OTS0097, 23. Juni 2020, 10:47
Armutskonferenz an Länder: Einmalzahlung für Arbeitslose ist gesetzlich als Sonderbedarf zu werten!
Einmalzahlung für Arbeitslose muss bei Betroffenen ankommen. Armutskonferenz fordert Landesgesetzgeber auf, Aufstocker in der Mindestsicherung Hilfe nicht zu verwehren
Wien (OTS) – Wir hätten uns alle eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes gewünscht, aber jetzt müssen wir zumindest sicherstellen, dass die Einmalzahlung bei den Betroffenen ankommt. Gesetzlich ist es möglich und geboten, dass die angekündigte Einmalzahlung für Arbeitslose nicht von den Mindestsicherung/Sozialhilfegesetzen der Länder geschluckt wird – und damit den betroffenen Familien nicht zur Verfügung steht. Die Armutskonferenz fordert die Wiener Stadtregierung auf, gleich am Donnerstag im Landtag die notwendigen Maßnahmen zu Gunsten der Hilfesuchenden zu setzen. „Die Abgeordneten haben es in der Hand, dass die Eimalzahlung für Arbeitslose nicht von der Sozialhilfe aufgefressen wird“, so die Armutskonferenz.