Beziehungsrecht, Ablösung des veralteten Denkmodells Besuchsrecht gefordert

Hervorgehoben

Beziehungsrecht, also das Recht des Kindes auf eine echte Beziehung zu Mutter und Vater soll den Geist  jener neuen Gesetze bestimmen, die derzeit in Österreich erarbeitet werden. Der Begriff „Besuchsrecht“ steht für ein veraltetes Denkmodell, dessen Zeit längst abgelaufen ist.

Die Beziehung zu Mutter und Vater hat grösste Bedeutung für die gesunde psychische Entwicklung jedes Kindes. Die Gesetzgebung und die Politik ist daher im Sinne der Menschenwürde gefordert, sich von veralteten Denkmustern und deren Vertretern endlich zu verabschieden.

Es ist die Ablösung des veralteten Denkmodells Besuchsrecht durch ein Beziehungsrecht zu fordern, welches den Menschenrechten und dem Rechtsempfinden der heutigen Gesellschaft entspricht.

Weiterlesen

Doppel-Residenz, als Normalfall gefordert

Hervorgehoben

Das Modell der Doppel-Residenz muss in Zukunft Normalfall sein.

Derzeit wird ein hauptsächlicher Wohnort des Kindes festgelegt. Diesen Wohnort empfindet das Kind mit der Zeit als sein einziges „wahres“ Zuhause.

Damit wird der Entfremdung des Kindes vom getrennt lebenden Elternteil bereits der Grundstein gelegt. Weiters werden Unterhalts-Ansprüche in Geldform erst durch diese Regelung überhaupt rechtfertigbar.

Eine Gesellschaft, die Allein-Erziehende in grossen Mengen produzieren möchte und deren finanzielle Absicherung durch eine existenzbedrohende Unterhalts-Gesetzgebung absichern will, hat sicherlich keinerlei Interesse an der generellen Einführung des Doppel-Residenz-Modells.

Ein Abgehen vom geforderten Normalfall soll nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen. Beispielsweise ist die Gefährdung eines Kindes durch einen Elternteil ein solcher Grund.

Weiterlesen

Kontakt-Boykott, strafrechtliche Konsequenzen gefordert

Hervorgehoben

Kontakt-Boykott ist die Bezeichnung für ein Verhalten, dem Kind und dem nicht obsorge-berechtigten Elternteil ihr Recht auf eine Beziehung zueinander zu verweigern.

Aus der Sicht des Kindes gesehen ist aber der Kontakt zu beiden Eltern ein grundlegendes Bedürfnis. Jedes Zuwiderhandeln verursacht Leid, und nicht nur dem Kind. Tausende Betroffene, in der Mehrzahl Väter, haben ihre Kinder zum Teil seit Jahren nicht mehr gesehen, oder sehen sie nur selten.

Bestehende  Druckmittel wie Geldstrafen oder Beugestrafen (Haftstrafe) werden von den Gerichten aber bisher so gut wie nie eingesetzt.  Damit stellen Gerichte die Bedeutung eines falsch ausgefüllten Parkscheines noch über die Bedeutung eines Menschenrechtes des Kindes.

Weiterlesen

PAS, strafrechtliche Konsequenzen gefordert

Hervorgehoben

PAS ist die Abkürzung für „Parental Alienation Syndrome“ und beschreibt die enormen psychischen Folgen der Eltern-Kind-Entfremdung.

PAS ist grausame Realität für tausende Kinder, jeden Tag.

In Brasilien wurde das Hervorrufen von PAS als eine Form der Kindesmisshandlung am 26.08.2010 unter Strafandrohung gestellt. ( Siehe dazu: „Breaking news: Brazil has ratified a law that defines and punishes parental alienation as a form of child abuse“ und „New Brazilian Law 12 318 defines and punishes parental alienation„)

Weiterlesen

03.02.2023 – Wiener Zeitung – Bildungsdirektionen führten laut Rechnungshof nicht zu Verbesserung

Personalstand stieg, Kompetenzen blieben zersplittert, Interessen- und Treuekonflikte entstanden.

vom 03.02.2023, 14:18 Uhr | Update: 03.02.2023, 14:24 Uhr

Der Rechnungshof übt in einem am Freitag veröffentlichten Bericht Kritik an der Konstruktion der seit 2019 bestehenden Bildungsdirektionen. Die als gemeinsame Behörden von Bund und Ländern geschaffenen Einrichtungen hätten das Grundproblem der Kompetenzzersplitterung im Bildungswesen nicht gelöst. Vielmehr seien sie durch „komplexe Weisungszusammenhänge, mangelnde Flexibilität bei der Personalbewirtschaftung und Unterschiede bei den Bildungsregionen“ gekennzeichnet.

Weiterlesen

26.01.2023 – Salzburger Nachrichten – Keine Ermittlungen gegen etwaige Mittäter in Missbrauchsfall

Im Missbrauchsfall um einen Wiener Sportlehrer, der bis zu seinem Selbstmord im Mai 2019 an einer Mittelschule mehr als 40 unmündige Schüler missbraucht haben dürfte, gibt es weiter keine Ermittlungen gegen zwei mögliche Mittäter. „Alle bei uns eingebrachten Sachverhaltsdarstellungen wurden geprüft. Es wurden keine Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet“, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Donnerstag auf APA-Anfrage mit.

Die Opfer-Anwältin Herta Bauer, die mehrere von Übergriffen des Sportlehrers Betroffene vertritt, hatte zuletzt Ende November eine weitere Anzeige eingebracht, nachdem bei vorangegangenen ein konkreter Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen zweier namentlich genannter Verdächtiger seitens der Staatsanwaltschaft verneint worden war. Die Bildungsdirektion Wien, die zur Klärung der Vorgänge an der betroffenen Schule und in einem assoziierten Sportverein eine Untersuchungskommission eingesetzt hatte, brachte wiederum insgesamt sieben Sachverhaltsdarstellungen ein. Diese richteten sich unter anderem auch gegen einen früheren Schüler des Sportlehrers sowie einen mit diesem befreundeten Ex-Lehrer und Basketball-Trainer, die von Bauer als mögliche Beitragstäter bzw. Mittäter betrachtet werden. Alle drei waren in einem Sportverein tätig, wo der Ex-Lehrer in seiner Funktion als Trainer ein übergriffiges Verhalten gegenüber minderjährigen Burschen an den Tag gelegt haben soll. Auf Betreiben des Wiener Basketballverbands (WBV) musste er 2019 nach Beschwerden den Verein verlassen, seither ist der Mann von der Bildfläche verschwunden.

Weiterlesen

18.10.2022 – Kurier – Missbrauch in Wiener Schule: Betroffener fühlt sich verhöhnt

In einem APA-Interview erzählt ein Betroffener von seinen Erfahrungen.
Dass nicht nach möglichen Mittätern ermittelt wird, stößt beim
Ex-Schüler auf Unverständnis.

18.10.2022, 09:15

Dass die Staatsanwaltschaft vorerst nicht nach möglichen Mittätern bzw.
Mitwissern eines Sportlehrers ermittelt, der bis zu seinem Suizid im Mai
2019 an einer Wiener Mittelschule Dutzende Buben im Alter von neun bis
14 Jahren missbraucht haben dürfte, empört einen der Betroffenen. „Ich
fühle mich verhöhnt. Ich habe den Eindruck, dass man Täter schützen
möchte. Das ist die größte Verhöhnung, die mir geschehen kann“, hielt
das Missbrauchsopfer im Gespräch mit der APA fest.

„Das Verhalten von Polizei und Staatsanwaltschaft ist eine wirklich
starke Belastung für ein Opfer“, betonte der mittlerweile erwachsene
junge Mann. Als er sich 2019 an die Polizei wandte, um Anzeige zu
erstatten, sei er „weggeschickt“ worden: „Man hat mir gesagt, das bringt
nix, er ist ja schon gestorben. Und dass man einen Toten nicht anzeigen
kann“. Dabei habe es damals Hinweise auf einen guten Bekannten und
möglichen Mittäter des Pädagogen gegeben und sogar eine Mail mit der
Aufforderung, sich diesen näher anzuschauen. Dem sei man seitens der
Strafverfolgungsbehörden nicht nachgegangen.

Weiterlesen

19.11.2022 – Wir Väter – Neues Kindschaftsrecht: Aufbruch oder Stagnation?

Die Presse Gastkommentar – Neues Kindschaftsrecht: Aufbruch oder Stagnation?
19. November 2022

Vollversion des Die Presse-Gastkommentars von Wir-Väter-Obmann Anton Potoschnig zum Thema Kindschaftsrechtsreform:

Neues Kindschaftsrecht: Aufbruch oder Stagnation?

Gastkommentar. Heute ist internationaler Männertag. Ein Anlass, um über das Paradigma der Verzichtbarkeit von Vätern und die Folgen reden.

von Anton Pototschnig

Im Justizministerium wird seit zwei Jahren an der Vorbereitung eines neuen Kindschaftsrechts gearbeitet. Gewaltschutzeinrichtungen, Frauenorganisationen und Vätervertreter klagen über lange, für alle belastende Verfahren und Willkür auf professioneller Seite. Während erstere hervorheben, dass Mütter und Kinder nicht ausreichend vor Gewalt geschützt werden, weisen Väter darauf hin, dass sie mit der Trennung ganz oder teilweise aus der Beziehung zum Kind gedrängt werden. Die Ursachen lassen sich in gesetzlichen Bestimmungen, einem Mutter-Mythos einhergehend mit dem Paradigma der Verzichtbarkeit von Vätern und verfehlten Verfahrensabläufen ausmachen.

2013 legte das Gesetz fest, dass es nach der Scheidung für das Kind eine hauptsächliche Bezugsperson geben muss. Bereits 2015 setzte der VGH einen Kontrapunkt und legitimierte die Doppelresidenz. Mit dieser Widersprüchlichkeit erweiterte sich der Interpretationsspielraum für Richter:innen: deren persönliche Haltung bestimmte mehr und mehr ihre Entscheidungen. Eltern klagen seitdem vermehrt über richterliche Willkürlichkeit.

Erzwungenes Ungleichgewicht

Ungeachtet dessen entscheiden sich zuletzt immer mehr Eltern für die Doppelresidenz und stoßen auf Probleme. Auch wenn sie sich einvernehmlich für eine gleichteilige Verantwortungsübernahme entscheiden, sind sie gezwungen, einen hauptsächlichen Aufenthalt festlegen. Mit diesem ist unter anderem auch das Recht auf Bezug der Familienbeihilfe verknüpft. Das Gesetz zwingt Eltern damit in ein Ungleichgewicht. In einer so verletzlichen, von Instabilität und Unsicherheit getragenen Situation wie der Trennungsphase, ist dies alles andere als konfliktmindernd.

Völlig unberücksichtigt blieb bisher, dass Studien auf der ganzen Welt die Vorteile der Doppelresidenz für Kinder und Eltern eindeutig bestätigen. Aufgrund der klaren Sachlage ratifizierte 2015 die „Parlamentarische Versammlung“ des Europarates einstimmig die Resolution, dass die Doppelresidenz in allen Ländern zum Standard erhoben werden sollte. Nicht so in Österreich, wo diese Resolution bisher nicht umgesetzt wurde. Ein weiterer Punkt, der Konflikte fördert: Anstatt die gemeinsame Obsorge einfach aufrecht zu belassen, wird mit der Scheidung/Trennung der Kampf darum erst eröffnet. Väter fürchten Elternteil zweiter Klasse zu werden. Mütter fürchten in ihrem Entscheidungsspielraum eingeschränkt zu werden. Ein vermeidbarer Kampf beginnt. Das Kind mittendrin.

In Deutschland gibt es das automatische gemeinsame Sorgerecht seit 1998. Eine von Rot-Grün in Auftrag gegebene Studie zeigte: die Angst, dass der jeweilig andere das Sorgerecht nur zu seinen Gunsten ausnutzen könnte, bestätigte sich nicht. Ganz im Gegenteil wuchs das gegenseitige Vertrauen, die Konflikte reduzierten sich und die Kooperationsbereitschaft verbesserte sich deutlich. In Österreich wird die Frage nach der rechtlichen Vertretung mit jeder Scheidung/Trennung und bei jeder unehelichen Geburt weiterhin aufgeworfen. Die ideologische Basis dafür ist hier zu finden: Bis in die 1970er Jahre waren Frauen dem Willen ihrer Männer unterworfen. Die Gleichstellungsgesetze setzen dem endlich ein Ende. In Bezug auf das Kind aber kehrten sich die Verhältnisse um. Das zeigt sich z. B. darin, dass bis 2013 ein Vater nicht einmal einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen durfte, wenn die Mutter dagegen war. Der Wille der Mutter war Gesetz. 2011 wurde Österreich daher vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Diskriminierung von Vätern verurteilt.

Mystifizierung der Mütter

Die Mystifizierung der Mütter aber wurde und wird von vermeintlichen Feminist:innen und manchen Politiker:innen munter weiterbetrieben. Erst diese Woche meinte Scheidungsanwältin Helene Klaar, ob ihrer populistisch-sexistischen Sprüche medial omnipräsent, sinngemäß: hat ein Kind eine Mutter genügt das völlig, Väter sind ein Luxus. In früheren Interviews zeigte sie sich davon überzeugt, dass Väter an ihrer eigenen Brut sowieso nicht interessiert seien, sondern nur an der “hübschen blonden neuen Freundin” usw.

Klaar steht damit nicht alleine da: manche Feministinnen und Interessensvertretungen kreieren seit langem ein verallgemeinerndes, undifferenziertes Bild männlicher Unzulänglichkeiten und Gewaltbereitschaft. Dabei gibt es auch psychische und physische weibliche Gewalt gegenüber Kindern und Vätern. Während Mütter zur einzig legitimen Schutzmacht Kindern gegenüber stilisiert werden, wird umgekehrt jegliche Form der Benachteiligung von Vätern ausgeblendet und letztlich legitimiert. Dass von rund 10.000 Gefährdungsmeldungen die jährlich allein in der Wiener Jugendwohlfahrt eingehen, in den meisten Fällen die Gefahr von Müttern (viele von ihnen sind überforderte Alleinerzieherinnen) ausgeht, verschwindet völlig aus dem öffentlichen Bewusstsein. Selbst ernannte Frauenrechtler:innen werden so unbewusst zum Sprachrohr patriarchaler Denkmuster wie: „Nur bei Frauen sind Kinder gut aufgehoben“.

Haarsträubende Ergebnisse

Genau auf diesem ideologischen Boden gedeihen letztlich Verfahrensverläufe, die zwischen Unentschlossenheit und Unfachlichkeit teils haarsträubende Ergebnisse liefern. Als ich vor über 30 Jahren meine Tätigkeit im Jugendamt begann, hörte ich folgenden Satz: „Ein Beschluss gegen den Willen der Mutter landet letztlich immer auf dem Rücken des Kindes“. Daran hat sich bis heute nichts verändert. Gefasste Beschlüsse werden oft nicht umgesetzt, wenn sich Mütter weigern. Etliche Richter:innen verweigern deshalb über Jahre Beschlussfassungen. Väter fahren oft hunderte Kilometer zu einem Besuchswochenende und stehen vor verschlossenen Türen. Kinder werden den Vätern gegenüber entfremdet, Kontakte völlig abgebrochen. In den überwiegenden Fällen völlig ohne Konsequenzen für Mütter. Werden Mediationen oder Elternberatungen angeordnet, bleiben sie vielfach ohne Ergebnisse, weil manche Mütter einfach nicht bereit sind, dem Vater seine Rolle zuzugestehen. Konsequenzen gibt es keine. Stattdessen wird ein Gutachten nach dem anderen eingeholt. Jahre vergehen. Kinder werden dazwischen zerrieben. Beziehungen gehen verloren.

Selbstverständlich soll hier nicht negiert werden, dass es auch viele Fälle gibt, in denen Mütter in ihren Rechten und Bedürfnissen nicht adäquat beurteilt werden und sich Väter destruktiv verhalten. An den geschilderten Problemen der Väter ändert dies aber nichts.

Es braucht folgende Lösungen: das klare Bekenntnis zur gemeinsamen Obsorge ab Geburt des Kindes und der Doppelresidenz als priorisiertes Modell bei entsprechenden Voraussetzungen, einhergehend mit temporären Ausgleichszahlungen durch die öffentliche Hand und den Besserverdienenden. Sollte es dennoch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen: Verfahrensabläufe, beginnend mit einer Gefährdungsanalyse, entsprechender Kontaktregelung und Konsequenzen bei Fehlverhalten.

Der Weg dorthin kann nur ein dialogischer sein.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

Quelle: Wir Väter – https://www.wir-vaeter.at/2022/11/19/die-presse-gastkommentar-neues-kindschaftsrecht-aufbruch-oder-stagnation/

06.09.2022 – Wiener Zeitung – Familienpolitik: Die unbekannte Förderung zur Väterkarenz

Vor mehr als fünf Jahren eingeführt, trotzdem kaum bekannt. Warum der Partnerschaftsbonus bisher nicht hält, was er verspricht.

vom 06.09.2022, 17:39 Uhr | Update: 07.09.2022, 11:03 Uhr

Seit März 2017 gibt es in Österreich den sogenannten Partnerschaftsbonus. Haben beide Elternteile mindestens im Ausmaß von 124 Tagen Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) bezogen, so bekommen beide den einmaligen Bonus in Höhe von 500 Euro ausbezahlt. Insgesamt wird die Familie also mit 1.000 Euro unterstützt.

Weiterlesen

27.12.2022 – BMFSFJ – Lisa Paus: Kindergrundsicherung ab 2025

Bundesfamilienministerin Lisa Paus nennt im Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung Details zum Start der Kindergrundsicherung – und fordert eine Ausweitung des Mutterschutzes auch für Selbstständige.

27.12.2022 Interview

Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ): Erst die Pandemie, jetzt Krieg und Inflation. Wie geht es den Familien am Ende dieses Krisenjahres?

Weiterlesen

05.12.2022 – ZDF – Neue „Düsseldorfer Tabelle“: Kinder bekommen 2023 mehr Unterhalt

05.12.2022 17:30 Uhr

2023 steigt der Unterhalt für Kinder und Jugendliche, deren Eltern getrennt leben. Das gilt laut „Düsseldorfer Tabelle“ für Minderjährige ebenso wie volljährige Trennungskinder.

Minderjährige haben ebenso wie volljährige Trennungskinder zum neuen Jahr Anspruch auf höheren Unterhalt. Gleichzeitig wird der Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen aufgestockt. Das geht aus der neuen sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ hervor, die das Oberlandesgericht (OLG) der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt veröffentlicht hat.

Weiterlesen

19.12.2022 – Hessenschau – Betäubt und Pulsadern aufgeschnitten: Haftstrafe für Ehefrau

Prozessende in Fulda
Betäubt und Pulsadern aufgeschnitten: Haftstrafe für Ehefrau
Aktualisiert am 20.12.22 um 12:17 Uhr

Das Landgericht Fulda hat eine Frau zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil sie einen Suizid ihres Ehemannes vorzutäuschen versuchte. Dieser hinterlistige Plan im Sorgerechtsstreit um ihr Kind scheiterte aber.

Eine Frau hat in Fulda versucht, einen Suizid ihres Ehemanns vorzutäuschen. Dabei verletzte sie ihn schwer. Nun muss sie in Haft. Das Landgericht verurteilte die 36 Jahre alte Frau am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.

Weiterlesen

29.11.2022 – ORF – Betrugsanklage gegen Karmasin eingebracht

Erstes Verfahren
Betrugsanklage gegen Karmasin eingebracht

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eine erste Anklage gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) eingebracht. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstagnachmittag. Karmasin wird schwerer Betrug und Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen angelastet. Die 40 Seiten umfassende Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig.

Dabei geht es noch nicht um die mutmaßliche Inseraten- und ÖVP-Korruptionsaffäre um in der Mediengruppe „Österreich“ geschaltete Inserate und Umfragen, die über das Finanzministerium abgerechnet und damit letztlich vom Steuerzahler, von der Steuerzahlerin beglichen worden sein sollen.

Diesbezüglich sind die Ermittlungen der WKStA noch nicht abgeschlossen, von denen neben Karmasin unter anderen auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dessen ehemalige engste politische Mitarbeiter, die Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die Medienmanager Wolfgang und Helmuth Fellner und nicht zuletzt die ÖVP selbst umfasst sind.

Weiterlesen

28.11.2022 – L’essentiel – Deutschland: Bezahlte Vaterschaftszeit soll 2024 kommen

Publiziert 28. November 2022, 15:01

Im Rahmen des Mutterschutzes werden Frauen ohnehin nach der Geburt ihres Kindes für eine gewisse Zeit bezahlt freigestellt. Bald sollen in der Bundesrepublik auch die Väter zwei Wochen bezahlt frei machen können.

Die deutsche Regierung will nach Angaben von Familienministerin Lisa Paus 2024 eine bezahlte Vaterschafts-Freistellung einführen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der Funke Mediengruppe. Im kommenden Jahr solle das entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden, hieß es.

Geplant ist, dass Partner künftig nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen lang bezahlt frei machen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen. Die Neuerung beträfe den zweiten Elternteil, also in den allermeisten Fällen die Väter – da Mütter durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt werden. Die geplante Freistellung soll laut Paus im Mutterschutzgesetz verankert werden.

Weiterlesen