18.05.2020 – Väter ohne Rechte – Unterstützen Sie eine Beschwerde gegen den ORF

Wie Ihre GIS Nummer (ORF Teilnehmernummer) die gemeinnützige Kinderschutz-NGO „Väter ohne Rechte“ (VoR) unterstützt und Sie für mehr Ausgewogenheit in der ORF Berichterstattung sorgen kann. Schluß mit „besonderen“ Formen des Feminismus im ORF, Ihre GIS Nummer gibt Ihnen das Recht dazu.

Das Märchen von „alle Frauen sind Opfer, alle Männer sind Täter“ wird besonders jetzt in Corona-Zeiten der letzten Monate vom ORF immer und immer wieder erzählt. Weibliche Gewalt wird völlig ausgeblendet, männliche Gewaltopfer und speziell auch Kinder als Opfer von (weiblicher) Gewalt werden in unserer öffentlich-rechtlichen Berichterstattung ignoriert.

Weiterlesen

11.05.2020 – LTO – BGH zur Vaterschaftsanfechtung: Das Recht der Mutter reicht weit

Erst heiratet sie – von einem anderen Mann schwanger – ihn, dann ficht sie die Vaterschaft an: Das wollte ein Mann aus Bayern nicht mit sich machen lassen. Doch der BGH gab nun der Mutter Recht.

Die Mutter eines Kindes hat grundsätzlich das Recht, nachträglich die Vaterschaft anzufechten. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sie den Mann schwanger geheiratet hat und beide von vornherein wussten, dass das Kind nicht von ihm ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 18.3.2020, Az.: XII ZB 321/19).

Weiterlesen

12.12.2019 – PNN – Massive Kritik an Brandenburger Kinderheimen

12.12.2019, 17:32 Uhr
Schamanismus für „Systemsprenger“
Massive Kritik an Brandenburger Kinderheimen

In Brandenburg stehen erneut Kinder- und Jugendheime wegen ihrer Erziehungsmethoden in der Kritik. Künftig sollen Jugendliche bei einer Ombudsstelle Hilfe finden.

Von Marion Kaufmann und Thorsten Metzner

Weiterlesen

06.02.2018 – Steirerblatt – Erstmals Jugendamt nach Missstandsduldung zu Schmerzensgeld verurteilt

Erstmals Jugendamt nach Missstandsduldung zu Schmerzensgeld verurteilt
von Steirerblatt am 6. Februar 2018

Am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz war es vier Jahre nach den Vergewaltigungen von vier Mädchen in einer Erziehungsanstalt in Graz zum Urteil gegen die Stadt Graz gekommen. Die von der Stadt Graz zwischenzeitlich geschlossene Erziehungsanstalt billigte Skandalwirtschaft und Missstandsduldung. So habe man laut Gerichtsurteil die Aufsichtspflicht verletzt und trotz Kenntnisse über die Vorgeschichte von einem der Täter Mädchen und Burschen ohne Trennung untergebracht. Sowohl das Versperren der Zimmer als auch der Duschräumlichkeiten seien nicht möglich gewesen. Den Stein ins Rollen brachte die Mutter zweier Opfer – damals 9 und 11 Jahre alt, die auch bei der Polizei Anzeige erstattete – im Gegensatz zur verantwortlichen Behörde.

Weiterlesen