Betretungsverboten sei von der Exekutive erst mit Skepsis
betrachtet worden. Es seien schließlich Organbefugnisse, die
Präventivmaßnahmen darstellten, die auf einer von den
PolizistInnen vorzunehmenden Prognose über das bestehende
Gefährdungspotenzial basierten, und die weit in das Privatleben
eingreifen. Unterdessen würden diese Instrumente aber als
reguläre Mittel polizeilicher Arbeit akzeptiert. Seit seiner
Einführung sei 65.000 Mal ein Betretungsverbot ausgesprochen
worden. Wie viel an Gewalt dadurch verhindert worden sei, lasse
sich zwar nicht quantifizieren, das Gesetz stelle aber sicher
eine qualitative Verbesserung dar. Das bedeute nicht, dass nicht
weitere Verbesserungen möglich seien, meinte Keplinger.

Franz Mohr (Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im
Bundesministerium für Justiz) verwies auf die rechtlichen
Grundlagen des Gewaltschutzgesetzes. Die bereits im ABGB
vorgesehene Möglichkeit der Justiz, eine einstweilige Verfügung
zum Schutz einer gefährdeten Partei auszusprechen, habe vor 1975
kaum jemals Anwendung gefunden. Erst damals habe man begonnen,
dieses Instrument auszubauen, seine Anwendung in der Praxis aber
sich aber als schwierig erwiesen, es sei der Justiz nicht möglich
gewesen, einstweilige Verfügung rasch genug umzusetzen, um
wirksam gegen häusliche Gewalt vorgehen zu können. Trotz
teilweise geäußerter rechtstheoretischer Bedenken war es, wie die
Praxis gezeigt habe, daher eine richtige Entscheidung, der
Exekutive die Möglichkeit der Wegweisung und der Verhängung eines
Betretungsverbots zu geben.

Perspektiven der Frauensprecherinnen für die Gesetzgebung

Im Rahmen eines dritten Veranstaltungsblocks formulierten die
Frauensprecherinnen aller im Parlament vertretenen Parteien ihre
Ziele und Forderungen in Hinblick auf eine auch zukünftig
erfolgreiche Gewaltschutzarbeit.

Maria Schwarz-Schlöglmann vom Gewaltschutzzentrum Oberösterreich
leitete diesen Teil der Beratungen mit einem Hinweis auf die
umfangreichen und detaillierten Reformvorschläge der
Gewaltschutzzentren ein. Dabei nannte sie die Verlängerung von
Fristen und den Ausbau von Opferschutzeinrichtungen in
Krankenhäusern. Handlungsbedarf sah die Rednerin auch bei
Maßnahmen gegen fortgesetzte Gewalthandlungen und beim Schutz der
Kinder. Kinder brauchen Prozessbegleitung, wenn sie zu Zeugen in
Gewaltprozessen werden, sagte Schwarz-Schlöglmann und warnte
davor, im Zuge der „gemeinsamen Obsorge“ ungleiche
Machtverhältnisse einzuzementieren. Migrantinnen, deren
Aufenthalt in Österreich vom Ehemann abhänge, seien nicht
ausreichend geschützt, stellte Schwarz-Schlöglmann weiters fest
und verlangte einen stärkeren Schutz der Privatsphäre von Frauen,
die zu Gewaltopfern werden. Außerdem sollte man Menschen, die im
Gewaltschutz arbeiten, verstärkt Schulungen anbieten.

Gisela Wurm (S): Anti-Gewalttrainings statt Haftstrafen für Täter
SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm unterstrich aus eigener
Erinnerung die Beiträge der Parlamentarier zur Verbesserung des
Gewaltschutzgesetzes sowohl im Ausschuss als auch im Plenum und
hob die engagierte und tabubrechende Rolle von Johanna Dohnal auf
dem Weg zu diesem Best-practice-Gesetz für ganz Europa hervor.
Die Abgeordnete begrüßte insbesondere die Priorität für den
Schutz der körperlichen Integrität des Menschen gegenüber dem
Schutz des Eigentums. Sie trat für Maßnahmen gegen fortgesetzte
Gewaltausübung ein und warb für „Anti-Gewalttrainings“ als
Alternative zu Haftstrafen nach dem Vorbild mancher US-Gemeinden.
Die Abgeordnete wies auf Partnergewalt gegen ältere Frauen hin
und äußerte die Hoffnung auf Fortschritte gegen Gewaltausübung
auch auf europäischer Ebene.

Dorothea Schittenhelm (V): Über 10.000 missbrauchte Kinder pro
Jahr!

ÖVP-Frauensprecherin Dorothea Schittenhelm machte darauf
aufmerksam, wie wichtig der Mut der Nachbarn, der Ehefrauen und
der Töchter beim Kampf gegen die häusliche Gewalt ist. Besonders
betroffen zeigte sich Schittenhelm von der sexuellen Gewalt an
Kindern. „Mehr als 10.000 Kinder erleiden alljährlich sexuelle
Gewalt“, klagte die Rednerin und nannte e einen Fehler, den
Jugendgerichtshof abzuschaffen. Wichtig sei es, die Anwendung
physischer und psychischer Gewalt in den Familien so früh wie
möglich zu erkennen. Denn die Kinder schlagender Väter fallen oft
durch Gewalt gegen Spielkameraden auf und schlagen später auch
ihre Partner. Es gelte, Männer, die ihre Frauen schlagen,
gesellschaftlich zu ächten, sagte Dorothea Schittenhelm und
würdigte die psychologische Kompetenz der PolizistInnen bei ihrem
Einsatz gegen die Gewalt an Frauen und Kindern.

Carmen Gartelgruber (F) für Straftatbestand „Zwangsehe“

Carmen Gartelgruber, Frauensprecherin der Freiheitlichen
Fraktion, schloss sich dem Appell ihrer Vorrednern an und rief
auch die Männer auf, sich noch stärker in den Kampf gegen die
Gewalt einzubringen. „Wir alle müssen massiv gegen Gewalt gegen
Kinder tätig werden, wir müssen zu Schutzengeln für die Kinder
werden“, sagte Gartelgruber. „Wir müssen Kinder vor Gewalt
bewahren, aber auch davor, zu Zeugen von Gewaltausübung zu
werden“. Verbesserungsbedarf sah die Abgeordnete beim Schutz der
Kinder vor sexueller Gewalt und vor Pädophilen, an dieser Stelle
sei auch mehr Aufklärung gefragt und strengere Strafen für die
Täter notwendig. Die Rückfallquoten bei Kindesmissbrauch seien zu
erheben, forderte Gartelgruber, die auch verlangte, die
Opferrechte zu stärken und das Missverhältnis zwischen Opferhilfe
und Bewährungshilfe zu überwinden. MigrantInnen will Carmen
Gartelgruber durch einen neuen Straftatbestand „Zwangsehe“
schützen.

Martina Wurzer (G): Gleichen Schutz für alle Frauen in Österreich

Für Martina Wurzer, Frauensprecherin der Grünen Wien, waren noch
mehr Anstrengung bei der Umsetzung des guten Gewaltschutzgesetzes
notwendig. Dazu sollen eine bessere Datenerfassung, eine
schonende und rasche Beweissicherung, beispielsweise bei KO-
Tropfen, und die Möglichkeit auf anonymisierte Untersuchungen
kommen. Auch Wurzer trat für ein Recht der Kinder auf
Prozessbegleitung ein, und verlangte dafür mehr finanzielle
Mittel. Die besondere Situation der MigrantInnen erfordere eigene
Aufenthaltstitel bei Familiennachzug – denn Gewaltschutz müssen
alle Frauen in Österreich in Anspruch nehmen können, schloss
Martina Wurzer.

Martina Schenk (B): Kinder brauchen besseren Schutz vor Gewalt

BZÖ-Frauensprecherin Martina Schenk würdigte die Polizeiarbeit
bei der Umsetzung des Gesetzes und erinnerte an die
Vorreiterrolle ihrer Partei beim Kinderschutz. Auch sie verlangte
höhere Strafen bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung und
mehr Schutz der Kinder gegen Mobbing. Abgeordnete Schenk machte
auch darauf aufmerksam, dass geschlagene und missbrauchte Kinder
häufig auch selbst zur Gewalt neigen und sah darin ein
zusätzliches Motiv, Kinder noch besser als bisher vor Gewalt und
Missbrauch zu schützen. Schließlich drängte Schenk auf
Fortschritte bei der Bereitstellung einer Notwohnung für
Zwangsverheiratete und schlug vor, den Mitteleinsatz bei der
Beratung durch die Einrichtung von Kompetenzzentren zur
gemeinsamen Betreuung von Frauen und Kindern zu verbessern.
(Schluss)

HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie – etwas
zeitverzögert – auf der Website des Parlaments
(www.parlament.gv.at) im Fotoalbum.

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
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OTS0214 / 19.09.2011 / 18:37 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Gewaltschutzgesetz / Parlament / Veranstaltung

Quelle: OTS – http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110919_OTS0214/kampf-gegen-haeusliche-gewalt-muss-weitergefuehrt-werden-parlament-wuerdigt-erfolge-von-15-jahren-gewaltschutzarbeit

 

Gewaltschutz, Weibliche Gewalt ein unerwünschtes Thema nicht nur in Österreich

Tabuthema Männer als Opfer häuslicher Gewalt.

Der „Mann als Täter“ ist in der öffentlichen Wahrnehmung eine offenbar unverzichtbare Grösse. Der „Mann als Opfer“ dagegen scheint nicht zu existieren. Nur eine einzige Beratungsstelle für Männer existiert in Österreich, und sieht den Mann „natürlich“ als Täter.

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