03.02.2023 – Wiener Zeitung – Bildungsdirektionen führten laut Rechnungshof nicht zu Verbesserung

Personalstand stieg, Kompetenzen blieben zersplittert, Interessen- und Treuekonflikte entstanden.

vom 03.02.2023, 14:18 Uhr | Update: 03.02.2023, 14:24 Uhr

Der Rechnungshof übt in einem am Freitag veröffentlichten Bericht Kritik an der Konstruktion der seit 2019 bestehenden Bildungsdirektionen. Die als gemeinsame Behörden von Bund und Ländern geschaffenen Einrichtungen hätten das Grundproblem der Kompetenzzersplitterung im Bildungswesen nicht gelöst. Vielmehr seien sie durch „komplexe Weisungszusammenhänge, mangelnde Flexibilität bei der Personalbewirtschaftung und Unterschiede bei den Bildungsregionen“ gekennzeichnet.

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26.01.2023 – Salzburger Nachrichten – Keine Ermittlungen gegen etwaige Mittäter in Missbrauchsfall

Im Missbrauchsfall um einen Wiener Sportlehrer, der bis zu seinem Selbstmord im Mai 2019 an einer Mittelschule mehr als 40 unmündige Schüler missbraucht haben dürfte, gibt es weiter keine Ermittlungen gegen zwei mögliche Mittäter. „Alle bei uns eingebrachten Sachverhaltsdarstellungen wurden geprüft. Es wurden keine Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet“, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Donnerstag auf APA-Anfrage mit.

Die Opfer-Anwältin Herta Bauer, die mehrere von Übergriffen des Sportlehrers Betroffene vertritt, hatte zuletzt Ende November eine weitere Anzeige eingebracht, nachdem bei vorangegangenen ein konkreter Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen zweier namentlich genannter Verdächtiger seitens der Staatsanwaltschaft verneint worden war. Die Bildungsdirektion Wien, die zur Klärung der Vorgänge an der betroffenen Schule und in einem assoziierten Sportverein eine Untersuchungskommission eingesetzt hatte, brachte wiederum insgesamt sieben Sachverhaltsdarstellungen ein. Diese richteten sich unter anderem auch gegen einen früheren Schüler des Sportlehrers sowie einen mit diesem befreundeten Ex-Lehrer und Basketball-Trainer, die von Bauer als mögliche Beitragstäter bzw. Mittäter betrachtet werden. Alle drei waren in einem Sportverein tätig, wo der Ex-Lehrer in seiner Funktion als Trainer ein übergriffiges Verhalten gegenüber minderjährigen Burschen an den Tag gelegt haben soll. Auf Betreiben des Wiener Basketballverbands (WBV) musste er 2019 nach Beschwerden den Verein verlassen, seither ist der Mann von der Bildfläche verschwunden.

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18.10.2022 – Kurier – Missbrauch in Wiener Schule: Betroffener fühlt sich verhöhnt

In einem APA-Interview erzählt ein Betroffener von seinen Erfahrungen.
Dass nicht nach möglichen Mittätern ermittelt wird, stößt beim
Ex-Schüler auf Unverständnis.

18.10.2022, 09:15

Dass die Staatsanwaltschaft vorerst nicht nach möglichen Mittätern bzw.
Mitwissern eines Sportlehrers ermittelt, der bis zu seinem Suizid im Mai
2019 an einer Wiener Mittelschule Dutzende Buben im Alter von neun bis
14 Jahren missbraucht haben dürfte, empört einen der Betroffenen. „Ich
fühle mich verhöhnt. Ich habe den Eindruck, dass man Täter schützen
möchte. Das ist die größte Verhöhnung, die mir geschehen kann“, hielt
das Missbrauchsopfer im Gespräch mit der APA fest.

„Das Verhalten von Polizei und Staatsanwaltschaft ist eine wirklich
starke Belastung für ein Opfer“, betonte der mittlerweile erwachsene
junge Mann. Als er sich 2019 an die Polizei wandte, um Anzeige zu
erstatten, sei er „weggeschickt“ worden: „Man hat mir gesagt, das bringt
nix, er ist ja schon gestorben. Und dass man einen Toten nicht anzeigen
kann“. Dabei habe es damals Hinweise auf einen guten Bekannten und
möglichen Mittäter des Pädagogen gegeben und sogar eine Mail mit der
Aufforderung, sich diesen näher anzuschauen. Dem sei man seitens der
Strafverfolgungsbehörden nicht nachgegangen.

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01.07.2021 – Tagesschau – 182 weitere Gräber nahe Internat gefunden

Indigene in Kanada
182 weitere Gräber nahe Internat gefunden
Stand: 01.07.2021 09:39 Uhr

Wieder sind Gräber in der Nähe einer früheren Schule für indigene Kinder in Kanada gefunden worden. Experten entdeckten die Überreste von 182 Leichen mit einem Bodenradar. Die Wut ist groß – erneut brannten Kirchen.

In Kanada weitet sich der Skandal um unmarkierte Gräber von Indigenen aus. In der Nähe eines früheren kirchlichen Umerziehungsheims sind 182 weitere solcher Grabstätten entdeckt worden. Das berichtete der Nachrichtensender CBC. Es handelt sich bereits um den dritten Fund dieser Art innerhalb weniger Wochen. Die Wut infolge der Entdeckungen ist groß, erneut gingen in Kanada zwei katholische Kirchen in Flammen auf.

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16.02.2022 – Katholisch – Rörig: Staat ist bei Missbrauchsfällen in der Kirche in der Pflicht

Stärkere staatliche Verantwortungsübernahme gefordert
Rörig: Staat ist bei Missbrauchsfällen in der Kirche in der Pflicht

„Der Staat muss jetzt beweisen, dass er die unabhängige Aufarbeitung sexueller Gewalt ernst nimmt“, fordert der scheidende Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig. Dabei geht es ihm auch um die katholische Kirche.

Berlin – 16.02.2022

Der scheidende Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine stärkere Verantwortungsübernahme des Staates bei der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gefordert. „Der Staat“ stehe bei der Verfolgung noch nicht strafrechtlich verjährter Sexualstraftaten im kirchlichen Kontext „uneingeschränkt in der Pflicht“, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Positionspapier. Das gelte für die katholische Kirche, aber auch für alle anderen Gesellschaftsbereiche wie Sport, Schule und Familie.

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20.04.2015 – Bayernkurier – Entwicklungspsychologie: Kinder brauchen Vater und Mutter

Montag, 20.04.2015 | 16:49 Uhr
Entwicklungspsychologie: Kinder brauchen Vater und Mutter

Gastbeitrag In der aktuellen Debatte um eine „Gleichstellung homosexueller Paare“ mit der grundgesetzlich geschützten Ehe von Mann und Frau wird ein Aspekt immer vernachlässigt: Das Wohl des Kindes. Dabei sind sich Kinder- und Entwicklungspsychologen einig, dass Kinder sowohl Vater als auch Mutter als Rollenmodell benötigen, betont die Expertin Michaela Heereman.

Wir erleben zur Zeit zwei völlig entgegengesetzte Bewegungen: Einerseits erschallt wegen der Benachteiligung der Buben in unserem stark feminisierten Bildungssystem der Ruf nach mehr männlichen Erziehern und Lehrern. Dies umso mehr, als die beunruhigenden Risiken der „Vaterlosigkeit“ – neun von zehn Alleinerziehenden sind Mütter – inzwischen bestens belegt sind (u.a. von Prof. Matthias Franz im Magazin PAPA-YA (2/2013) und von Michael Matzner im Handbuch der Jungenpädagogik). Andererseits verlangen Homosexuelle das Adop­tionsrecht für homosexuelle Partnerschaften, weil diese den Kindern ein ebenso gutes Zuhause böten wie die Original-Familie mit Vater und Mutter.

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15.06.2021 – Wiener Zeitung – Keine Amtshaftung für erschossenen Buben

Häusliche Gewalt: Keine Amtshaftung für erschossenen Buben
vom 15.06.2021, 17:43 Uhr | Update: 15.06.2021, 20:25 Uhr

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte befand erstmals über Österreichs Verantwortung bei häuslicher Gewalt. Die Republik muss keine Amtshaftung übernehmen, aber künftig das Tötungsrisiko vorab bewerten.

Von Martina Madner

Ende Mai 2012 schoss ein 37-jähriger Mann seinem achtjährigen Sohn in dessen Volksschule in Niederösterreich mit einer Pistole in den Kopf und flüchtete. Der Bub wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Spital gebracht und dort notoperiert – verstarb aber. Der Vater wurde etwa eine Stunde nach dem Vorfall in seinem verunfallten Wagen auf einem Feldweg gefunden. Er hatte sich mit einem Schuss in den Kopf selbst getötet.

Es war nicht die erste, wenn auch die dramatischste Gewalttat dieses Täters. Er war erst wenige Tage davor wegen Gewalt in der Familie von der Polizei aus der Wohnung weggewiesen worden, und es bestand ein Rückkehrverbot. Die Ehefrau hatte kurz davor die Scheidung eingereicht und den Täter wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung angezeigt. Er hatte Vorstrafen. Trotzdem wurde keine Untersuchungshaft gegen ihn verhängt.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) befand nun darüber, ob Behörden und Staat den Buben vor seinem Vater besser schützen hätten können – und müssen. Konkret ging es darum, ob die Republik eine Amtshaftung übernehmen muss und wegen rechtswidrigen Verhaltens der damals handelnden Organe bei der Vollziehung der Gesetze eine Mitschuld am Tod des Buben hatte.

Es war der erste Fall, bei dem die Große Kammer über häusliche Gewalt aus Österreich befand. Das EGMR entschied nun nicht zugunsten der Klägerin, sondern der Republik. Sonja Aziz, Anwältin der Beschwerdeführerin, die Mutter des Buben, spricht nichtsdestotrotz von „wichtigen Grundsätzen“, die das Gericht von Staaten künftig für einen besseren Gewaltschutz verlangt.

Die lange Vorgeschichte bei Gericht

Für solche Verfahren braucht man einen langen Atem. Das Landesgericht St. Pölten hatte im November 2014 die Klage der Mutter abgewiesen, das Oberlandesgericht Wien wies ihre Berufung im Jänner 2015 ab, was auch der Oberste Gerichtshof bestätigte. Die Frau brachte im Dezember 2015 beim EGMR einen Antrag ein, der im Juli 2019 schon einmal darüber befand, ob die Behörden es verabsäumt haben, sie und ihre Kinder vor ihrem gewalttätigen Ehemann zu schützen. Grundlage dafür war der Artikel 2 der Menschrechtskonvention, das Recht auf Leben. Im einstimmigen Urteil vom 4. Juli 2019 hieß es damals allerdings, dass vor der Tat „keine erkennbare reale und unmittelbare Gefahr für das Leben der Kinder“ bestanden habe.

Die Frau und ihre Anwältin ließen die Sache aber nicht auf sich beruhen, deshalb befasste sich der EGMR nochmals damit, dieses Mal die Große Kammer. Schon bei der Anhörung am 17. Juni 2020 brachte Aziz die Argumente der Mutter ein; Helmut Tichy, Botschafter und Leiter der für Völkerrecht zuständigen Sektion des Außenministeriums, die Argumente der Republik.

Verteidigung argumentiert mit fehlender U-Haft

Aziz argumentierte in der Verhandlung damit, dass die Behörden ihrer Verpflichtung, präventive Maßnahmen zu setzen, nicht nachgekommen seien. Denn diese hätten damals wissen können – oder müssen, dass der Mann eine „reale und unmittelbare Lebensgefahr“ für den Buben darstellte. Die Behörden hätten deshalb U-Haft gegen ihn verhängen müssen. Die Polizei aber habe die Staatsanwaltschaft nicht von der Wegweisung informiert, das muss sie erst seit 2017, macht es aber auch seither nicht in allen Fällen.

Weder die österreichische Staatsanwaltschaft noch die Polizei hätten über ein spezielles Instrument zur Risikobewertung verfügt, obwohl das in dem von Österreich 2013 ratifizierten Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Instanbulkonvention, in Artikel 51 verankert ist. Und: „Sie haben immer noch keine solchen Instrumente“, sagt Aziz zur „Wiener Zeitung“. Außerdem hätten sich die Behörden der Dynamik von Gewalt bewusst sein müssen, aber falsche Schlüsse aus den Taten davor gezogen.

Die Frau hatte die Polizei auf mehrere Risikofaktoren hingewiesen: Eine Verurteilung im Jahr 2010 wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung, die Spielsucht ihres Mannes sowie daraus resultierende Aggressionen. „Er hat ihren Scheidungswunsch nicht akzeptiert, immer wieder gedroht, die Kinder zu töten, falls sie ihn verlässt, und hat diese auch geschlagen“, sagt Aziz auch im Gespräch mit der „Wiener Zeitung“. Häufigkeit und Intensität der Gewalt hätten zugenommen, „bei der Anzeige waren ja noch Spuren sichtbar“, diese seien von der Polizei fotografiert worden. Die Frau sei auch nicht nach Waffen befragt worden, „denn dann hätte sie ihnen sagen können, dass er ihr immer wieder mal gesagt hat, dass es für ihn ein Leichtes sei, sich eine Waffe zu besorgen. Ein Anruf hätte genügt.“

„Niemals in der Öffentlichkeit aggressiv“

Tichy als Vertreter des Staates zog Passagen des Grevio-Berichts von Expertinnen und Experten aus dem Gewaltschutz heran, um die „langjährige Tradition des Gewaltschutzes“ in Österreich zu untermauern. Zum konkreten Fall sagte er, dass die Frau nach dem Betretungsverbot per Flugblatt informiert worden sei, dass sie auch eine Einstweilige Verfügung gegen den Täter beantragen hätte können. Damit wäre der Täter vom Betreten der Schule abgehalten worden. Die Beschwerdeführerin selbst habe also „nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft“. Aziz – und auch die überstimmten Richter später – sagen allerdings, dass nicht die von Gewalt Betroffene die Verantwortung dafür hat, eine drohende Lebensgefahr abzuwenden.

Die Polizei habe laut Tichy auch überprüft, ob Waffen auf den späteren Täter registriert worden seien, „mit negativem Ergebnis“. Der Täter sei „ruhig und kooperativ“ gewesen, zudem „niemals in der Öffentlichkeit gewalttätig und aggressiv“. Wegweisung und Betretungsverbot hätten deshalb ausgereicht, „um den Gewaltkreislauf zu durchbrechen“. Auch, dass die Frau von einem Gewaltschutzzentrum beraten wurde, was die Polizei wusste, sei ein Zeichen dafür gewesen, dass Letztere genug getan habe, um die Familie zu schützen. Polizei und Staatsanwaltschaften hätten „rasch und zielgerichtet“ gehandelt. Der Fall zeige die „Limits“ der Prävention von weiterer Gewalt auf. „Für niemanden war vorhersehbar, was drei Tage später passieren würde.“

Sieben zu zehn zugunsten der Republik

Mit sieben zu zehn Stimmen entschieden die EGMR-Richterinnen und Richter nun gegen die Beschwerdeführerin zugunsten der Republik: Das Handeln der Behörden war „keine Verletzung von Artikel 2“, des Rechts auf Leben.

Was Aziz aber für künftige Opfer von Gewalt freut, ist, dass die Große Kammer damit bekräftigte, dass Behörden dazu verpflichtet sind, „eine eigenständige, proaktive und umfassende Bewertung des Tötungsrisikos vorzunehmen“. Auch in den abweichenden Meinungen der sieben unterlegenen Richter ist Spannendes zu finden: Österreich verwende „kein nationales oder regionales standardisiertes Instrument“ für die „Risikobewertungen der Tödlichkeit in Fällen häuslicher Gewalt“. Behörden müssten auch prüfen, ob er Zugang zu illegalen Waffen hat. Nicht nur von Gewalt betroffene Frauen, sondern auch Kinder seien zu berücksichtigen: eine Anregung, die die Behörden aufgreifen könnten – „und im Sinne künftiger Gewaltprävention müssen“, sagt Aziz.

Quelle: Wiener Zeitung – https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2108604-Keine-Amtshaftung-fuer-erschossenen-Buben.html

07.06.2021 – ORF – Ethische Fragen auch in Religionslehrplänen

Politik
Ethische Fragen auch in Religionslehrplänen

Im kommenden Schuljahr startet an den neunten Schulstufen der AHS und BMHS der verpflichtende Ethikunterricht für jene Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Ethische Grundfragen sollen dann aber auch in den Religionslehrplänen dargestellt werden.

Eine entsprechende gemeinsame Erklärung haben ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann und Vertreter der Religionsgemeinschaften am Montag unterzeichnet. Derzeit wird Ethik an 233 AHS und BMHS (berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) als Schulversuch für jene angeboten, die konfessionslos oder vom Religionsunterricht abgemeldet sind.

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18.03.2021 – Westfalen-Blatt – Nach Gutachten: Erzbischof Heße bietet Papst Amtsverzicht an

Donnerstag, 18.03.2021, 18:52 Uhr aktualisiert: 18.03.2021, 18:54 Uhr
Katholische Kirche
Nach Gutachten: Erzbischof Heße bietet Papst Amtsverzicht an

Ein lang erwartetes Gutachten wirft dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen vor. Unter starkem Druck zieht der katholische Oberhirte Konsequenzen. Von dpa

Köln/Hamburg (dpa) – Als Konsequenz aus einem Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln hat der Hamburger Erzbischof Stefan Heße dem Papst seinen Amtsverzicht angeboten.

«Um Schaden vom Amt des Erzbischofs sowie vom Erzbistum Hamburg abzuwenden, biete ich Papst Franziskus meinen Amtsverzicht an und bitte ihn um die sofortige Entbindung von meinen Aufgaben», sagte Heße in einer persönlichen Erklärung. Ebenso bot der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp dem Papst seinen Amtsverzicht an. Die beiden könnten damit die ersten Bischöfe sein, die wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche ihr Amt verlieren.

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27.08.2020 – Statistisches Bundesamt – Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10% mehr Kindeswohlgefährdungen

Presse Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10% mehr Kindeswohlgefährdungen
Jedes zweite betroffene Kind war jünger als 8 Jahre
Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10% oder rund 5 100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10% auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15 800 mehr als im Vorjahr.

Den neuen Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als 8 Jahre. Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei Alleinerziehenden (42%), bei beiden Eltern gemeinsam (38%) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11%). Etwa die Hälfte der gefährdeten Kinder und Jugendlichen nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Nur 4% von ihnen suchten selbst Hilfe beim Jugendamt, am häufigsten kam aber ein Hinweis von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22%), Schulen und Kitas (17%) oder aus dem privaten Umfeld beziehungsweise anonym (15%).

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