Der Fall eines ehemaligen Pflegekindes, das in den 70er-Jahren bei einer Kindsmörderin untergebracht war, hat vor Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Der heute 54-Jährige klagte das Land auf 600.000 Euro Entschädigung – nun muss aber der Betroffene zahlen.
In ihrem schriftlichen Urteil schreibt die zuständige Grazer Richterin zwar, dass die Aussagen des ehemaligen Pflegekindes Walfried Janka in weiten Teilen glaubwürdig und nachvollziehbar waren, das Gericht hat aber nicht geprüft, ob der heute 54-Jährige als Pflegekind unter Verantwortung des Jugendamts misshandelt wurde, sondern nur, ob der Fall verjährt ist.
Gericht: Fall verjährt
Da lautet das Urteil wörtlich: „Ab 1987, mit 21 Jahren also schon, war er mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Lage, zu verstehen, dass er für etwas, was ihm in seiner Kindheit und Jugend widerfahren ist, Ansprüche geltend machen könnte. Mit 21 habe er schon eine Stunde lang in seinem Jugendamtsakt lesen können – auch dass die Pflegemutter, bei der er mit Wissen des Jugendamts untergebracht war, wegen Mordes an einem Neugeborenen verurteilt war.“
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