22.06.2017, 14:33 Uhr
Umgang und Unterhalt für alle Trennungskinder klar regeln
Die Justizministerkonferenz hat sich heute in Deidesheim auf Initiative Sachsens dafür ausgesprochen, den gesetzlichen Regelungsbedarf für das so genannte „Wechselmodell“ zu prüfen. Bei diesem Modell hat das Kind nach der Trennung der Eltern seinen ständigen Aufenthalt nicht bei einem Elternteil, sondern beide Eltern teilen sich die Betreuung des Kindes.
Immer mehr Eltern wollen sich nach der Trennung nicht mehr in das klassische Rollenmodell einfügen, in dem das Kind bei der Mutter lebt und der Vater lediglich am Wochenende Umgang mit dem Kind hat.