02.09.2021 – Wiener Zeitung – Frauenhäuser orten Unklarheiten bei verpflichtender Täterberatung

Kriminalität: Frauenhäuser orten Unklarheiten bei verpflichtender Täterberatung
Das Bundeskriminalamt kündigte ein „weiteres interministerielles Vernetzungstreffen“ an.
vom 02.09.2021, 17:20 Uhr | Update: 02.09.2021, 17:26 Uhr

Am Mittwoch ist die verpflichtende Täterberatung in Kraft getreten: Wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wird, hat der Gefährder eine Gewaltpräventionsberatung im Ausmaß von sechs Stunden zu absolvieren. Über die konkreten Inhalte, Konzept und Ausrichtung dieser Täterberatung sei aber „nach wie vor nichts bekannt“, kritisierte Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin der Autonomen Frauenhäuser (AÖF).

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31.07.2021 – Kurier – Gewaltschutz: Weggewiesene müssen sechs Stunden in Beratung

Novelle des Innenministers gilt ab 1. September, Beratungsstellen gibt es in ganz Österreich.

Nach der Häufung an Frauenmorden hat die Regierung ein Gewaltschutz-Paket angekündigt. Eine dieser Maßnahmen ist, dass alle, gegen die künftig ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wird, eine sechsstündige Beratung zur Gewaltprävention absolvieren müssen.

Am 1. September tritt die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft. Die Kosten von rund neun Millionen Euro pro Jahr trägt das Innenministerium.

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15.06.2021 – Wiener Zeitung – Keine Amtshaftung für erschossenen Buben

Häusliche Gewalt: Keine Amtshaftung für erschossenen Buben
vom 15.06.2021, 17:43 Uhr | Update: 15.06.2021, 20:25 Uhr

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte befand erstmals über Österreichs Verantwortung bei häuslicher Gewalt. Die Republik muss keine Amtshaftung übernehmen, aber künftig das Tötungsrisiko vorab bewerten.

Von Martina Madner

Ende Mai 2012 schoss ein 37-jähriger Mann seinem achtjährigen Sohn in dessen Volksschule in Niederösterreich mit einer Pistole in den Kopf und flüchtete. Der Bub wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Spital gebracht und dort notoperiert – verstarb aber. Der Vater wurde etwa eine Stunde nach dem Vorfall in seinem verunfallten Wagen auf einem Feldweg gefunden. Er hatte sich mit einem Schuss in den Kopf selbst getötet.

Es war nicht die erste, wenn auch die dramatischste Gewalttat dieses Täters. Er war erst wenige Tage davor wegen Gewalt in der Familie von der Polizei aus der Wohnung weggewiesen worden, und es bestand ein Rückkehrverbot. Die Ehefrau hatte kurz davor die Scheidung eingereicht und den Täter wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung angezeigt. Er hatte Vorstrafen. Trotzdem wurde keine Untersuchungshaft gegen ihn verhängt.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) befand nun darüber, ob Behörden und Staat den Buben vor seinem Vater besser schützen hätten können – und müssen. Konkret ging es darum, ob die Republik eine Amtshaftung übernehmen muss und wegen rechtswidrigen Verhaltens der damals handelnden Organe bei der Vollziehung der Gesetze eine Mitschuld am Tod des Buben hatte.

Es war der erste Fall, bei dem die Große Kammer über häusliche Gewalt aus Österreich befand. Das EGMR entschied nun nicht zugunsten der Klägerin, sondern der Republik. Sonja Aziz, Anwältin der Beschwerdeführerin, die Mutter des Buben, spricht nichtsdestotrotz von „wichtigen Grundsätzen“, die das Gericht von Staaten künftig für einen besseren Gewaltschutz verlangt.

Die lange Vorgeschichte bei Gericht

Für solche Verfahren braucht man einen langen Atem. Das Landesgericht St. Pölten hatte im November 2014 die Klage der Mutter abgewiesen, das Oberlandesgericht Wien wies ihre Berufung im Jänner 2015 ab, was auch der Oberste Gerichtshof bestätigte. Die Frau brachte im Dezember 2015 beim EGMR einen Antrag ein, der im Juli 2019 schon einmal darüber befand, ob die Behörden es verabsäumt haben, sie und ihre Kinder vor ihrem gewalttätigen Ehemann zu schützen. Grundlage dafür war der Artikel 2 der Menschrechtskonvention, das Recht auf Leben. Im einstimmigen Urteil vom 4. Juli 2019 hieß es damals allerdings, dass vor der Tat „keine erkennbare reale und unmittelbare Gefahr für das Leben der Kinder“ bestanden habe.

Die Frau und ihre Anwältin ließen die Sache aber nicht auf sich beruhen, deshalb befasste sich der EGMR nochmals damit, dieses Mal die Große Kammer. Schon bei der Anhörung am 17. Juni 2020 brachte Aziz die Argumente der Mutter ein; Helmut Tichy, Botschafter und Leiter der für Völkerrecht zuständigen Sektion des Außenministeriums, die Argumente der Republik.

Verteidigung argumentiert mit fehlender U-Haft

Aziz argumentierte in der Verhandlung damit, dass die Behörden ihrer Verpflichtung, präventive Maßnahmen zu setzen, nicht nachgekommen seien. Denn diese hätten damals wissen können – oder müssen, dass der Mann eine „reale und unmittelbare Lebensgefahr“ für den Buben darstellte. Die Behörden hätten deshalb U-Haft gegen ihn verhängen müssen. Die Polizei aber habe die Staatsanwaltschaft nicht von der Wegweisung informiert, das muss sie erst seit 2017, macht es aber auch seither nicht in allen Fällen.

Weder die österreichische Staatsanwaltschaft noch die Polizei hätten über ein spezielles Instrument zur Risikobewertung verfügt, obwohl das in dem von Österreich 2013 ratifizierten Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Instanbulkonvention, in Artikel 51 verankert ist. Und: „Sie haben immer noch keine solchen Instrumente“, sagt Aziz zur „Wiener Zeitung“. Außerdem hätten sich die Behörden der Dynamik von Gewalt bewusst sein müssen, aber falsche Schlüsse aus den Taten davor gezogen.

Die Frau hatte die Polizei auf mehrere Risikofaktoren hingewiesen: Eine Verurteilung im Jahr 2010 wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung, die Spielsucht ihres Mannes sowie daraus resultierende Aggressionen. „Er hat ihren Scheidungswunsch nicht akzeptiert, immer wieder gedroht, die Kinder zu töten, falls sie ihn verlässt, und hat diese auch geschlagen“, sagt Aziz auch im Gespräch mit der „Wiener Zeitung“. Häufigkeit und Intensität der Gewalt hätten zugenommen, „bei der Anzeige waren ja noch Spuren sichtbar“, diese seien von der Polizei fotografiert worden. Die Frau sei auch nicht nach Waffen befragt worden, „denn dann hätte sie ihnen sagen können, dass er ihr immer wieder mal gesagt hat, dass es für ihn ein Leichtes sei, sich eine Waffe zu besorgen. Ein Anruf hätte genügt.“

„Niemals in der Öffentlichkeit aggressiv“

Tichy als Vertreter des Staates zog Passagen des Grevio-Berichts von Expertinnen und Experten aus dem Gewaltschutz heran, um die „langjährige Tradition des Gewaltschutzes“ in Österreich zu untermauern. Zum konkreten Fall sagte er, dass die Frau nach dem Betretungsverbot per Flugblatt informiert worden sei, dass sie auch eine Einstweilige Verfügung gegen den Täter beantragen hätte können. Damit wäre der Täter vom Betreten der Schule abgehalten worden. Die Beschwerdeführerin selbst habe also „nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft“. Aziz – und auch die überstimmten Richter später – sagen allerdings, dass nicht die von Gewalt Betroffene die Verantwortung dafür hat, eine drohende Lebensgefahr abzuwenden.

Die Polizei habe laut Tichy auch überprüft, ob Waffen auf den späteren Täter registriert worden seien, „mit negativem Ergebnis“. Der Täter sei „ruhig und kooperativ“ gewesen, zudem „niemals in der Öffentlichkeit gewalttätig und aggressiv“. Wegweisung und Betretungsverbot hätten deshalb ausgereicht, „um den Gewaltkreislauf zu durchbrechen“. Auch, dass die Frau von einem Gewaltschutzzentrum beraten wurde, was die Polizei wusste, sei ein Zeichen dafür gewesen, dass Letztere genug getan habe, um die Familie zu schützen. Polizei und Staatsanwaltschaften hätten „rasch und zielgerichtet“ gehandelt. Der Fall zeige die „Limits“ der Prävention von weiterer Gewalt auf. „Für niemanden war vorhersehbar, was drei Tage später passieren würde.“

Sieben zu zehn zugunsten der Republik

Mit sieben zu zehn Stimmen entschieden die EGMR-Richterinnen und Richter nun gegen die Beschwerdeführerin zugunsten der Republik: Das Handeln der Behörden war „keine Verletzung von Artikel 2“, des Rechts auf Leben.

Was Aziz aber für künftige Opfer von Gewalt freut, ist, dass die Große Kammer damit bekräftigte, dass Behörden dazu verpflichtet sind, „eine eigenständige, proaktive und umfassende Bewertung des Tötungsrisikos vorzunehmen“. Auch in den abweichenden Meinungen der sieben unterlegenen Richter ist Spannendes zu finden: Österreich verwende „kein nationales oder regionales standardisiertes Instrument“ für die „Risikobewertungen der Tödlichkeit in Fällen häuslicher Gewalt“. Behörden müssten auch prüfen, ob er Zugang zu illegalen Waffen hat. Nicht nur von Gewalt betroffene Frauen, sondern auch Kinder seien zu berücksichtigen: eine Anregung, die die Behörden aufgreifen könnten – „und im Sinne künftiger Gewaltprävention müssen“, sagt Aziz.

Quelle: Wiener Zeitung – https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2108604-Keine-Amtshaftung-fuer-erschossenen-Buben.html

01.10.2019 – Männerservice – Männerservice-Report #171: Reihenweise bittere, rote Pillen

Reihenweise bittere, rote Pillen

Kennen Sie die «Rote Pille»? Davon geben wir an diesem Sonntag Fritz Weiss* zu schlucken, reihenweise, schön eine nach der anderen.

Die Erste hat er schon verabreicht bekommen, am Donnerstag Abend vorher: Dieser Mann wurde aus seinem Haus weg gewiesen. Er kann anhand des Polizeiprotokolls belegen: Er war nicht gewalttätig. Seine Frau Stefanie* hat behauptet, dass er sie bedroht habe. Er beschwört: Stefanie lügt!

Was kann er tun, welche Rechte hat er? Aus langjähriger Erfahrung wissen wir: Wer so fragt, braucht eine langsame, schrittweise, aber schonungslose Einführung in eine andere Welt, in der er jetzt gerade erwacht. «Die Rote Pille», so nannte eine ehemalige Feministin ihre Filmdokumentation, die ihr während des Drehs eine schockierende Welt eröffnete, in der sie sich selbst wiederfand, als sie nach und nach die Realität entdeckte. Solche Rote Pillen verabreichen wir Fritz, und zwar mehrere:

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28.06.2019 – VOL – Gewaltschutzpaket von Ex-Regierung „zu voreilig geschnürt“

Politik
Gewaltschutzpaket von Ex-Regierung „zu voreilig geschnürt“
28.06.2019 13:55 (Akt. 28.06.2019 13:55)

Zufrieden und erleichtert, dass das „Gewaltschutzpaket“ der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Koalition vorerst nicht beschlossen wird, ist der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF). „Das Paket wurde zu voreilig und schnell geschnürt und ist in vielen Punkten zu wenig durchdacht und unausgereift“, so AÖF-Geschäftsführerin Maria Rösslhumer in einer Stellungnahme am Donnerstagabend.

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10.02.2003 – Deutsches Ärzteblatt – Parental Alienation Syndrome: Nicht instrumentalisieren lassen

WISSENSCHAFT
Parental Alienation Syndrome: Nicht instrumentalisieren lassen
PP 2, Ausgabe Februar 2003, Seite 81

Andritzky, Walter

Nach einer Scheidung werden Therapeuten und Ärzte oft in die Sorgerechtsstreitigkeiten verwickelt. Wichtig ist, zwischen verschiedenen Konfliktkonstellationen unterscheiden zu können.

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20.09.2014 (Samstag) von 09:00h bis 18:00h – Workshop IV – Verfahrensrecht / Strafrecht und familienrechtlicher Streit des VafK Köln e.V., 50670 Köln

20.09.2014 (Samstag) von 09:00h bis 18:00h

Workshop IV – Verfahrensrecht / Strafrecht und familienrechtlicher Streit

Alte Feuerwache

Melchiorstr. 3

50670 Köln

Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl ist auf je 25 Personen begrenzt.

Arbeitsmaterial: Alle Teilnehmer sollen sich das Buch „Familienrecht“ aus der Reihe „Beck-Texte im dtv“ (ISBN 978-3-423-05577-2) besorgen und mitbringen.

Kosten: inklusive Tagesverpflegung 45 € pro Person. Für VafK / EfKiR Mitglieder und Geringverdiener / Arbeitslose 25 € pro Person und Veranstaltung.

Anmeldung: Nach Ihrer Anmeldung und unserer Rückbestätigung gilt Ihre Teilnahme erst mit Überweisung des Kostenbeitrags als von uns verbindlich gebucht und reserviert. Überweisen Sie bitte den Betrag an folgendes Konto:

Väteraufbruch für Kinder
Sparkasse KölnBonn
BIC COLSDE33
IBAN DE95 3705 0198 1931 8812 60

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldungen nach Zahlungseingang berücksichtigt.

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28.08.2012 – ORF – Ex-Polizist sieht sich als Opfer

Im Prozess gegen einen pensionierten Chefinspektor der Wiener Polizei, der seine Familie tyrannisiert haben soll, hat sich der Angeklagte für nicht schuldig bekannt. Er sieht sich selbst als Opfer. Die Verhandlung wird im Oktober fortgesetzt.

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27.08.2012 – OTS – Wenn das Frauenhaus sich scheinbar rächt

Nach 9 Monaten Untersuchungshaft beginnt morgen der Prozess gegen den pensionierten Kriminalbeamten Siegfried M. am Wr. Landesgericht

Wien (OTS) – Siegfried M., 4-facher Vater, ehemaliger Kriminalbeamter, wurde von seinem Dienstgeber zahlreich ausgezeichnet. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er sich mehrfach massiv gegen vorgetäuschte Sachverhalte durch Frauen und Mütter gestellt, die den § 38 Sicherheitspolizeigesetz missbräuchlich dazu verwendeten, ihre nicht mehr gewünschten Partner durch eine ungerechtfertigte Wegweisung loszuwerden.

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18.07.2012 – Wiener Zeitung – FP wettert gegen Frauenhäuser

„An Zerstörung von Ehen und Partnerschaften maßgeblich beteiligt“
FP wettert gegen Frauenhäuser

Wien. Für Aufregung sorgt eine Aussage der Amstettner FPÖ-Stadträtin Brigitte Kashofer über Frauenhäuser. Auf der Website der Amstettner FPÖ hat sie anlässlich der blauen Ablehnung der Subventionierung des örtlichen Frauenhauses und der Frauenberatung am Wochenende erklärt, Frauenhäuser seien „an der nachhaltigen Zerstörung von Ehen und Partnerschaften maßgeblich beteiligt“. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) zeigte sich am Mittwoch gegenüber der APA über die Aussagen ebenso empört wie die VP-Niederösterreich und die Grünen.

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