31.05.2015 – Berliner Morgenpost – Kindesmissbrauch mit Wissen der Jugendbehörde

31.05.15 Pädophile in Berlin
Kindesmissbrauch mit Wissen der Jugendbehörde

In den 70er-Jahren hat die Berliner Senatsjugendverwaltung Jugendliche bei vorbestraften Pädophilen untergebracht, wie ein Gutachten zeigt. Das Vorgehen war Teil eines erzieherischen Experiments.

Von Jens Anker

Nach der katholischen Kirche und den Grünen erreicht die Debatte um Verstrickungen in pädophile Netzwerke jetzt auch den Berliner Senat. Mindestens drei Jugendliche sind in der Vergangenheit mit Unterstützung der damaligen Jugendverwaltung in die Hände von pädophilen Männern gegeben worden, die nach ihrer Inhaftierung wegen sexuellen Missbrauchs als Hausmeister in Berlin arbeiteten. Das geschah nicht aus Versehen, sondern war Teil eines erzieherischen Experiments. Außerdem unterstützte die Senatsjugendverwaltung bis mindestens 1991 pädophile Projekte zur „schwulen, lesbischen und pädophilen Emanzipation“.

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14.10.2014 – FAZ – Unter dem Deckmantel der Vielfalt

Sexualaufklärung in Schulen
Unter dem Deckmantel der Vielfalt

Kinder sollen ihre „Lieblingsstellung“ zeigen, Puffs planen, Massagen üben. Die sexuelle Aufklärung missachtet Grenzen. Die Politik will es so. Kinderschützer schlagen Alarm.

14.10.2014, von Antje Schmelcher

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17.10.2013 – Spiegel – Kritik an EU-Ländern: „Türkische Kinder illegal den Familien weggenommen“

Türkische Abgeordnete kritisieren Jugendämter in der EU
Kritik an EU-Ländern: „Türkische Kinder illegal den Familien weggenommen“

Von Hasnain Kazim, Istanbul

Die Kritik richtet sich vor allem an Deutschland, Belgien und die Niederlande: Menschenrechtspolitiker in Ankara werfen europäischen Ländern vor, Kinder türkischer Einwanderer ihrer Kultur zu entfremden. Oft würden sie „illegal“ von ihren Familien getrennt und in Heime gesteckt.

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25.03.2013 – Spiegel Online – Schweiz: Missbrauch bei der Alm-Therapie

Schweiz: Missbrauch bei der Alm-Therapie

Von Christian Füller

Der Schulsozialarbeiter Tibor B. gewann Preise für seine Arbeit, war in der Schweiz hoch anerkannt. Was nur wenige wussten: Er verging sich an Kindern. Auch die Stiftung des bekannten Hirnforschers Gerald Hüther engagierte ihn für ein vielgelobtes Alm-Projekt – auch dort wurde er übergriffig.

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10.03.2013 – 20min.ch – Der Porno-Mörder steht vor Gericht

Luka Rocco Magnotta

10. März 2013 14:16; Akt: 10.03.2013 14:20 Print

Der Porno-Mörder steht vor Gericht
Luka Rocco Magnotta hat 2012 ein ganzes Land in Atem gehalten. Er hat seinen Freund ermordet und zerstückelt und muss sich deswegen nun in Kanada vor Gericht verantworten.

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10.10.2012 – Standard – Koalition einig: Mehr Rechte für Väter bei Streit um Kinder

Justizministerin und Frauenministerin einig: Gemeinsame Obsorge auch gegen Willen der Mutter, ledige Väter können Obsorge beantragen

Künftig bekommen Väter in Sorgerechtsfragen mehr Rechte: Darauf haben sich Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) geeinigt. Demnach bekommen Väter ein Recht, die Obsorge zu beantragen – auch wenn die Mutter das nicht gutheißt. Zudem werden unverheiratete Väter den verheirateten gleichgestellt.

Die Regelung im Detail: Väter können, egal zu welchem Zeitpunkt, bei Gericht einen Antrag auf Obsorge stellen – und zwar unabhängig davon, ob sie mit der Mutter verheiratet sind oder nicht. Sind sich Mutter und Vater einig, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht wünschen, so können sie das künftig am Standesamt tun und müssen nicht mehr zum Gericht.

Das sei ein Fortschritt, da auch der Antrag auf Vaterschafts-Anerkennung am Standesamt gestellt werden muss, so Karl. Künftig könne somit beides in einem erledigt werden. Die Gefahr, dass die Mutter überrumpelt wird, habe man im Gesetz ausgeräumt, sagt Heinisch-Hosek: Beide Elternteile müssen zum Standesamt gehen, zudem besteht ein achtwöchiges Widerrufsrecht.

Vorläufige Regelung

Auch in der heiß diskutierten Frage der gemeinsamen Obsorge nach einer Trennung im Streit gibt es nun eine gesetzliche Lösung: Können sich Mutter und Vater auf keine Sorgerechtslösung einigen, legt das Gericht eine vorläufige Obsorgeregelung für sechs Monate fest. Das bedeutet: Wurde das Kind vor der Trennung von beiden Elternteilen betreut, wird das auch in den ersten sechs Monaten danach so sein – es sei denn, das Kindeswohl ist durch eine gemeinsame Obsorge gefährdet. Nach der Sechs-Monats-Frist beurteilt das Gericht, ob die Lösung funktioniert hat und beibehalten werden kann.

In der Sechs-Monats-Frist wird das Kind vom Gericht einem Elternteil zugeteilt und hauptsächlich von diesem betreut, dem anderen Elternteil ist jedoch „ein derart ausreichendes Kontaktrecht einzuräumen, dass er auch die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen kann“, heißt es im Gesetzesentwurf.

Verpflichtende Beratung

Sollte sich ein Elternteil in der Sechs-Monats-Frist nicht an das vereinbarte Kontaktrecht halten, sind Maßnahmen vorgesehen: Wenn beispielsweise ein Elternteil dem anderen den Kontakt zum Kind vorenthält oder ein Elternteil zum vereinbarten Zeitpunkt nicht auftaucht, sieht das Gesetz einen verpflichtenden Besuch bei der Familienberatungsstelle vor. Auch ein Termin bei der Agressionsberatungsstelle kann einem Elternteil gerichtlich vorgeschrieben werden.

Kommt der betreffende Elternteil diesem Termin nicht nach, „wird das in die richterliche Beurteilung einfließen“, meint Karl – es wirkt sich also aus Sicht des jeweiligen Elternteils negativ auf die endgültige Obsorgeentscheidung aus.

Eine weitere Neuerung: Künftig sollen bei strittigen Trennungen sogenannte „BesuchsmittlerInnen“ zum Zug kommen, die überprüfen, ob sich beide Elternteile an die vereinbarte Besuchsregelung halten. Dabei soll es sich um PsychologInnen, PädagogInnen oder SozialarbeiterInnen handeln, die auch der Kindesübergabe anwesend sein können. Die BesuchsmittlerInnen dienen dem Gericht als Entscheidungshilfe, wenn es um die Festlegung der endgültigen Obsorgeregelung geht. Auch die Familiengerichtshilfe soll das Gericht bei der Entscheidung unterstützen.

Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass sechs Monate für die Entscheidung nicht ausreichen, kann es die Frist verlängern.

„Großer Wurf“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der österreichische Verfassungsgerichtshof hatten die bisherigen Obsorgeregelungen für rechtswidrig erklärt. Die Regierung hatte noch bis 31. Jänner 2013 Zeit, ein neues Gesetz zu schaffen – der Gesetzesentwurf kam daher in letzter Sekunde und geht noch am Mittwoch in Begutachtung, um mit 1. Februar 2013 in Kraft treten zu können. „Unser Kompromiss zeigt trotz aller Unkenrufe, dass diese Regierung sehr wohl sehr gut arbeitet“, sagte Karl bei der Präsentation des Entwurfs, den auch Heinisch-Hosek als „großen Wurf“ bezeichnet.

„Es gibt weiterhin keine Automatik bei der gemeinsamen Obsorge“, betont die Frauenministerin. Ein automatisches Eintreten des gemeinsamen Sorgerechts hatte Heinisch-Hosek bekämpft. Sie sieht durch das neue Gesetz gewährleistet, dass „weiterhin das Gericht entscheidet, was besser ist“. Demnach werde es eine alleinige Obsorge für die Mutter „nicht nur bei Gewalt durch den Vater oder bei Gefahr in Verzug“ geben, sondern auch in anderen Fällen.

Das Gericht hat anhand eines Zwölf-Punkte-Katalogs zu entscheiden, was dem Kindeswohl am ehesten entspricht. In diesem Katalog finden sich Elemente wie „eine angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, sowie eine sorgfältige Erziehung“, aber auch „die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben“.

Neues Namensrecht

Änderungen gibt es auch im Namensrecht. So können in Zukunft alle Familienmitglieder einen Doppelnamen tragen – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Familienname darf aus höchstens zwei Elementen bestehen. Auch unverheiratete Paare können in Zukunft für das Kind den Namen des Vaters wählen – bislang war das nicht möglich. Können sich die Eltern auf keinen Namen einigen, erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter.

Alltags-Obsorgerechte auch für Lesben und Schwule

Die Obsorge des Alltags soll von einem Elternteil auf unverheiratete PartnerInnen übertragen werden können. Das gilt auch für lesbische und schwule Lebensgemeinschaften. So sollen in Zukunft auch gleichgeschlechtliche PartnerInnen als Angehörige Auskunft im Spital einholen oder ein Entschuldigungsschreiben für das Fernbleiben des Kindes von der Schule anfertigen können.

Kritik von Grünen und BZÖ

Kritik am Gesetzesentwurf kam am Mittwoch von der Opposition. „Zu denken, dass eine gesetzlich verordnete gemeinsame Obsorge, auch wenn die Eltern sich streiten, dem Kindeswohl dient, ist absurd und realitätsfremd“, meinte hingegen die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol. Die Grünen befürworteten eine gemeinsame Obsorge nur dann, wenn sich beide Eltern darauf einigen können. Sie fordern die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, um eine solche Einigung herbeizuführen. „Das Gemeinsame kann nicht per Gesetz verordnet werden“, ergänzte Justizsprecher Albert Steinhauser. Erfreut zeigten sich die Grünen dagegen über die Liberalisierung des Namensrechts.

„Nur wenige Verbesserungen für die Kinder“ in den ausgehandelten Obsorge-Regelungen sieht BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner. Dass die gemeinsame Obsorge zum Regelfall werde, sei „leider verpasst“ worden. Positiv sei die Beschleunigung der Verfahren, auch die Verankerung des Kindeswohls im Gesetz sei zu begrüßen, so Haubner. (Maria Sterkl, derStandard.at, 10.10.2012)

Von Maria Sterkl, 10. Oktober 2012, 12:43

Quelle: Standard – http://derstandard.at/1348285608005/Gericht-kann-gemeinsame-Obsorge-anordnen

22.09.2012 – andreas-unterberger.at – Wenn Ethik zur Farce-Veranstaltung wird

22. September 2012 00:10 | Autor: Andreas Unterberger
94 Kommentare

Die SPÖ hat nach Rückeroberung des Bundeskanzleramtes sofort die dort installierte Bioethikkommission ausgetauscht. Diese wird seither durch ideologische Freunde dominiert. Das Ergebnis dieser Ideologisierung sieht man jetzt.

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04.08.2011 – OTS – FP-Gudenus: Kein Geld für mehr als 300 Straßenkinder, aber für Schwulen- und Lesbenforschung

Utl.: Die Förderungen durch die Rathaus-Sozialisten gehen völlig an den Bedürfnissen der Bürger vorbei =

Wien (OTS/fpd) – 5.300 Kinder werden in unserer Stadt vernachlässigt, 2.900 misshandelt und mehr als 300 leben überhaupt auf der Straße. „Die Auslastung der Krisenzentren liegt bei 111 Prozent, weil die Jugendwohlfahrt von der Wiener SP systematisch kaputtgespart wird“, ärgert sich Wiens FP-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Mag. Johann Gudenus.

Was den FP-Klubobmann ganz besonders empört: „Jeder Blödsinn wird hingegen großzügigst unterstützt.“ So rühmte sich etwa erst heute SP-Stadträtin Frauenberger, den Steuer-Geldsack über der Schwulen- und Lesbenforschung ausgeschüttet zu haben.

Konkret werden unterstützt:

– ein Forschungsprojekt zur Geschichte von Trans*Bewegungen in Österreich

– ein Filmprojekt zum Thema Transgender

– den Diversity Unternehmenspreis

– die Gründung einer Theatergruppe, die gleichgeschlechtliche Lebensweisen enttabuisieren will

– ein Projekt zur Sichtbarmachung von Diskriminierungsstrukturen und Gewalterfahrungen von lesbischen Frauen

– ein Forschungsprojekt zum Thema Gewalt unter schwulen Männern und lesbische Solidarität in der NS-Zeit

Und Gudenus hält fest: „Wir Freiheitliche würden dort Finanzhilfe leisten, wo es notwendig ist – etwa bei den Kindern und Jugendlichen.

Die Wiener SP verpulvert das Steuergeld lieber in fragwürdige, aber ideologisch motivierte Kunst- und Forschungsprojekte. Dass sie damit die ärmsten der Gesellschaft alleine lässt, ist ihr völlig egal. Wenn wir Freiheitliche an die Macht kommen, werden wir die Prioritäten im Sinne der Wienerinnen, Wiener und derer Kinder setzen!“ (Schluss)

Rückfragehinweis:
Klub der Freiheitlichen, Pressestelle
Tel.: Tel.: (01) 4000 / 81 798

OTS0111 / 04.08.2011 / 13:06 / Channel: Politik / Aussender: FPÖ Wien
Stichworte: FPÖ / Frauenberger / Förderungen / Gudenus

Quelle: OTS – http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110804_OTS0111/fp-gudenus-kein-geld-fuer-mehr-als-300-strassenkinder-aber-fuer-schwulen-und-lesbenforschung

 

Lesen Sie hier die Presse-Aussendung von Sandra Frauenberger: 04.08.2011 – OTS – Frauenberger: “Wien fördert gezielt queere Projekte”

 

 

 

04.08.2011 – OTS – Frauenberger: „Wien fördert gezielt queere Projekte“

Utl.: Qualitätsvolle Bandbreite vom Theater- bis zum Forschungprojekt =

Wien (OTS) – Der auf Initiative von der für Antidiskriminierung zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger 2010 neu eingerichtete „Queere Kleinprojektetopf“ für Projekte im LesBiSchwulen- und Transgenderbereich wurde auch im Jahr 2011 befüllt. Etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel wurde bereits im ersten Halbjahr vergeben. Für die zweite Jahreshälfte hat der ExpertInnenbeirat unter Vorsitz der WASt (Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen) vor kurzem die Förderentscheidungen gefällt. Insgesamt werden im zweiten Halbjahr sieben Projekte eine Förderung erhalten. ****

Zwtl.: Frauenberger: „Wichtiges Instrument, um auch gesellschaftlichen Diskurs voranzutreiben“

„Dieser Fördertopf ist ein wichtiges Instrument, um Lesben, Schwule und Transgenderpersonen in Wien konkret zu unterstützen und den gesellschaftlichen Diskurs über sexuelle Orientierungen und Identitäten voranzutreiben“, so die zuständige Stadträtin.

Frauenberger zeigte sich auch beeindruckt von der Vielfalt und der hohen Qualität der Projektideen. Sie seien Ausdruck der großartigen Arbeit der Wiener Vereine im Lesben-, Schwulen- und Transgenderbereich, erklärte sie.

„Die Erfahrungswerte nach dem ersten Jahresdurchlauf zeigen, dass wir mit dem Kleinprojektetopf die Projektarbeit der Community-Vereine punktgenau unterstützen“, betont Mag. Wolfgang Wilhelm von der WASt ergänzend.

Für die zweite Jahreshälfte gab es nun Förderzusagen für folgende Projekte:

o Forschungsprojekt zur Geschichte von Trans*Bewegungen in Österreich,

o Filmprojekt zum Thema Transgender,

o Diversity Unternehmenspreis,

o Gründung einer LGBT-Theatergruppe mit dem Anliegen der Enttabuisierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen,

o Projekt zur Sichtbarmachung von Diskriminierungsstrukturen und Gewalterfahrungen von lesbischen Frauen,

o Forschungsprojekt zum Thema Gewalt unter schwulen Männer und zu lesbischer Solidarität in der NS-Zeit

Förderungen für Projekte im Jahr 2012 können vom 1.9. bis 31.10.2011 beantragt werden. Nähere Informationen gibt es unter der Nummer 4000-81449 oder im Internet unter http://www.queer.wien.at.

Rückfragehinweis:
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Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
Mediensprecherin Gabriele Philipp
Tel.: +43 1 4000 81295
mailto: gabriele.philipp@wien.gv.at

Mag. Wolfgang Wilhelm
Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Tel. +43 1 4000 81449
mailto: wolfgang.wilhelm@wien.gv.at
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OTS0088 / 04.08.2011 / 11:29 / Channel: Politik / Aussender: PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien
Stichworte: Frauenberger / Homosexualität / Kommunales

Quelle: OTS – http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110804_OTS0088/frauenberger-wien-foerdert-gezielt-queere-projekte