13.04.2022 – NRV – Die Bestandsaufnahme von Dr. Hammer stimmt nicht!

Die Fachgruppe Familienrecht der NRV hat sich in den letzten Tagen intensiv mit der Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ von Dr. Wolfgang Hammer aus dem April 2022 beschäftigt.

Leider ist die Ausarbeitung kein seriöser Beitrag zur Diskussion um die Weiterentwicklung des Familienrechts und der familiengerichtlichen Verfahren in Deutschland.

Zunächst kann die gewählte Untersuchungsmethode nicht im Ansatz für sich in Anspruch nehmen, repräsentativ zu sein:

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16.01.2022 – Deutschlandfunk Kultur – Manipulierte Trennungskinder: Wenn der Papa zum Buhmann wird

Aus der Sendung
Die Reportage

Von Tom Noga · 16.01.2022

Im Fachjargon nennt man es Eltern-Kind-Entfremdung – das systematische Schlechtmachen eines Elternteils gegenüber dem gemeinsamen Kind. Das Kind bekommt Angst und möchte Vater oder Mutter nicht mehr sehen. Eine fast aussichtslose Situation.

[…]

Auf Wunsch des Autors Tom Noga wurde dieser Artikel aus dem teampago Pressespiegel International am 18.04.2023 entfernt. Wir bedauern diese Entscheidung und wollen empfehlen, diesen bemerkenswerten Artikel im Original bei Deutschlandfunk Kultur zu lesen.

teampago, Redaktion

Quelle: Deutschlandfunk Kultur – https://www.deutschlandfunkkultur.de/eltern-kind-entfremdung-100.html

14.10.2021 – FSI – Expertengremium mahnt akuten Reformbedarf im Familienrecht an

Bundesfamilienministerium verhindert Veröffentlichung des eigenen Gutachtens

Berlin. Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) präsentierte im März 2021 sein Gutachten „Gemeinsam getrennt Erziehen“ und dokumentierte darin den überfälligen Reformbedarf im bundesdeutschen Familienrecht. „Seit Jahren werden die notwendigen Reformen im Familienrecht systematisch verhindert. Es wird spannend, wie konsequent nun die neue Regierungskoalition die Empfehlungen umsetzen wird“, mahnt Gerd Riedmeier, Vorsitzender des Vereins Forum Soziale Inklusion (FSI) an.

Die beiden letzten Familienministerinnen, Franziska Giffey und Christine Lambrecht (beide SPD), verweigerten die Veröffentlichung des Gutachtens und fuhren eine Verhinderungs- und Verzögerungspolitik. Erst aufgrund der Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz eines engagierten Mitglieds des Vereins sah sich das Ministerium gezwungen, das Gutachten herauszugeben.

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04.02.2021 – Die Welt – Trotz Gesetzesreform: Sorgerechtsverfahren dauern bis zu dreimal länger als noch vor 15 Jahren

Panorama
Trotz Gesetzesreform
Sorgerechtsverfahren dauern bis zu dreimal länger als noch vor 15 Jahren
Veröffentlicht am 04.02.2021 | Lesedauer: 2 Minuten

Streiten sich Eltern ums Sorge- und Umgangsrecht, ist das schnell ein Fall für Gerichte. Wie lange so ein Verfahren dauern sollte, ist gesetzlich geregelt – doch viele Gerichte überziehen den Rahmen offenbar um ein Vielfaches.

Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht dauern heute wesentlich länger als noch vor etwa 15 Jahren. Das gab der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. in einer Auswertung bekannt. Demnach führte eine Gesetzesreform von 2008 dazu, dass die heutigen Verfahren mittlerweile dreimal so lange dauern.

„In dieser Deutlichkeit haben selbst uns die Ergebnisse überrascht, auch wenn uns die Tendenz klar war“ erklärt Markus Witt vom Verein Väteraufbruch für Kinder.

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10.02.2021 – Die Welt – Manipulationsvorwürfe um Giffeys Studie zu Trennungskindern

Deutschland
„Ideologische Konflikte“
Manipulationsvorwürfe um Giffeys Studie zu Trennungskindern
Stand: 10.02.2021 | Lesedauer: 7 Minuten

Von Sabine Menkens, Politik-Redakteurin

Eine Untersuchung zu Betreuungsmodellen für Trennungskinder bereitet Franziska Giffey Ärger: Vorwürfe werden laut, ihr Familienministerium wolle die Studie manipulieren und „mütterfreundlicher“ gestalten. Zudem sei der wissenschaftliche Beirat „kaltgestellt“ worden.

Als die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ in Auftrag gab, waren die Erwartungen hoch. Endlich sollte es auch in Deutschland eine Untersuchung darüber geben, welches Betreuungsmodell für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben, das beste ist: das gängige Residenzmodell mit einem klaren Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil oder das Wechselmodell, bei dem Mutter und Vater sich zu annähernd ähnlichen Teilen um Betreuung und Erziehung ihrer Kinder kümmern. Ein Thema, über das seit Jahren heftigste Grabenkämpfe geführt werden.

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27.11.2020 – SWR – 3sat Zuschauerpreis für „Weil du mir gehörst“

Auszeichnung
3sat Zuschauerpreis für „Weil du mir gehörst“

Julia Koschitz und Felix Klare in einem aufwühlenden Fernsehfilm über eine Familie im Sorgerechtsstreit

Publikumsgewinner: Der SWR Fernsehfilm „Weil du mir gehörst“ mit Felix Klare, Julia Koschitz und Lisa-Marie Trense wurde von den Fernsehzuschauer*innen mit dem diesjährigen 3satZuschauerpreis gekürt. Im Rahmen des Fernsehfilmfestivals Baden-Baden strahlte 3sat elf der zwölf Wettbewerbsfilme aus, die Zuschauerinnen und Zuschauer konnten ihren Favoriten wählen. Über 19000 Stimmen wurden über die 3satMediathek oder per Telefon abgegeben. 4605 Zuschauerinnen und Zuschauer stimmten für „Weil du mir gehörst“. Das Sorgerechtsdrama ist „eine gelungene, hoch emotionale Gratwanderung“, sagt 3sat-Koordinatorin Natalie Müller-Elmau in ihrer Videobotschaft anlässlich der heutigen Preisverleihung.

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30.01.2021 – Die Welt – „Einer betreut, der andere zahlt“ – Damit soll Schluss sein

Deutschland
FDP und das Familienrecht
„Einer betreut, der andere zahlt“ – Damit soll Schluss sein
Stand: 30.01.2021 | Lesedauer: 5 Minuten

Von Sabine Menkens, Politik-Redakteurin

Die FDP will das Familienrecht umkrempeln: Trennungskinder sollen künftig von beiden Eltern gleichermaßen betreut werden. Auch die Mehrelternschaft ist kein Tabu mehr – sie soll etwa für Patchwork-Familien sowie gleichgeschlechtliche Paare möglich sein.

Die FDP will ein umfangreiches familienrechtliches Reformpaket auf den Weg bringen. Der von Familienrechtsexpertin Katrin Helling-Plahr ausgearbeitete „Zehn-Punkte-Plan für ein modernes Familienrecht“, der WELT vorliegt, sieht weitreichende Reformen vor.

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14.10.2020 – SWR – Bayerische Fernsehpreise für Katrin Bühlig und Felix Klare

Ausgezeichnet
Bayerische Fernsehpreise für Katrin Bühlig und Felix Klare

Für den SWR Film „Weil du mir gehörst“ mit dem Blauen Panther ausgezeichnet

Doppelte Freude beim Team des SWR Films „Weil du mir gehörst“: Bei der Verleihung des Bayerischen Fernsehpreises 2020 heute Vormittag (14. Oktober) durch Digitalministerin Judith Gerlach in München wurden Autorin Katrin Bühlig und Hauptdarsteller Felix Klare mit dem Blauen Panther geehrt. Der aufwühlende Fernsehfilm, in dessen Zentrum die Entfremdung eines Kindes von seinem Vater steht, löste bei seiner Ausstrahlung im Februar 2020 großes Publikumsecho aus. Produziert wurde der Film von der FFP New Media im Auftrag des SWR.

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11.05.2020 – LTO – BGH zur Vaterschaftsanfechtung: Das Recht der Mutter reicht weit

Erst heiratet sie – von einem anderen Mann schwanger – ihn, dann ficht sie die Vaterschaft an: Das wollte ein Mann aus Bayern nicht mit sich machen lassen. Doch der BGH gab nun der Mutter Recht.

Die Mutter eines Kindes hat grundsätzlich das Recht, nachträglich die Vaterschaft anzufechten. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sie den Mann schwanger geheiratet hat und beide von vornherein wussten, dass das Kind nicht von ihm ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschl. v. 18.3.2020, Az.: XII ZB 321/19).

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24.04.2020 – GMX – Rache auf dem Rücken des Kindes: Das gefährliche Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung

Von Antonia Fuchs
Aktualisiert am 24. April 2020, 14:03 Uhr

Wenn sich die Eltern trennen, bricht für ein Kind meist eine Welt zusammen. Manche Eltern machen alles noch viel schlimmer: Sie bringen das Kind dazu, den anderen Elternteil zu hassen und nie wieder sehen zu wollen. So gefährlich sind die Folgen dieser sogenannten Eltern-Kind-Entfremdung.

Für manche Eltern ist die Coronakrise eine willkommene Gelegenheit. Etwa für solche, die unter dem Vorwand „Corona“ dem Ex-Partner den Umgang mit den gemeinsamen Kindern komplett verweigern.

Andere änderten eigenmächtig die Vereinbarungen, meldet der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht in Nürnberg. Zahlreiche Anrufe verunsicherter Eltern gehen derzeit dort ein. Dabei ist die Regel klar: Elternteile, die ein Sorgerecht für ihre Kinder haben, dürfen diese besuchen.

Eltern manipulieren ihre Kinder

Was hier zutage tritt, ist auch jenseits von Corona keine Seltenheit: dass ein Elternteil den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil unterbinden will. Und noch schlimmer: „Es gibt Eltern, das erleben wir leider Gottes immer häufiger, die ihre Kinder gezielt manipulieren, bis diese nichts mehr mit dem anderen Elternteil zu tun haben wollen“, erklärt Jürgen Rudolph, ehemaliger Familienrichter und heute Rechtsanwalt.

Dieses Phänomen hat einen Namen: Wenn die einstige Liebe des Kindes zu einem Elternteil auf Betreiben des anderen Elternteils hin in Ablehnung oder Hass umschlägt, ist von einer Eltern-Kind-Entfremdung die Rede.

„Es sind viel zu viele Menschen, die in ihrer Kindheit davon betroffen sind“, bedauert Rudolph, der 30 Jahre als Familienrichter arbeitete und die Eltern-Kind-Entfremdung als Teil seiner täglichen Arbeit erlebte. „Und es sind sowohl Mütter wie Väter, die entfremden.“

In der Praxis sei die Zahl der Mütter zwar deutlich grösser. Das sei jedoch darauf zurückzuführen, dass der Entfremder fast immer das Elternteil sei, bei dem das Kind lebt. „Wer den Zugriff hat, hat die Macht“, sagt Rudolph. Und das ist laut der Studie „Getrennt gemeinsam erziehen“ meistens die Mutter:

  • Mehr als 3,7 Millionen Kinder und Erwachsene in Deutschland leben bei einem alleinerziehenden Elternteil, in 84 Prozent der Fälle bei der Mutter.

So häufig hat ein Elternteil nach der Trennung keinen Kontakt zum Kind:

  • Väter: 18 Prozent
  • Mütter: 3 Prozent

Filmreifer Stoff

Rudolph agierte kürzlich als juristischer Fachberater für den ARD-Film „Weil du mir gehörst“, der genau dieses Thema der Eltern-Kind-Entfremdung auf packende Weise aufgreift.

In einer der ersten Szenen spricht die kleine Anni mit dem Richter über ihren Vater: „Ich habe Angst vor ihm. Er ist jähzornig, stur und egoistisch, das weiss ich genau. Und er schlägt die Mama und mich auch. Ich hasse ihn. Ich will meinen Vater nicht mehr sehen – nie mehr, Ich wünschte, er wäre tot. Wenn Sie jetzt bestimmen, dass ich wieder zu ihm muss, bringe ich mich um.“

In der Rückblende erlebt der Zuschauer anschliessend, wie unbeschwert ihre Liebe zum Vater noch ein Jahr zuvor war – und wie es der Mutter auf perfide Weise gelang, dem Mädchen den Vater systematisch zu entfremden. Mit zahllosen Lügen, Intrigen und sogar einem Umzug, von dem der Vater nichts erfahren sollte. Wo Filme meist übertreiben, ist das nach Rudolphs Erfahrung hier nicht der Fall: „Dieser Streifen ist wie eine Blaupause.“

Rache und Angst als häufige Motive

Warum Eltern so etwas tun, erläuterte der Psychologe Stefan Rücker im TV-Talk zum Film: „Eltern, die hoch konfliktreich miteinander umgehen, verlieren schnell das Wohl des Kindes aus den Augen.“

Mögliche Motive des Entfremders seien:

  • Angst: „Man hat bereits den Partner verloren und befürchtet, nun auch noch das Kind zu verlieren.“
  • Rache: „Ich zahle es dir heim und mache die schmalen Schultern unserer gemeinsamen Kinder zum Austragungsort unseres Rosenkrieges. Ich will den Sieg davontragen, notfalls auf dem eigenen Trümmerfeld“, fasst Rücker zusammen und ergänzt: „Die gleichen Eltern beschwören aber auch, dass sie alles für ihre Kinder tun.“

Häufig seien bei den Entfremdern auch narzisstische Persönlichkeitsanteile oder Borderline-Erkrankungen zu beobachten.

Die Entfremdung vollziehe sich dann über verschiedene Stufen. „Am Anfang steht das tiefe Begehren, den anderen Elternteil irgendwie aus diesem Familienverbund auszuschliessen“, erklärt er. Weil das aber moralisch verwerflich sei, gerieten Entfremder in einen inneren Spannungszustand: „Um diese Spannung für mich aufzulösen, suche ich im zweiten Schritt nach Gründen, warum es richtig und wichtig ist, den anderen Elternteil auszuschliessen. Da wird die Vergangenheit verzerrt, und am Ende glaubt der Entfremder selbst an diese konstruierten Gründe.“

Verheerende Schäden für die Psyche des Kindes

Scharf abzugrenzen ist die Eltern-Kind-Entfremdung von Fällen, in denen der Kontaktabbruch triftige Gründe hat, wie etwa Gewalt gegen das Kind. Wo aber ein Elternteil letztlich grundlos den Ex-Partner aus dem Leben des Kindes verdammt, wirkt sich das fatal auf die psychische Gesundheit des Kindes aus.

Der amerikanische Kinder- und Jugendpsychologe Richard Gardner beschrieb dies in den 1980ern als „Parental Alienation Syndrome“ (elterliches Entfremdungssyndrom), kurz PAS.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahm PAS zwar nicht als Krankheit in ihren diagnostischen und statistischen Leitfaden für psychische Störungen auf. Unumstritten ist aber, dass es diese Eltern-Kind-Entfremdung gibt. Rücker nennt sie „ein Verbrechen an der Seele von Schutzbefohlenen“ und zählt einige mögliche Folgen auf:

  • Traumatisierung
  • Störungen im Sozialverhalten
  • Depressionen
  • Angst, Panikattacken
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Suizidwünsche
  • Essstörungen
  • Beziehungsstörungen im Erwachsenenalter

„Die Störungen dauern vielfach über die gesamte Lebensspanne an, das muss man sehr ernst nehmen“, sagt er. Im Gegensatz zu Jungen, bei denen der Hilfebedarf öfter bemerkt würde, leiden Mädchen eher nach innen: „Eltern sind dann in der Annahme, dass das Kind die Trennung oder gar Entfremdung ganz gut verwindet.“ Dass dies nicht der Fall sei, zeige sich beispielsweise an Symptomen wie Bauch- oder Kopfschmerzen, die das Umfeld aber oft falsch deute.

Je länger die psychische Störung andauere, desto schwieriger sei es, den Leidensdruck therapeutisch zu vermindern: „Es muss also früh geschehen.“

Frühe Intervention könnte vieles verhindern

Früher eingreifen: Das war auch immer Rudolphs Ziel, der die Gerichtsstrukturen und die damit verbundene Hilflosigkeit des Systems anprangert.

16 Jahre lang erprobte und etablierte er ab 1992 im sogenannten „Cochemer Modell“ am Amtsgericht eine neue Zusammenarbeit: Richter, Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen, Psychologen und auch Anwälte vernetzten sich hier zu einer Kooperation, die ein Ziel hatte: „Das Wohl des Kindes – Eskalation und Streit vermeiden, damit dem Kind zu beiden Elternteilen eine gesunde Beziehung ermöglicht ist“, fasst Rudolph zusammen.

Dazu mussten sich die Eltern an einen Tisch setzen. „Wir führten ihnen auch vor Augen, was sie erwartet, wenn sie zu keiner Lösung kommen: Gerichtsverfahren bis zur Volljährigkeit des Kindes, viel Kummer – und das Kind wird auch nicht immer ihr Eigentum sein, wie sie vielleicht im Moment denken. Nach den ersten intensiven Emotionen aufgrund der Trennung waren viele hier bald zu konstruktiven Gesprächen bereit, die Kampfsituationen nahmen deutlich ab“, erinnert er sich.

Zudem wurde möglichst sofort interveniert – nicht erst nach Gutachten, die den Richtern teilweise erst nach Monaten verfügbar sind, wo etwa eine Eltern-Kind-Entfremdung schon längst viel zu weit fortgeschritten ist.

Nachdem er in den Ruhestand ging, lief das Modell jedoch aus, was Rudolph zutiefst bedauert. „Familien werden im Stich gelassen und das Kind leidet ganz besonders darunter.“

Ein Beispiel: „Die Sachverständigen arbeiten nach keinen einheitlichen Standards. Letztlich empfehlen sie sehr häufig – wie im Film ‚Weil du mir gehörst‘ – alles so zu lassen, wie es ist. Die Begründung: Man müsse ‚Ruhe reinbringen‘ in das Leben des Kindes. Sie stellen hier aber Weichen für Lebenswege – des Kindes, aber auch der Eltern. Der Richter beruft sich dann in seiner fatalen Entscheidung auf das Gutachten – der Gutachter aber sagt am Ende, er habe ja nicht das Urteil gefällt. Die Verantwortlichkeiten verflüchtigen sich.“

Juristische Ausbildung alleine reicht nicht

Auch müssten aus Rudolphs Sicht sämtliche Professionen, die mit Familienkonflikten befasst sind, über Grundkriterien aus der Erfahrung der Familienpsychologie informiert werden. Also Familienrichter und -anwälte, Jugendämter und Beratungsstellen, forensische Sachverständige.

„In den ersten Jahren meiner richterlichen Tätigkeit hätte ich an Annis Worten nicht erkannt, dass hier eine eindeutige Eltern-Kind-Entfremdung vorliegt“, sagt er.

Typische Anzeichen seien:

  • Betroffene Kinder übernehmen die Worte der Mutter bzw. des Vaters, sprechen nicht altersgemäss.
  • Die Begründungen sind irrational – die Kinder können gar nicht genau benennen, warum sie den Vater/die Mutter nicht mehr sehen möchten. „Darum“, lautet dann oft die Antwort.
  • Das Kind nennt Argumente, die es übernommen hat, zum Beispiel: „Mein Vater war nicht mal bei meiner Geburt dabei.“

Dass der Entfremder aus Bösartigkeit handelte, glaubte Rudolph in den allermeisten Fällen, die er miterlebte, übrigens nicht: „Sie sind tatsächlich überzeugt, dass sie das Richtige tun.“ Für umso grösser hält er daher die Chance, den Blick solcher Eltern auf das wahre Wohl des Kindes zu lenken: „Doch dies funktioniert eben nur, wenn die dafür vorgesehenen Institutionen und Berater ganz früh intervenieren.“

Hinweis:

Der Film „Weil du mir gehörst“ ist noch bis 16. Mai 2020 in der Mediathek von Das Erste verfügbar.

Über den Experten:

Jürgen Rudolph war von 1999 bis 2008 Familienrichter am Amtsgericht Cochem in Rheinland-Pfalz, ist Initiator des „Cochemer Modells“ und Autor des Buches „Du bist mein Kind“ (Schwarzkopf & Schwarzkopf, 2007). Seit 2009 arbeitet er als Rechtsanwalt sowie als Dozent und wirkt mit an wissenschaftlichen Dokumentationsprojekten zum Thema Umgang mit dem Familienkonflikt.

Verwendete Quellen:

Quelle: GMX – https://www.gmx.ch/magazine/ratgeber/kind-familie/rache-ruecken-kindes-gefaehrliche-phaenomen-eltern-kind-entfremdung-34603046