03.02.2023 – Wiener Zeitung – Bildungsdirektionen führten laut Rechnungshof nicht zu Verbesserung

Personalstand stieg, Kompetenzen blieben zersplittert, Interessen- und Treuekonflikte entstanden.

vom 03.02.2023, 14:18 Uhr | Update: 03.02.2023, 14:24 Uhr

Der Rechnungshof übt in einem am Freitag veröffentlichten Bericht Kritik an der Konstruktion der seit 2019 bestehenden Bildungsdirektionen. Die als gemeinsame Behörden von Bund und Ländern geschaffenen Einrichtungen hätten das Grundproblem der Kompetenzzersplitterung im Bildungswesen nicht gelöst. Vielmehr seien sie durch „komplexe Weisungszusammenhänge, mangelnde Flexibilität bei der Personalbewirtschaftung und Unterschiede bei den Bildungsregionen“ gekennzeichnet.

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19.11.2022 – Wir Väter – Neues Kindschaftsrecht: Aufbruch oder Stagnation?

Die Presse Gastkommentar – Neues Kindschaftsrecht: Aufbruch oder Stagnation?
19. November 2022

Vollversion des Die Presse-Gastkommentars von Wir-Väter-Obmann Anton Potoschnig zum Thema Kindschaftsrechtsreform:

Neues Kindschaftsrecht: Aufbruch oder Stagnation?

Gastkommentar. Heute ist internationaler Männertag. Ein Anlass, um über das Paradigma der Verzichtbarkeit von Vätern und die Folgen reden.

von Anton Pototschnig

Im Justizministerium wird seit zwei Jahren an der Vorbereitung eines neuen Kindschaftsrechts gearbeitet. Gewaltschutzeinrichtungen, Frauenorganisationen und Vätervertreter klagen über lange, für alle belastende Verfahren und Willkür auf professioneller Seite. Während erstere hervorheben, dass Mütter und Kinder nicht ausreichend vor Gewalt geschützt werden, weisen Väter darauf hin, dass sie mit der Trennung ganz oder teilweise aus der Beziehung zum Kind gedrängt werden. Die Ursachen lassen sich in gesetzlichen Bestimmungen, einem Mutter-Mythos einhergehend mit dem Paradigma der Verzichtbarkeit von Vätern und verfehlten Verfahrensabläufen ausmachen.

2013 legte das Gesetz fest, dass es nach der Scheidung für das Kind eine hauptsächliche Bezugsperson geben muss. Bereits 2015 setzte der VGH einen Kontrapunkt und legitimierte die Doppelresidenz. Mit dieser Widersprüchlichkeit erweiterte sich der Interpretationsspielraum für Richter:innen: deren persönliche Haltung bestimmte mehr und mehr ihre Entscheidungen. Eltern klagen seitdem vermehrt über richterliche Willkürlichkeit.

Erzwungenes Ungleichgewicht

Ungeachtet dessen entscheiden sich zuletzt immer mehr Eltern für die Doppelresidenz und stoßen auf Probleme. Auch wenn sie sich einvernehmlich für eine gleichteilige Verantwortungsübernahme entscheiden, sind sie gezwungen, einen hauptsächlichen Aufenthalt festlegen. Mit diesem ist unter anderem auch das Recht auf Bezug der Familienbeihilfe verknüpft. Das Gesetz zwingt Eltern damit in ein Ungleichgewicht. In einer so verletzlichen, von Instabilität und Unsicherheit getragenen Situation wie der Trennungsphase, ist dies alles andere als konfliktmindernd.

Völlig unberücksichtigt blieb bisher, dass Studien auf der ganzen Welt die Vorteile der Doppelresidenz für Kinder und Eltern eindeutig bestätigen. Aufgrund der klaren Sachlage ratifizierte 2015 die „Parlamentarische Versammlung“ des Europarates einstimmig die Resolution, dass die Doppelresidenz in allen Ländern zum Standard erhoben werden sollte. Nicht so in Österreich, wo diese Resolution bisher nicht umgesetzt wurde. Ein weiterer Punkt, der Konflikte fördert: Anstatt die gemeinsame Obsorge einfach aufrecht zu belassen, wird mit der Scheidung/Trennung der Kampf darum erst eröffnet. Väter fürchten Elternteil zweiter Klasse zu werden. Mütter fürchten in ihrem Entscheidungsspielraum eingeschränkt zu werden. Ein vermeidbarer Kampf beginnt. Das Kind mittendrin.

In Deutschland gibt es das automatische gemeinsame Sorgerecht seit 1998. Eine von Rot-Grün in Auftrag gegebene Studie zeigte: die Angst, dass der jeweilig andere das Sorgerecht nur zu seinen Gunsten ausnutzen könnte, bestätigte sich nicht. Ganz im Gegenteil wuchs das gegenseitige Vertrauen, die Konflikte reduzierten sich und die Kooperationsbereitschaft verbesserte sich deutlich. In Österreich wird die Frage nach der rechtlichen Vertretung mit jeder Scheidung/Trennung und bei jeder unehelichen Geburt weiterhin aufgeworfen. Die ideologische Basis dafür ist hier zu finden: Bis in die 1970er Jahre waren Frauen dem Willen ihrer Männer unterworfen. Die Gleichstellungsgesetze setzen dem endlich ein Ende. In Bezug auf das Kind aber kehrten sich die Verhältnisse um. Das zeigt sich z. B. darin, dass bis 2013 ein Vater nicht einmal einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen durfte, wenn die Mutter dagegen war. Der Wille der Mutter war Gesetz. 2011 wurde Österreich daher vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Diskriminierung von Vätern verurteilt.

Mystifizierung der Mütter

Die Mystifizierung der Mütter aber wurde und wird von vermeintlichen Feminist:innen und manchen Politiker:innen munter weiterbetrieben. Erst diese Woche meinte Scheidungsanwältin Helene Klaar, ob ihrer populistisch-sexistischen Sprüche medial omnipräsent, sinngemäß: hat ein Kind eine Mutter genügt das völlig, Väter sind ein Luxus. In früheren Interviews zeigte sie sich davon überzeugt, dass Väter an ihrer eigenen Brut sowieso nicht interessiert seien, sondern nur an der “hübschen blonden neuen Freundin” usw.

Klaar steht damit nicht alleine da: manche Feministinnen und Interessensvertretungen kreieren seit langem ein verallgemeinerndes, undifferenziertes Bild männlicher Unzulänglichkeiten und Gewaltbereitschaft. Dabei gibt es auch psychische und physische weibliche Gewalt gegenüber Kindern und Vätern. Während Mütter zur einzig legitimen Schutzmacht Kindern gegenüber stilisiert werden, wird umgekehrt jegliche Form der Benachteiligung von Vätern ausgeblendet und letztlich legitimiert. Dass von rund 10.000 Gefährdungsmeldungen die jährlich allein in der Wiener Jugendwohlfahrt eingehen, in den meisten Fällen die Gefahr von Müttern (viele von ihnen sind überforderte Alleinerzieherinnen) ausgeht, verschwindet völlig aus dem öffentlichen Bewusstsein. Selbst ernannte Frauenrechtler:innen werden so unbewusst zum Sprachrohr patriarchaler Denkmuster wie: „Nur bei Frauen sind Kinder gut aufgehoben“.

Haarsträubende Ergebnisse

Genau auf diesem ideologischen Boden gedeihen letztlich Verfahrensverläufe, die zwischen Unentschlossenheit und Unfachlichkeit teils haarsträubende Ergebnisse liefern. Als ich vor über 30 Jahren meine Tätigkeit im Jugendamt begann, hörte ich folgenden Satz: „Ein Beschluss gegen den Willen der Mutter landet letztlich immer auf dem Rücken des Kindes“. Daran hat sich bis heute nichts verändert. Gefasste Beschlüsse werden oft nicht umgesetzt, wenn sich Mütter weigern. Etliche Richter:innen verweigern deshalb über Jahre Beschlussfassungen. Väter fahren oft hunderte Kilometer zu einem Besuchswochenende und stehen vor verschlossenen Türen. Kinder werden den Vätern gegenüber entfremdet, Kontakte völlig abgebrochen. In den überwiegenden Fällen völlig ohne Konsequenzen für Mütter. Werden Mediationen oder Elternberatungen angeordnet, bleiben sie vielfach ohne Ergebnisse, weil manche Mütter einfach nicht bereit sind, dem Vater seine Rolle zuzugestehen. Konsequenzen gibt es keine. Stattdessen wird ein Gutachten nach dem anderen eingeholt. Jahre vergehen. Kinder werden dazwischen zerrieben. Beziehungen gehen verloren.

Selbstverständlich soll hier nicht negiert werden, dass es auch viele Fälle gibt, in denen Mütter in ihren Rechten und Bedürfnissen nicht adäquat beurteilt werden und sich Väter destruktiv verhalten. An den geschilderten Problemen der Väter ändert dies aber nichts.

Es braucht folgende Lösungen: das klare Bekenntnis zur gemeinsamen Obsorge ab Geburt des Kindes und der Doppelresidenz als priorisiertes Modell bei entsprechenden Voraussetzungen, einhergehend mit temporären Ausgleichszahlungen durch die öffentliche Hand und den Besserverdienenden. Sollte es dennoch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen: Verfahrensabläufe, beginnend mit einer Gefährdungsanalyse, entsprechender Kontaktregelung und Konsequenzen bei Fehlverhalten.

Der Weg dorthin kann nur ein dialogischer sein.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

Quelle: Wir Väter – https://www.wir-vaeter.at/2022/11/19/die-presse-gastkommentar-neues-kindschaftsrecht-aufbruch-oder-stagnation/

06.09.2022 – Wiener Zeitung – Familienpolitik: Die unbekannte Förderung zur Väterkarenz

Vor mehr als fünf Jahren eingeführt, trotzdem kaum bekannt. Warum der Partnerschaftsbonus bisher nicht hält, was er verspricht.

vom 06.09.2022, 17:39 Uhr | Update: 07.09.2022, 11:03 Uhr

Seit März 2017 gibt es in Österreich den sogenannten Partnerschaftsbonus. Haben beide Elternteile mindestens im Ausmaß von 124 Tagen Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) bezogen, so bekommen beide den einmaligen Bonus in Höhe von 500 Euro ausbezahlt. Insgesamt wird die Familie also mit 1.000 Euro unterstützt.

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27.12.2022 – BMFSFJ – Lisa Paus: Kindergrundsicherung ab 2025

Bundesfamilienministerin Lisa Paus nennt im Interview mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung Details zum Start der Kindergrundsicherung – und fordert eine Ausweitung des Mutterschutzes auch für Selbstständige.

27.12.2022 Interview

Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ): Erst die Pandemie, jetzt Krieg und Inflation. Wie geht es den Familien am Ende dieses Krisenjahres?

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28.11.2022 – L’essentiel – Deutschland: Bezahlte Vaterschaftszeit soll 2024 kommen

Publiziert 28. November 2022, 15:01

Im Rahmen des Mutterschutzes werden Frauen ohnehin nach der Geburt ihres Kindes für eine gewisse Zeit bezahlt freigestellt. Bald sollen in der Bundesrepublik auch die Väter zwei Wochen bezahlt frei machen können.

Die deutsche Regierung will nach Angaben von Familienministerin Lisa Paus 2024 eine bezahlte Vaterschafts-Freistellung einführen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der Funke Mediengruppe. Im kommenden Jahr solle das entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht werden, hieß es.

Geplant ist, dass Partner künftig nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen lang bezahlt frei machen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen. Die Neuerung beträfe den zweiten Elternteil, also in den allermeisten Fällen die Väter – da Mütter durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt werden. Die geplante Freistellung soll laut Paus im Mutterschutzgesetz verankert werden.

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18.07.2019 – Tagesschau – EU-Vergleich: Wie Mutterschutz und Elterngeld geregelt sind

Stand: 18.07.2019 14:21 Uhr

Vor allem in osteuropäischen Ländern ist die Unterstützung für Eltern sehr großzügig. Beim Mutterschutz ist Deutschland Schlusslicht, beim Elterngeld wiederum ganz weit vorne. Ein Überblick.

Von Sandra Stalinski, tagesschau.de

Vaterschaftsurlaub, so wie die neue EU-Vereinbarkeitsrichtlinie ihn vorschlägt, gibt es schon jetzt in sehr vielen EU-Staaten. Lediglich Deutschland, Kroatien, Italien und die Slowakei haben bislang keinen „Urlaub“ – analog zum Mutterschutz – für angestellte Väter.

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05.10.2022 – OTS – Armut macht krank: Jetzt gemeinsam handeln

OTS0137, 5. Okt. 2022, 13:29
Armut macht krank: Jetzt gemeinsam handeln

Die wichtigsten sozialen Organisationen Österreichs warnen vor Folgen für die seelische Gesundheit

Wien (OTS) – „Armut kränkt die Seele: Psychische Gesundheit und soziale Krisen“. Auf der heutigen Pressekonferenz des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) wurde gemeinsam mit den wichtigsten humanitären Organisationen des Landes ein Exempel statuiert. Der BÖP richtet mit diesem Schulterschluss einen Appell an die Gesellschaft und die Regierung, die psychischen Folgen von Armut endlich ernst zu nehmen.

Kein anderes Thema steht derzeit so im Fokus und betrifft so viele Menschen wie die Folgen der Inflation. Fest steht: Armut geht uns alle an. Deshalb ruft der BÖP gemeinsam mit bOJA, Caritas, Diakonie, Hilfswerk, pro mente, Rotes Kreuz und Volkshilfe dazu auf, zusammenzuarbeiten und jene Faktoren und Systeme zu stärken, die sich um die psychische Gesundheit kümmern.

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03.10.2022 – Die Presse – Justiz: Reform der Bestellung der OGH-Spitze „auf der Zielgerade“

Sie war vor dem Sommer verschoben worden und soll nun im Zuge einer Dienstrechtsnovelle beschlossen werden. Bisher konnte das Justizressort die Spitze selbst bestellen. Künftig soll das ein Senat übernehmen.

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28.02.2022 – Tagesschau – Rörig gibt Amt als Missbrauchsbeauftragter ab

Angekündigter Rückzug
Rörig gibt Amt als Missbrauchsbeauftragter ab
Stand: 28.02.2022 11:00 Uhr

Elf Jahre war Johannes-Wilhelm Rörig Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung. Immer wieder drängte er Institutionen zur Aufarbeitung, mehrere Gesetze wurden in dieser Zeit verschärft. Nun legt er wie angekündigt sein Amt nieder.

Der bisherige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat seinen angekündigten Rückzug vollzogen und offiziell sein Amt niedergelegt. Er betonte, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weitergehen müsse. Das Ausmaß sei weiterhin riesengroß und zu viele Menschen schauten bei einem Verdacht noch immer weg, hieß es in einer Erklärung. „Der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und seine Folgen ist noch lange nicht gewonnen.“

Das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wird den Angaben zufolge die Leiterin des dortigen Arbeitsstabs, Manuela Stötzel, kommissarisch leiten, bis eine Nachfolge berufen wird. Rörig arbeitet weiter im Bundesfamilienministerium in anderer Funktion.

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16.02.2022 – Katholisch – Rörig: Staat ist bei Missbrauchsfällen in der Kirche in der Pflicht

Stärkere staatliche Verantwortungsübernahme gefordert
Rörig: Staat ist bei Missbrauchsfällen in der Kirche in der Pflicht

„Der Staat muss jetzt beweisen, dass er die unabhängige Aufarbeitung sexueller Gewalt ernst nimmt“, fordert der scheidende Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig. Dabei geht es ihm auch um die katholische Kirche.

Berlin – 16.02.2022

Der scheidende Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine stärkere Verantwortungsübernahme des Staates bei der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gefordert. „Der Staat“ stehe bei der Verfolgung noch nicht strafrechtlich verjährter Sexualstraftaten im kirchlichen Kontext „uneingeschränkt in der Pflicht“, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Positionspapier. Das gelte für die katholische Kirche, aber auch für alle anderen Gesellschaftsbereiche wie Sport, Schule und Familie.

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