22.04.2021 – OTS – Volksanwaltschaft: Präventive Menschenrechtskontrolle neu aufgestellt

OTS0072, 22. April 2021, 10:02
Volksanwaltschaft: Präventive Menschenrechtskontrolle neu aufgestellt

Bundesweite Kommission prüft ab Juli Justizanstalten und Maßnahmenvollzug. Regionale Kommissionen bleiben für Pflegeeinrichtungen, Polizeieinsätze usw. zuständig

Wien (OTS) – „Seit fast einem Jahrzehnt bewährt sich die Präventive Menschenrechtkontrolle durch die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen. Mit einer Neuerung wird sie nun weiterentwickelt: Die Justizanstalten und der Maßnahmenvollzug werden ab Juli von einer eigenen bundesweiten Kommission geprüft, die neben den schon bestehenden sechs Regionalkommissionen eingerichtet wird“, sagte Bernhard Achitz, derzeit Vorsitzender der Volksanwaltschaft. Nun haben die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz über die Leitung entschieden. Diese wird mit Univ.-Prof. Reinhard Klaushofer, dem Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte mit Sitz in Salzburg, ein ausgewiesener Experte übernehmen.

Klaushofer war schon bisher in der Präventiven Menschenrechtskontrolle für die Volksanwaltschaft tätig. Er leitet derzeit die Kommission für Salzburg und Oberösterreich. Die Leitung dieser Kommission wird daher neu besetzt. Ebenso neu vergeben wird die Leitung von drei weiteren Kommissionen, und zwar für die kommenden sechs Jahre. Alle drei Jahre erfolgt eine personelle Teilerneuerung, weil die Mandate der Hälfte der Mitglieder auslaufen. Die regionalen Kommissionen bleiben weiterhin für die Kontrolle von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Psychiatrien, Einrichtungen für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche, Kasernen und Polizeieinrichtungen zuständig. Auch Polizeieinsätze bei Demonstrationen, Grenzkontrollen und Abschiebungen fallen unter ihre Kontrollkompetenz.

Leitungen der Kommissionen der Volksanwaltschaft ab Juli 2021

  • Bundesweite Kommission für Justizanstalten: Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
  • Kommission 1 für Tirol und Vorarlberg: Univ.-Prof. Dr. Verena Murschetz
  • Kommission 2 für Salzburg und Oberösterreich: ao Univ.-Prof.in Dr.in Karin Gutiérrez-Lobos
  • Kommission 3 für Steiermark und Kärnten: Mag. Dr. Reingard Riener-Hofer
  • Kommission 5 für die Wiener Gemeindebezirke 1, 2, 20 bis 22 sowie für Teile Niederösterreichs: em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer

Weiterhin bestehende Kommissionsleitungen

  • Kommission 4 für die Wiener Gemeindebezirke 3 bis 19 sowie 23: ao Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich
  • Kommission 6 für Burgenland und für Teile Niederösterreichs: Prof. Dr. Gabriele Aicher

Im nächsten Schritt werden aus den Bewerbungen die neu zu bestellenden Kommissionsmitglieder zu einem Hearing eingeladen. Kommissionsmitglieder kommen zum Beispiel aus den Bereichen Psychiatrie, Pflege, Sozialpädagogik, Gesundheitsberufen, Recht und Behindertenangelegenheiten.

Stichwort: Präventive Menschenrechtskontrolle

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn- und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.

Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Institutionen werden unterstützt, den Fokus auf Vorkehrungen und Maßnahmen zu richten, um Eingriffe in die Menschenrechte zu vermeiden.

Multidisziplinär zusammengesetzte Kommissionen der Volksanwaltschaft kontrollieren ohne konkreten Anlassfall und unabhängig von Beschwerden pro Jahr etwa 500 Einrichtungen, in den allermeisten Fällen unangekündigt. Grundlage dafür sind zwei Abkommen der Vereinten Nationen: das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.

https://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle
Rückfragen & Kontakt:

Volksanwaltschaft
Mag. Agnieszka Kern, MA
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
+43 (0) 1 515 05 – 204
agnieszka.kern@volksanwaltschaft.gv.at
http://www.volksanwaltschaft.gv.at

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08.01.2021 – Krone – 5 Polizisten verletzt: Schüsse bei Kindesabnahme in Wien-Döbling

08.01.2021 17:05 | Bundesländer > Wien
5 Polizisten verletzt
Schüsse bei Kindesabnahme in Wien-Döbling

Eine Kindesabnahme im Wiener Bezirk Döbling ist am Freitagnachmittag völlig aus dem Ruder gelaufen. Der Familienvater rastete dabei aus, stieg ins Auto und fuhr auf Polizisten, die bei der Amtshandlung vorsorglich anwesend waren, mehrmals los. Als der Verdächtige mit dem Wagen davonraste, gaben die Beamten mehrere Schüsse ab. Nach einer Verfolgungsjagd durch den Bezirk wurde der 31-jährige Verdächtige schließlich festgenommen. Fünf Polizisten wurden bei dem Einsatz verletzt.

In Anwesenheit der Polizei sollte die Kindesabnahme am Freitagnachmittag gegen 14 Uhr in einem Wohnheim in der Gunoldstraße erfolgen, da offenbar bereits im Vorfeld von einer möglichen Eskalation der Situation ausgegangen worden war. Dem Paar sollten drei ihrer vier Kinder abgenommen werden. Tatsächlich lief die Situation völlig aus dem Ruder.

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05.12.2020 (Samstag) und 06.12.2020 (Sonntag) – 5th International Conference on Shared Parenting, Live Online

Online-Konferenz

05.12.2020 (Samstag) und 06.12.2020 (Sonntag)

5th International Conference on Shared Parenting
The Intersection of Shared Parenting and Family Violence

The Program of the 5th International Conference on Shared Parenting Live Online on “The Intersection of Shared Parenting and Family Violence” re-scheduled for 5-6 December, 2020 is now online, with fourteen hours of current, relevant plenary and workshop sessions livestreamed to you.

Vancouver2020 Online Preliminary Program–Status 20201202

Speakers will examine the state of research in Shared Parenting, Family Violence, and Parental Alienation; examine innovative tools and assessments, social and cultural factors, possible interventions, and consider legal perspectives.

Attendance is free of charge and you may register now: https://icsp.erisunleashed.com/registration/

For further conference information please visit: https://vancouver2020.org/

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10.09.2020 – Die Welt – Die Wut der Väter auf die SPD

Deutschland
„Behinderung von Gleichberechtigung“
Die Wut der Väter auf die SPD
Stand: 10.09.2020 | Lesedauer: 4 Minuten
Von Sabine Menkens
Politik-Redakteurin

Schon lange verspricht Familienministerin Franziska Giffey eine Reform des Sorge- und Unterhaltsrechts. Der vorgelegte Entwurf löst bei Zahlvätern Protest aus. Es ist von bewusster „Taktiererei“ die Rede.

Die Vorwürfe sind an Schärfe kaum zu überbieten. Die SPD solle sich gut überlegen, mit welcher Bilanz sie aus acht Jahren Regierungsverantwortung in den nächsten Wahlkampf ziehen möchte, heißt es in einem offenen Brief, der in dieser Woche bei Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) eintrudelte.

„Keine andere Partei hat aktiver an der Behinderung von Fortschritten hin zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen gewirkt als die SPD mit den von ihr besetzten Ministerien.“ Insbesondere aus dem Familienministerium seien „immer wieder Versuche zu beobachten, den Kampf der Geschlechter anzuheizen und damit eine Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben“. Abgeschickt wurde der Brandbrief vom Väteraufbruch für Kinder (VAfK) – ein Verein, der sich vor allem für die Interessen von getrennten Vätern einsetzt und dessen Expertise inzwischen in vielen familienrechtlichen Belangen gefragt ist. So auch bei der geplanten Reform des Sorge- und Unterhaltsrechts, die sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen hatte.

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27.08.2020 – Statistisches Bundesamt – Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10% mehr Kindeswohlgefährdungen

Presse Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10% mehr Kindeswohlgefährdungen
Jedes zweite betroffene Kind war jünger als 8 Jahre
Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10% oder rund 5 100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10% auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15 800 mehr als im Vorjahr.

Den neuen Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als 8 Jahre. Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei Alleinerziehenden (42%), bei beiden Eltern gemeinsam (38%) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11%). Etwa die Hälfte der gefährdeten Kinder und Jugendlichen nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Nur 4% von ihnen suchten selbst Hilfe beim Jugendamt, am häufigsten kam aber ein Hinweis von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22%), Schulen und Kitas (17%) oder aus dem privaten Umfeld beziehungsweise anonym (15%).

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11.05.2020 – LTO – BGH zur Vaterschaftsanfechtung: Das Recht der Mutter reicht weit

Erst heiratet sie – von einem anderen Mann schwanger – ihn, dann ficht sie die Vaterschaft an: Das wollte ein Mann aus Bayern nicht mit sich machen lassen. Doch der BGH gab nun der Mutter Recht.

Die Mutter eines Kindes hat grundsätzlich das Recht, nachträglich die Vaterschaft anzufechten. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sie den Mann schwanger geheiratet hat und beide von vornherein wussten, dass das Kind nicht von ihm ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 18.3.2020, Az.: XII ZB 321/19).

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16.10.2019 – NZZ – Zu spät für den Solidaritätsbeitrag – Gericht legt Frist für Verdingkinder strikt aus

Zu spät für den Solidaritätsbeitrag – Gericht legt Frist für Verdingkinder strikt aus

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde eines mutmasslichen Verdingkinds ab. Der Mann hatte vergeblich darum ersucht, die Einreichefrist für den Solidaritätsbeitrag zu verlängern.

Kathrin Alder
16.10.2019, 12:00 Uhr

Bis zum 31. März 2018 hatten ehemalige Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen Zeit, beim Bundesamt für Justiz (BJ) ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag zu stellen. Rund 9000 Betroffene haben dies fristgerecht getan. 212 Opfer haben die Frist hingegen verpasst. Ihnen gegenüber blieb das BJ bis anhin hart – bereits früh hatte es bekanntgegeben, es werde die Eingabefrist nicht verlängern und zu spät eingetroffene Gesuche nur in Ausnahmefällen akzeptieren. Etwa dann, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin physisch oder psychisch schwer erkrankt ist. Weiterlesen

14.12.2015 – Süddeutsche Zeitung – In fremden Händen

14. Dezember 2015 Aus Heft 50/2015 Familie

In fremden Händen

Jugendämter greifen zunehmend in Familien ein und bringen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien unter. Manche Entscheidungen der Ämter sind verheerend – und wer einmal in die Mühlen geraten ist, kommt so leicht nicht mehr heraus. Sechs Leidensgeschichten.

Von Katrin Langhans und Rainer Stadler

In Deutschland gibt es rund 600 Jugendämter. Sie sind kommunale Behörden und sollen sicherstellen, dass Kinder geborgen und gesund aufwachsen. Sie planen Spielplätze, sie beraten Jugendliche, die sich beim Einstieg ins Berufsleben schwertun, sie unterstützen Eltern bei der Erziehung. Das Jugendamt soll aber nicht nur helfen, sondern auch kontrollieren, dass Kinder in ihren Familien nicht vernachlässigt oder misshandelt werden. Andernfalls kann es eine Inobhutnahme verfügen: Das Kind wird aus seiner Familie genommen und in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht. Die Zahl der Kinder, die Jugendämter aus ihren Familien nehmen, steigt: Vor zehn Jahren waren es rund 25 000 Kinder, vergangenes Jahr fast 50 000. In der Öffentlichkeit wird diese Entwicklung oft damit erklärt, dass Eltern mit ihrer Erziehungsaufgabe zunehmend überfordert seien. Es gibt aber Fälle, die eher den Verdacht nähren, dass ein Apparat außer Kontrolle geraten ist: dass Familien, die vielleicht Hilfe bräuchten, mit staatlicher Gewalt schikaniert und auseinandergerissen werden – mit wenig Rücksicht auf Gesetze und auf das Gut, das eigentlich über allem steht: das Kindeswohl.

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05.03.2018 – Stuttgarter Zeitung – Missbrauchsfall von Staufen: „Da herrscht demonstrative Ignoranz“

Missbrauchsfall von Staufen
„Da herrscht demonstrative Ignoranz“
Von Eberhard Wein 05. März 2018 – 11:53 Uhr

Haben Gerichte und Jugendamt im Missbrauchsfall von Staufen versagt? Wenn ja, ist fraglich, ob es je aufgeklärt wird. Denn das hat bei deutschen Behörden keine Tradition, sagt der Konstanzer Verwaltungswissenschaftler Wolfang Seibel.

Wolfgang Seibel ist Professor in Konstanz, er beschäftigt sich unter anderem mit Fehlern von Behörden.

Staufen/Konstanz – Ein neunjähriger Bub wird von seiner Mutter und deren vorbestraften Lebensgefährten missbraucht und pädophilen Männern im Internet angeboten. Der Fall aus Staufen bei Freiburg hat Entsetzen hervorgerufen und auch die Behörden in die Kritik gebracht, die die Gefahr für das Kind unterschätzten. Der Konstanzer Verwaltungswissenschaftler Wolfgang Seibel erforscht das Versagen von Behörden. Schwerwiegende Fälle seien zwar selten, sagt er. Allerdings gebe es klare strukturelle Probleme, die Fehler begünstigten.

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04.04.2017 – Die Welt – Manuela Schwesig will uns Eltern an den Kragen

Manuela Schwesig will uns Eltern an den Kragen

Von Birgit Kelle | Veröffentlicht am 04.04.2017 | Lesedauer: 9 Minuten

Kinder genießen Grundrechte wie jeder andere Bundesbürger welchen Alters auch. Wer nun wie die Familienministerin gesonderte Kinderrechte im Grundgesetz fordert, hat anderes im Sinn.

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