19.10.2016 – OTS – Justizausschuss verabschiedet Novellen zur Exekutionsordnung und zum Rechtspflegergesetz

OTS0197, 19. Okt. 2016, 15:42
Justizausschuss verabschiedet Novellen zur Exekutionsordnung und zum Rechtspflegergesetz
Jeweils einstimmige Beschlüsse der Abgeordneten

Wien (PK) – Erleichterungen für Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen stehen im Mittelpunkt einer Novelle zur Exekutionsordnung, die heute vom Justizausschuss einstimmig beschlossen wurde, wobei der Gesetzgeber vor allem bei der Kontenpfändung innerhalb der EU und bei der Lohnpfändung ansetzt. Auf den Weg ins Plenum schickten die Abgeordneten auch Änderungen des Rechtspflegergesetzes, die im Wesentlichen eine Anpassung der für die Zuständigkeitsverteilung zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen relevanten Wertgrenzen vorsehen.

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07.03.2016 (Montag) um 19:00h – Qualitätskontrolle für Gerichtsgutachten – Podiumsdiskussion im Presseclub Concordia, 1010 Wien

07.03.2016 (Montag) um 19:00h

Presseclub Concordia
Bankgasse 8
A-1010 Wien

Podiumsdiskussion „Qualitätskontrolle für Gerichtsgutachten“

Auf dem Podium:
Dr.in Irmgard Griss, ehemalige OGH-Präsidentin
Mag. Harald Stefan, FPÖ
Mag. Albert Steinhauser, Die Grünen
Dr. Nikolaus Scherak, NEOS
Mag. Dr. Klaus Burtscher, Gerichtsgutachter
Dr. Herbert Pochieser, Rechtsanwalt
Franz Fluch, Initiator der Bürgerinitiative und Autor

Moderation:
Dr. Martin Adel, ORF

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13.07.2013 – Kurier – Gewalt hinter Gittern

Letztes Update am 13.07.2013, 19:00
Gewalt hinter Gittern

Die Vergewaltigung eines 14-Jährigen in einer Vier-Mann-Zelle ist kein Einzelfall. Seit Jahren sind die Zustände im Gefängnis und Alternativen dazu bekannt. Erst jetzt soll sich etwas ändern.

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23.08.2012 – Presse – Flugzettel gegen Fußfessel-Träger

23.08.2012 | 22:57 | Von Manfred Seeh (Die Presse)

In Salzburg nahe der Wohnung des umstrittenen Fußfessel-Trägers tauchten Flugzettel gegen den „Kinderschänder“ auf. Justizministerin Karl ruft das Höchstgericht an.

WIEN/SALZBURG. Soll verurteilten Sextätern das Gefängnis erspart bleiben? Sollen auch sie in Hausarrest kommen, wo sie durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden? Diese Fragen sorgen derzeit für heftige Debatten – ausgelöst durch einen Entscheid des Oberlandesgerichts Linz: So darf ein 51-jähriger Salzburger, der eine 15-Jährige mehrmals vergewaltigt hatte, die noch offene sechsmonatige Haftstrafe zu Hause absitzen. Das Opfer und auch Teile der Öffentlichkeit verstehen die Welt nicht mehr.

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Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009 (673/A) – parlament.gv.at

Start Parlament aktiv Regierungsvorlagen und Gesetzesinitiativen Nationalrat – XXIVSelbständige Anträge 673/A
Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009 (673/A)
Übersicht Parlamentarisches Verfahren

Status: Beschlossen im Bundesrat 91/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat , Dafür: S, V, F, G, dagegen: B
Bundesgesetzblatt I Nr. 75/2009
Kunsttext
Schlagworte
Zivilrecht (Bürgerliches Recht, Handels-, Wettbewerbs- und Urheberrecht)
Selbständiger Antrag

Antrag der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009)

Titeländerung:

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – FamRÄG 2009)
Initiativantrag gescannt / PDF-IMAGE, 3884 KB
Initiativantrag elektronisch übermittelt / PDF, 335 KB . HTML, 306 KB

Eingebracht von: Mag. Heribert Donnerbauer
Eingebracht von: Dr. Johannes Jarolim

Meldungen des Pressedienstes
18.06.2009 – Vorlagen: Familie (Nr. 543/2009)
08.07.2009 – Von Patchworkfamilien bis zum Kampf gegen die Korruption (Nr. 633/2009)

Quelle: parlament.gv.at – http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00673/index.shtml

09.12.2011 – XLARGE – Kommission Schloß Wilhelminenberg: Schutzschirm für Kinderschänder?

Eines der einträglichsten Geschäfte auf dem Behörden-Markt geriet heuer gleich einige Male ins Zwielicht. Der Handel mit Kindern. Besondere Aufmerksamkeit erregten Berichte von ehemaligen Insassinnen des früheren Kinderheimes im Schloß Wilhelminenberg. Die Wiener Stadtverwaltung reagierte auf bewährte Art. Eine Kommission wurde vorgesehen, und sicherheitshalber die Parade-Juristin der SPÖ, Barbara Helige, damit beauftragt. Jede Störung des einträglichen Geschäfts der Jugendwohlfahrt soll ausgeschlossen werden, wer könnte das besser garantieren, als ein hochrangiges Parteimitglied.

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06.10.2011 – OTS – Die lange Nacht des Missbrauchs am Wiener Stephansplatz

REMINDER: Morgen abend, 6. Oktober: Die lange Nacht des Missbrauchs am Wiener Stephansplatz
Utl.: Gegen Wegschauen und Vertuschen. Die Details. =

Wien (OTS) – Viele hunderte Betroffene, Täter, die weiter im
Dienst sind und eine „Opferschutzkommission“, welche die Betroffenen
mit Almosen abspeist und hochrangige Täter schützt. Und ein Staat,
der tatenlos zusieht. – Das ist die Bilanz des Missbrauchsskandals in
Österreich. Betroffenen und KünstlerInnen reicht es jetzt. Sie stehen
dagegen auf, dass die katholische Kirche weiter versucht, die
systematische Gewalt gegen ihr anvertraute Kinder totzuschweigen.
„Bisher haben honorige und honorigste Kirchenvetreter reichlich
Gebrauch vom Missbrauch gemacht. Ich denke, dass damit Schluss sein
muss. Die guten Hirten hätte so viele Möglichkeiten, die
Frohbotschaft Christi richtig zu gebrauchen“ sagt der Schauspieler
und Aktionist Hubsi Kramar – einer von zahlreichen KünstlerInnen, die
an der Langen Nacht teilnehmen werden. 20 KünstlerInnen und
Betroffene haben ein politisch- kulturelles Manifest organisiert und
ergreifen von 17.30h bis 2h früh das Wort, mit eigenen Texten,
anonymisierten Interviews und Medienberichten der vergangenen Jahre.
Unter ihnen u.a. Erwin Steinhauer, Eva Billisich, Leo Lukas, Irmie
Vesselsky und Gerhard Haderer. Durch den Abend führt die Journalistin
Teresa Arrieta und Karl Takats. Höhepunkt werden Videoprojektionen
von Julia Zdarsky auf den Wiener Stephansdom sein. Mitorganisiert
wird die Nacht vom „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“. Mit
Lichtbildausweis kann man vor Ort in der Zeit von 17.00h – 21.00h
beim einem Notar die Unterstützungserklärung unterschreiben.
Programmpunkte:
Empörung am Wort.
LiteratInnen, Songwriter, kleine Musik- und Theatergruppen
performen.
Nehmen Sie Platz. AutorInnen und Betroffene werden in kleinen
Gruppen aus Büchern und Berichten lesen. Bitte unbedingt
Sitzgelegenheiten mitnehmen: egal ob Klappsessel, Küchenhocker oder
Fauteuil.
Die Finsternis persönlich kennenlernen. Quadrophone Texte und
Videoinstallationen enthüllen das Thema Missbrauch in einer
„Geisterbahn“, in die kein Betroffener jemals freiwillig eingestiegen
wäre.
Club Schrei – Podiumsdiskussion mit
Niko Alm – Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien
Sepp, Rothwangl, Betroffener
Daniela Musiol, die Grünen
Vera Weld, Rechtsanwältin
Hannes Jarolim, SPÖ
Der „Visual Pranger“ Video-Projektionen von Julia Zdarsky werden
den Stephansplatz in einen etwas weniger heiligen atmosphärischen
Rahmen tauchen.
Die ÖVP hat die Teilnahme abgesagt, die Erzdiözese Wien und
Kardinal Schönborn haben auf die Einladung nicht reagiert.
Ihre Mitwirkung zugesagt haben bisher:
Hubsi Kramar (Schaupieler), Stephan Rabl (Intendant), Erwin
Steinhauer (Schauspieler), Gerhard Haderer (Karikaturist), Richard
Picker (Psychotherapeut und Theologe), Julia Zdarsky (Visualistin)
Heli Deinboek (Autor), Kosilo (Theaterpädagoge), Josef Hartmann
(Betroffener), Christine Werner (Literarisches Kabarett), Herby
Loitsch (Betroffener), Sepp Rothwangl (Betroffener), Eva Billisich &
Band (Schauspielerin und Musikerin), Richard Weihs (Musikalisches
Kabarett), Leo Lukas (Kabarettist), Irmie Vesselsky (Musikerin)
Philipp Schwärzler (Psychologe), Niko Alm (Initiator Volksbegehren)
Christoph Baumgarten (Blogger, Journalist), Christian Scheibmüller
(Autor), Mario Strk (Performance), Klaus Fluch (Betroffener), Rainer
König-Hollerwöger (Autor, Forscher, Musiker), Brigitte Lunzer-Rieder
(Autorin), Bernd Schmeikal (Autor), Elisabeth Ohri (Künstlerin und
Betroffene), Anita Ossinger (Autorin), Herbert Kuhner (Autor)
Picco Kellner (Schauspieler), Christoph und Lollo (Musiker), Maren
Rahmann (Schauspielerin), Karl Takats (Musiker)
http://www.kirchen-privilegien.at
http://www.betroffen.at
Programm: http://nacht.kirchen-privilegien.at
Rückfragehinweis:
sowie Pressebetreuung vor Ort:
FJ PURKARTHOFER PR, Tel.: +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

OTS0196 / 05.10.2011 / 13:11 / Channel: Politik / Aussender: Initiative gegen Kirchenprivilegien
Stichworte: Gesellschaftspolitik / Kirchen / Leute / Politik / Religion

Quelle: OTS – http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111005_OTS0196/reminder-morgen-abend-6-oktober-die-lange-nacht-des-missbrauchs-am-wiener-stephansplatz

 

17.11.2000 – Parlamentskorrespondenz Nr. 672 – Justizausschuss beschliesst gemeinsame Obsorge

Meinungen darüber bleiben weiterhin geteilt

Wien (PK) � In den gestrigen Abendstunden nahm der Justizausschuss die Regierungsvorlage zum Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001, in dessen Mittelpunkt die gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung steht, in Verhandlung. (296 d.B.) Im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage soll die gemeinsame Obsorge beider Eltern aufrecht bleiben, jeder Elternteil kann aber ohne Angabe von Gründen die Aufhebung dieser Obsorge beantragen. Weitere Punkte des Entwurfes betreffen unter anderem die Senkung des Volljährigkeitsalters auf das vollendete 18. Lebensjahr sowie die Bestimmung, dass Minderjährige über 14 Jahren in Pflegschaftsverfahren selbständig verfahrensfähig sein sollen und Anträge stellen können. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand naturgemäß die Frage der gemeinsamen Obsorge. Der Justizausschuss hatte sich an zwei Tagen intensiv mit dieser Problematik im Rahmen eines Hearings mit zahlreichen namhaften ExpertInnen auseinandergesetzt. Eine einhellige Meinung hatte sich dabei nicht herauskristallisiert, wie auch die abschließende Diskussion der Mitglieder des Justizausschusses gezeigt hat. Opposition und Regierungsfraktionen warfen einander ein selektives Wahrnehmungsvermögen vor.

Die SozialdemokratInnen bedauern, wie die Abgeordneten Barbara Prammer, Gisela Wurm und Johannes Jarolim feststellten, dass dieser Entwurf nicht in Begutachtung gegangen sei. Die meisten Punkte des Gesetzes seien zwar positiv, die zentralen Bestimmungen zur Obsorge stellten jedoch einen Rückschritt dar und entsprächen nicht dem Kindeswohl. Prammer mutmaßte, dass die Auswirkungen zu Lasten der Schwächeren und vor allem der Frauen gehen und Unterhaltsfragen massiv auf den Tisch kommen würden. Die S-MandatarInnen stellten nicht in Abrede, dass viele ExpertInnen durchaus für eine gemeinsame Obsorge eingetreten seien, sie hätten aber andere Wege dazu aufgezeigt. Mit der vorliegenden Lösung würden die Kinder in die Streitfälle miteinbezogen, weshalb die Regierung die schlechteste und verantwortungsloseste aller Möglichkeiten gewählt habe.

In die gleiche Kerbe schlug Abgeordnete Terezija Stoisits (G), die einen Abänderungsantrag einbrachte, der die Streichung dieser zentralen Änderung vorsieht. Als Begründung führt sie darin auch an, dass in Hinkunft bei strittigen Trennungen auf Kosten des Kindes mit Hilfe des Gerichts mit regelmäßigen Anträgen weiter gestritten würde, was nicht dem Wohl des Kindes diene. Stoisits räumte ein, dass das Expertenhearing bei ihr in manchen Detailfragen ein Umdenken bewirkt habe, das gewollte Modell der gemeinsamen Betreuung von Kindern werde aber auch deshalb nicht funktionieren, weil die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ungünstig seien. Man unterliege der Illusion eines bestimmten Familienbildes, das es nicht gebe, die Frauen würden wieder erpressbar. Wie die S-Abgeordneten auch, ziehe sie eine Obsorge auf Antrag vor.

Die Regierungsparteien argumentierten, dass die vorangegangene Regierung bereits einen Entwurf zum Kindschaftsrecht eingebracht habe, der auch in Begutachtung gegangen sei. Das Ergebnis dieses Begutachtungsverfahrens habe in den Entwurf Eingang gefunden, es sei aber richtig, dass die Regelungen zur gemeinsamen Obsorge neu hinzu gekommen seien. Für Abgeordnete Edith Haller (F) sind die Änderungen notwendig, weil sie Verbesserungen bringen. Man mache damit den Eltern ein Angebot, das sie annehmen können, aber nicht müssen. Ihr Fraktionskollege Michael Krüger wies ergänzend auf die bestehende gemeinsame Obsorge in anderen europäischen Ländern wie England, Schweden und der BRD sowie auf eine Empfehlung des Europarates hin.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) sprach von einer Dramatik der jetzigen Situation, wo Scheidungen auf dem Rücken der Kinder ausgetragen würden, weshalb ein weiteres Zuwarten schlecht gewesen wäre. Er sieht die gemeinsame Obsorge als einen Auftrag an beide Elternteile, nach Möglichkeit das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen und den Konsens zu finden. Wo es nicht funktioniere, greife ohnehin der Richter ein. Ähnlich argumentierte sein Fraktionskollege Josef Trinkl.

Nachdem die Opposition auch immer wieder die Aussetzung der Regelungen gefordert hatte, um die Entwicklung in Deutschland abzuwarten, und für eine Abkühlungsphase nach deutschem Vorbild plädiert hatte, entgegnete Bundesminister Böhmdorfer, dass diese in unserem Nachbarstaat zu einer Entfremdung zwischen einem Elternteil und den Kindern geführt hätte.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung eines Abänderungsantrages sowie eine Ausschussfeststellung mit F-V-Mehrheit angenommen. Die Änderungen sehen unter anderem die Abstellung auf das Kindeswohl für den Fall der Beendigung der Obsorge beider Eltern vor.

Der von Abgeordneter Stoisits eingebrachte und von Abgeordneter Prammer unterstützte Abänderungsantrag, der den Entfall der gemeinsamen Obsorge vorsieht, weiters das Zeugnisverweigerungsrecht in der ZPO auch für LebensgefährtInnen festlegt und die Einschränkung des Unterhaltsvorschussgesetzes auf österreichische Staatsbürger aufhebt, wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

Ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag, in dem der Justizminister ersucht wird, bis 31. Dezember 2001 dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen die rechtlichen Voraussetzungen und den rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Mediation regelt, wurde einstimmig angenommen.

Ein weiterer Entschließungsantrag, in dem der Justizminister ersucht wird, dem Nationalrat bis Ende 2005 einen Bericht über die Auswirkungen der Neuregelungen des Kindschaftsrechts vorzulegen, insbesondere was die Akzeptanz der Obsorge und Besuchsrechtsregelungen, die Wirkungen auf das Kindeswohl und was die Form der Konfliktaustragung anlangt, wurde mit F-V-G-Mehrheit angenommen.

HERABSETZUNG DER ALTERSGRENZE FÜR JUGENDSTRAFRECHT VERTAGT

Der Antrag der Regierungsparteien zum Jugendgerichtsgesetz wurde auf Antrag des Abgeordneten Michael Krüger (F) einstimmig vertagt. (311/A). Krüger argumentierte, dass die Enquetekommisssion, die sich mit der Frage der Diversion befasse, sich auch mit diesem Antrag auseinandersetzen solle.

Zentraler Punkt dieser von den Regierungsparteien vorgeschlagenen Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ist die Herabsetzung der oberen Altersgrenze für die Anwendung des Jugendstrafrechtes vom 19. auf das 18. Lebensjahr. Gleichzeitig soll für Taten, die vor dem 19., allenfalls vor dem 21. Lebensjahr begangen wurden, die Zuständigkeit bei den Gerichtsabteilungen für Jugendstrafsachen bzw. am Wohnort des Beschuldigten konzentriert werden. Der Antrag zielt auch auf die Schaffung von Sonderbestimmungen für die strafrechtliche Behandlung von Personen unter 21 Jahren im StGB ab. So soll für junge Erwachsene die lebenslange Freiheitsstrafe ausgeschlossen und die außerordentliche Strafmilderung in Fällen mangelnder Reife erweitert werden.

[…]

Parlamentskorrespondenz Nr. 672 vom 17.11.2000
Themenfelder:
gemeinsame Obsorge
Sachbereich:
Ausschusssitzungen des NR
Stichworte:
Parlament/Justizausschuss/Kindschaftsrecht

Parlament, Dr. Karl Renner-Ring 3, A-1017 Wien | Tel. +43 1 40110-0

 

Quelle:  Parlamentskorrespondenz Nr. 672 – http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2000/PK0672/

 

22.06.2011 – OTS – Karl kündigt Familienrechtspaket bis Herbst 2012 an – Justizausschuss: Aussprache über Vorhaben der neuen Ministerin

Wien (PK) – Bei ihrem ersten Auftritt im Justizausschuss nahm  heute Ministerin Beatrix Karl eine Aktuelle Aussprache zum
Anlass, die Abgeordneten über die Schwerpunkte ihres Arbeitsprogramms zu informieren.

Im Anschluss daran beschloss der Ausschuss verschärfte Bestimmungen gegen Missbrauch bei der Vorratsdatenspeicherung, ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz im Lichte von mehr Transparenz sowie Änderungen beim Zuständigkeitsübergang auf die neue Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Konkret kündigte Karl bis spätestens Herbst 2012 ein Familienrechtspaket an, das vor allem auch Regelungen über die gemeinsame Obsorge enthalten wird. Demnach soll nach einer Ehescheidung grundsätzlich gemeinsame Obsorge gelten, geplant ist nach den Worten Karls aber auch eine Verfahrensbeschleunigung beim Besuchsrecht. Überdies will die Ministern einen
Schiedsmechanismus einführen, der die Familiengerichte unterstützen und zur Deeskalierung beitragen soll.

Ob dies, wie von der Abgeordneten Daniela Musiol (G) vorgeschlagen, in Form einer dem Gericht vorgelagerten Schiedsstelle geschieht, sei angesichts von Bedenken hinsichtlich des Art. 6 MRK noch ungewiss, meinte Karl. Teil des Pakets werden auch Änderungen im Namensrecht sein, wobei die Ministerin, wie sie sagte, vor allem mehr Flexibilität bei Doppelnamen anstrebt.

Anliegen der Ministerin wird auch eine Verbesserung des Schutzes der Kinder sein. Geplant sind in diesem Sinn die Schaffung eines Straftatbestands bezüglich des Anbahnens sexueller Kontakte mit Kindern via Internet sowie die Einführung einer Mindeststrafe für Gewalt gegen Minderjährige.

[…]

Breiten Raum in der Debatte nahmen die Themen „Mafia-Paragraph“ und Terrorismus-Prävention ein. Die Abgeordneten Johannes Jarolim (S), Petra Bayr (S) und Albert Steinhauser (G) erinnerten an den Tierschützerprozess von Wiener Neustadt, wobei Jarolim feststellte, die Anwendung des Paragraphen 278a StGB habe gezeigt, dass es notwendig sei, legistisch nachzuschärfen. Zu Vorsicht mahnte der Justizsprecher der SPÖ auch im Zusammenhang mit der Terror-Prävention. Hier gelte es, nicht mit generellen, überschießenden Normen zu agieren, warnte er.

Steinhauser sprach in diesem Zusammenhang von einer massiven Gefahr des Missbrauchs, während die Abgeordneten Peter Michael Ikrath und Karin Hakl (beide V) einwarfen, man müsse bei den geplanten Änderungen auf die jüngsten Ereignisse reagieren und bestehende Gesetzeslücken schließen.

Die Ministerin sprach sich dafür aus, sowohl den Tierschützerprozess, als auch allgemein den Paragraphen 278a StGB zu evaluieren, wollte aber zuvor noch den Abschluss des Verfahrens abwarten. Zur Terrorprävention stellte sie fest, es gebe Lücken, die geschlossen werden sollten. Ansatzpunkte sah sie dabei in Vorschlägen, das Anleiten zu Terrorakten im Internet unter Strafe zu stellen und beim Auffordern zu Terrorakten und Gutheißen des Terrors die qualifizierte Öffentlichkeit zu reduzieren, dies vor allem auch, um gegen Hassprediger vorgehen zu können.

Verbesserter Schutz bei der der Vorratsdatenspeicherung

Mit einer Überarbeitung der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten soll der Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der auf diesem Wege bezogenen Informationen ausgeweitet werden. Ein vom Justizausschuss im Anschluss an die Aussprache teils einstimmig, teils mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossener S-V-Antrag (1507/A) sieht in diesem Sinn vor, dass derartige Datenauskünfte von den Staatsanwaltschaften nur streng nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ angeordnet werden dürfen und Personen, die gespeicherte Daten unzulässig veröffentlichen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen belegt werden können.

Die Abgeordneten Ewald Stadler (B) und Albert Steinhauser (G) begrüßten zwar, dass Teile der ursprünglichen Kritik an dem Gesetz nun berücksichtigt worden sind, blieben aber bei ihrer Forderung nach einer gerichtlichen Genehmigung.

[…]

Anträge der Opposition vertagt

Vertagt wurden hingegen ein Antrag des Freiheitlichen Abgeordneten Peter Fichtenbauer, der darauf abzielt, durch strikte Fristsetzungen Rechtsstreitigkeiten im Obsorgerecht bzw. im Besuchsrecht zu beschleunigen.

Der Antragsteller argumentierte, dass vor allem durch die Tatsache, dass Expertengutachten oft Jahre auf sich warten lassen, unzumutbar lange Verfahrensdauern entstehen.

Abgeordneter Johann Maier (S) stimmte dem Antragsteller grundsätzlich zu, dass die derzeitige Regelung überlange Verfahrensdauern ermögliche, was zu hohen Belastungen führe. Die Materie sollte aber am besten im Familienrechtspaket gelöst werden, meinte er. Er stellte daher einen Vertagungsantrag, der mit S-V-Mehrheit angenommen wurde.

In Sachen Unterhaltsvorschuss lag dem Ausschuss eine weitere Initiative der Freiheitlichen vor.

FPÖ-Abgeordnete Carmen Gartelgruber trat in ihrem Antrag dafür ein, die Auszahlung eines Unterhaltsvorschusses auch unabhängig von der Vorlage eines im Inland vollstreckbaren Exekutionstitels zu ermöglichen.

In der Diskussion des Antrags, die von der Antragstellerin sowie Abgeordnetem Ewald Stadler (B), Johann Maier (S), Albert Steinhauser (G) und Ausschussvorsitzendem Heribert Donnerbauer geführt wurde, zeigte sich ein parteiübergreifender Konsens, dass die Materie nicht ausschließlich durch das Justizministerium gelöst werden könne. Sie berühre Angelegenheiten des Sozialministeriums sowie der Jugendwohlfahrt und damit der Länder.

Es sei daher zweckmäßig, eine parlamentarische Enquete zu diesen Fragen abzuhalten, so der allgemeine Tenor.

Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Änderungen des Strafgesetzes bezüglich Folter schlugen BZÖ und Grüne vor. B-Abgeordneten Ewald Stadler forderte in seinem Antrag lebenslängliche Freiheitsstrafe für jene, die Kinder zu Tode  quälen. Die Grünen wiederum wollten für Folter eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, bei Dauerfolgen oder Tod des  Opfers bis zu 15 Jahren.

Auch diese beiden Anträge wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt mit dem Hinweis, dass die Justizministerin beabsichtige, in dem in der Aktuellen Aussprache angekündigten Paket die Kinderrechte zu stärken.

BZÖ will Wiedereinführung der UntersuchungsrichterInnen

Vertagt wurde weiters der Antrag des BZÖ, in dem Abgeordneter Ewald Stadler die Wiedereinführung der UntersuchungsrichterInnen verlangt und dabei argumentiert, dass die StaatsanwältInnen mit ihren neu gewonnen Aufgaben überfordert seien und dabei vergleichsweise wenig Kontrolle unterlägen. Die Staatsanwaltschaft sei in ihre Rolle nicht hineingewachsen, außerdem gebe es eine „Komplizenschaft“ zwischen StaatsanwältInnen und Polizei, sagte Stadler, das habe einmal mehr die Verfolgung der TierschützerInnen unter Beweis gestellt.

Er plädierte auch für die Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle der Staatsanwaltschaft, etwa durch einen eigenen Ständigen Unterausschuss des Justizausschusses.

Unbehagen über die derzeitige Situation äußerten auch Abgeordnete der anderen Fraktionen, wobei jedoch Abgeordneter Johannes Jarolim (S) die Reform nicht gänzlich zurücknehmen wollte. Man sollte zunächst den Evaluierungsbericht abwarten und dann in eine breite Diskussion eintreten, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu setzen seien. Deshalb trete er für die Vertagung des Antrags ein.

Ähnlich argumentierte Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V). Ihm zufolge sollte der Evaluierungsbericht genützt werden, strukturiert an die Probleme heranzugehen. Es gelte vor allem, das Vertrauen der Menschen in die Justiz zu stärken.

Diesen Diskussionsbedarf sah auch Abgeordneter Albert Steinhauser (G), der die Kritik Stadlers in weiten Bereichen teilte und den Vertagungsantrag unterstützte.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) widersprach Jarolim und wies darauf hin, dass der Evaluierungsbericht ein essentieller Bestandteil der damaligen nicht unumstrittenen StPO-Novelle war. Man habe offen gelassen, bei einem negativen Befund, die Reform wieder zurückzunehmen.

Ebenfalls vertagt wurde schließlich ein Antrag der Freiheitlichen, der sich gegen die Beschäftigung von Freigängern bei Gericht wandte. Häftlinge hätten hier Zugang zu sensiblen Daten und Akten und würden gemäß Strafvollzugsgesetz nicht überwacht, gaben die Abgeordneten Christian Lausch und Peter Fichtenbauer(beide F) zu bedenken.

Die Vertagung durch SPÖ und FPÖ wurde von Abgeordnetem Bernd Schönegger (V) damit begründet, dass man nicht von Einzelfällen ausgehen und zunächst genau prüfen sollte, um wie viele Fälle es sich handelt.(Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS0287 / 22.06.2011 / 18:21 / Channel: Politik / Aussender: Parlamentsdirektion
Stichworte: Justizausschuss / Karl / Nationalrat

Quelle: OTS – http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110622_OTS0287/karl-kuendigt-familienrechtspaket-bis-herbst-2012-an-justizausschuss-aussprache-ueber-vorhaben-der-neuen-ministerin

 

27.05.2011 – DiePresse.com – Innsbruck übernimmt Fall Kampusch

27.05.2011 – DiePresse.com – Innsbruck übernimmt Fall Kampusch

Das Landesgericht und die Staatsanwaltschaft Innsbruck entwickeln sich nach und nach zu Zentralstellen bei diversen Ermittlungen rund um den Entführungsfall Kampusch.

Ist die Entführung von Natascha Kampusch wirklich restlos aufgeklärt? War Wolfgang Priklopil ein Einzeltäter? Solche Fragen werden künftig wohl nicht mehr von den Behörden des Tatortes Wien (hier wurde das Opfer 1998 verschleppt), sondern von jenen in Innsbruck untersucht werden. Das dortige Landesgericht und die Staatsanwaltschaft entwickeln sich nämlich zu einer Art Zentrum in Sachen „Kampusch“.

Schon jetzt laufen, wie „Die Presse“ exklusiv berichtete, zwei Verfahren in Innsbruck: jenes gegen fünf Ankläger aus der Oberstaatsanwaltschaft Wien und der Staatsanwaltschaft Wien. Hier geht es um den Verdacht des Amtsmissbrauchs. Die Betroffenen weisen Vorwürfe, wonach es Versäumnisse bei den Kampusch-Ermittlungen gegeben haben könnte, strikt zurück.

Und dann läuft in Innsbruck auch noch jenes Verfahren gegen unbekannte Täter, das am 3. Februar in Wien angelegt und auf Geheiß der Generalprokuratur vor wenigen Tagen nach Innsbruck „delegiert“ wurde. „Darin geht es um den Verdacht angeblicher kinderpornografischer Aufnahmen, unter anderem auch von Natascha Kampusch“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr. Hintergrund: Der immer noch schwelende – wenn auch unbelegte – Verdacht, es könnte einen Kinderpornoring gegeben haben, dem Kampusch zum Opfer fiel. Klar ist der Grund der Verlegung dieses zweiten Verfahrens in die Tiroler Landeshauptstadt: Da sich maßgebliche Wiener Staatsanwälte selbst einem (Amtsmissbrauchs-)Strafverfahren ausgesetzt sehen, sollen weitere Ermittlungen zur Entführung aus Gründen behördlicher „Hygiene“ nicht in Wien erledigt werden.

Und dieses zweite Verfahren könnte möglicherweise zum Sammelbecken werden. Denn der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl (er ist einer jener fünf genannten Behördenvertreter, die sich derzeit Untersuchungen ausgesetzt sehen) erläutert der „Presse“: „Ich werde vorschlagen, alles, was noch kommt, zum Beispiel weitere Anzeigen, nach Innsbruck zu delegieren.“ Über diesen Vorschlag würde die Generalprokuratur entscheiden.

Auf die Frage nach den nun gegen ihn gerichteten Vorwürfen beteuert Pleischl einmal mehr, absolut pflichtgemäß gehandelt zu haben. Er selbst habe von Innsbruck bisher noch keine Ladung zur Einvernahme erhalten. Zur Frage nach einem Kinderpornoring sagt Pleischl: „Wir sind allen Hinweisen nachgegangen.“ Dies habe „kein Ergebnis“ gebracht, welches für das Vorliegen eines solchen Ringes gesprochen hätte. „Es gibt auch keine vernünftigen neuen Hinweise, die man überprüfen könnte.“

Ex-OGH-Präsident als Zeuge

Indessen sagte in Innsbruck am Freitag, wie schon tags zuvor, der Expräsident des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut, als Zeuge im Amtsmissbrauchsverfahren stundenlang aus. Rzeszut war Mitglied der vom Innenressort eingesetzten Kampusch-Kommission. Und hatte durch ein aufsehenerregendes Dossier an das Parlament das nun durch den Innsbrucker Ermittlungsrichter Georg Putz geführte Verfahren gegen die Staatsanwälte ins Rollen gebracht.

Das Rzeszut-Papier umfasst fünf, so heißt es, „fachlich plausibel nicht zu erklärende Besonderheiten des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens zum Fall Kampusch“:

  • Vernachlässigung polizeilicher Ermittlungsergebnisse,
  • Unterlassung indizierter Ermittlungsschritte,
  • Behinderung der Evaluierung,
  • Verbreitung wahrheitswidriger Informationen,
  • Druckausübung auf den federführenden Polizeibeamten.

Ob dem so war, soll Innsbruck herausfinden. Zu diesem Zweck ist am 6. und 7. Juni ein weiterer prominenter Zeuge geladen: der seinerzeitige Leiter der Kampusch-Kommission, Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich.

Innsbruck übernimmt Fall Kampusch – 27.05.2011 | 18:33 | MANFRED SEEH (Die Presse)

 

Aus dem Archiv:

Wird der Entführungsfall Natascha Kampusch noch einmal aufgerollt? Eben dieses Szenario ist nun ein Stück näher gerückt. Ein Ermittlungsverfahren, das – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – in Wien bereits begonnen wurde, wanderte per Verfügung der Generalprokuratur vom Dienstag nach Innsbruck. So soll eine etwaige Befangenheit der Wiener Behörden umgangen werden. Dieses Verfahren läuft offiziell gegen „unbekannte Täter“. Untersucht wird sowohl der Verdacht des „sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“ als auch der Verdacht des „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“. Hintergrund sind Mutmaßungen über einen Kinderschänderring.

Innsbruck ist insofern ein entsprechender Boden für eine neue Prüfung, als ja dort bereits seit Monaten gegen fünf seinerzeit mit dem Fall Kampusch betraute Staatsanwälte ermittelt wird. Diesen wird vorgeworfen, im Zuge der Ermittlungen zum Entführungsfall „konsequent und beharrlich entscheidende polizeiliche Ermittlungsergebnisse vernachlässigt“ zu haben. Diese Vorwürfe stützen sich auf ein Dossier des früheren Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut. Der Höchstrichter war Mitglied der Kampusch-Evaluierungskommission. […]

Schiefe Optik: Ankläger selbst in Verdacht

Hätte die Generalprokuratur die „Delegierung“ nach Innsbruck nicht vorgenommen, wäre von denkbar schiefer Optik die Rede gewesen: Denn dann hätten weiterhin jene Behörden, die Staatsanwaltschaft Wien und die Oberstaatsanwaltschaft Wien, denen Versäumnisse in der Causa „Kampusch“ vorgeworfen werden, in ebendieser Sache ermittelt – ein Problem, das auch Gegenstand einer (noch unbeantworteten) parlamentarischen Anfrage ist.

So aber wird sich nun ein nicht „vorbelasteter“ Innsbrucker Ankläger mit der Sache befassen. Deren Ausgangspunkt war eine Rede des BZÖ-Mandatars Ewald Stadler am 30. November 2010. Darin meinte dieser: „Mittlerweile besteht eindeutig der Verdacht, dass es hinter diesem Fall Kampusch einen seit Langem tätigen, politisch potenten Kinderschänderring gibt, der über beste Beziehungen zu Parteien verfügt.“

Nach der Rede vergingen zwei Monate, dann wurde eben in Wien das Verfahren gegen „unbekannt“ (Geschäftszahl 201 UT 4/11y) eröffnet. Wieder zwei Monate später wurde Stadler von Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler einvernommen. Nun ist Innsbruck am Zug. […]

Eine Vorentscheidung wird die Zeugeneinvernahme von Ex-OGH-Chef Rzeszut am 26. und 27. Mai bringen, ebenso die Befragung von Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich (er leitete die Kampusch-Kommission) am 6. und 7. Juni.

Quelle: DiePresse.com – Fall Kampusch: Neues Verfahren in Innsbruck (17.05.2011)

 

Aus dem Archiv:

Nach der Ankündigung der scheidenden Justizministerin Bandion-Ortner, per Weisung verstärkt in brisante Verfahren einzugreifen, waren sich die Parlamentsparteien einig: Die Staatsanwaltschaft sollte durch einen Ausschuss im Parlament stärker kontrolliert werden. Doch die Staatsanwälte halten sich für ausreichend kontrolliert. „Es gibt schon eine umfangreiche Qualitätskontrolle“, sagt Silvia Geymayer, Generalanwältin in der Generalprokuratur beim OGH und Vizepräsidentin der Staatsanwältevereinigung zur „Presse“.

Quelle: DiePresse.com – „Staatsanwalt ist Rechtsschutzwahrer“ (17.04.2011)

 

Aus dem Archiv:

Die These geistert seit 1998 herum, seit die damals zehnjährige Natascha Kampusch entführt wurde: Das Mädchen, so hieß es, könnte einem Kinderpornoring zum Opfer gefallen sein. Zwölf Jahre später, konkret Dienstag dieser Woche, griff BZÖ-Klubchef Ewald Stadler den alten Verdacht wieder auf, wonach möglicherweise ein „politisch potenter“ Kinderpornoring den Hintergrund der Entführung bildete. Bisher ließ sich dies nicht beweisen. […]

Das umfangreiche Dossier zu den – seit Jänner dieses Jahres abgeschlossenen – Kampusch-Ermittlungen , das der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut, an die Klubobleute im Parlament übermittelt hatte, war am Mittwoch Gegenstand heftiger parlamentarischer Debatten. Mittlerweile herrscht so etwas wie parlamentarischer Konsens: Noch immer bestehende Ungereimtheiten (Beispiel: Warum können dem Entführer Wolfgang Priklopil zwei IP-Adressen zugewiesen werden, obgleich in seinem Haus kein PC gefunden wurde?) sollen nun von der Staatsanwaltschaft Innsbruck aufgeklärt werden.

Auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verweist in ihrer wortgleichen „Beantwortung“ von vier parlamentarischen Anfragen der FPÖ (weitere Anfragen wurden bereits eingebracht) jeweils auf Innsbruck. „Die Anfrage wurde an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weitergeleitet, welche die Verwertbarkeit der darin enthaltenen Informationen für die dort anhängigen Ermittlungen prüfen wird.“

Das Ganze ist weniger kompliziert, als es klingt: Die „enthaltenen Informationen“ basieren auf dem Rzeszut-Dossier, das den damals für den Fall Kampusch zuständigen Staatsanwälten gravierende Versäumnisse vorwirft. Genau dieses Dossier ist ohnedies seit Wochen Basis der Innsbrucker Ermittlungen. […]

Verfrühtes Lob im Parlament

In dem Fall müsste man wieder in die eigentlichen Kampusch-Ermittlungen einsteigen. Dies ist aber allenfalls Zukunftsmusik. Insofern ist es verfrüht, wenn etwa SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim in einer Aussendung, „die erneute Prüfung der Causa Kampusch begrüßt“. Derzeit gibt es eine solche definitiv nicht. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Brigitte Loderbauer: „Wir haben sicher keine Überprüfungskompetenz, ob in der Sache Kampusch etwas schiefgelaufen ist.“ Denn: „Wir haben die Frage des Amtsmissbrauchs einer Prüfung zu unterziehen.“

Rzeszut bemängelt etwa, dass jene Zeugin, die mehrfach angegeben hatte, bei der Entführung zwei Täter gesehen zu haben, noch nie von einem Staatsanwalt oder einem Richter (immer nur von der Polizei) einvernommen wurde. […]

Quelle: DiePresse.com – Kampusch-Akte als heiße Kartoffel im Parlament (02.12.2010)

 

Aus dem Archiv:

Der stellvertretende BZÖ-Klubchef Ewald Stadler sieht im Fall Kampusch mögliche politische Hintergründe. Es bestehe der eindeutige Verdacht, dass in der Causa ein seit langem tätiger „politisch potenter“ Kinderporno-Ring mit besten Kontakten zu politischen Parteien Tathintergrund sei, erklärte der BZÖ-Politiker Dienstagnachmittag im Nationalrat. Er nannte aber keinerlei Hintergrundinformationen.

Er zweifle, dass die mittlerweile mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft Innsbruck die nötige Deckung habe, die politischen Implikationen tatsächlich aufzudecken, erklärte Stadler. Daher appelliere er an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, den Fall unter die direkt Aufsicht der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck zu stellen.

Quelle: DiePresse.com – Stadler: Kinderporno-Ring hinter Kampusch-Entführung (30.11.2010)