27.08.2020 – Statistisches Bundesamt – Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10% mehr Kindeswohlgefährdungen

Presse Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10% mehr Kindeswohlgefährdungen
Jedes zweite betroffene Kind war jünger als 8 Jahre
Pressemitteilung Nr. 328 vom 27. August 2020

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10% oder rund 5 100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10% auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte. Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173 000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15 800 mehr als im Vorjahr.

Den neuen Ergebnissen zufolge war jedes zweite gefährdete Kind jünger als 8 Jahre. Während Jungen bis zum Alter von 13 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 14. Lebensjahr für Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei Alleinerziehenden (42%), bei beiden Eltern gemeinsam (38%) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft auf (11%). Etwa die Hälfte der gefährdeten Kinder und Jugendlichen nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch. Nur 4% von ihnen suchten selbst Hilfe beim Jugendamt, am häufigsten kam aber ein Hinweis von Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft (22%), Schulen und Kitas (17%) oder aus dem privaten Umfeld beziehungsweise anonym (15%).

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29.07.2014 – Süddeutsche Zeitung – Sorge um das Sorgerecht

29. Juli 2014 11:45
Problemfamilien Sorge um das Sorgerecht

Die kleine Lena war gut ernährt, altersgemäß entwickelt und sauber gekleidet. Trotzdem reichte die Einschätzung des Jugendamtes, um den Eltern das Kind wegzunehmen. Es häufen sich die Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidungen korrigiert.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe, und Charlotte Theile

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04.08.2013 – Main-Post – Neuregelung für mehr Schutz vor Missbrauch

KREIS HASSBERGE
Neuregelung für mehr Schutz vor Missbrauch

Ehrenamtliche Betreuer und Ausbilder von Minderjährigen müssen bald ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen

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19.09.2012 (Mittwoch) bis 21.09.2012 (Freitag) – 9. Kinderschutzforum 2012 – Kongress in der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 48151 Münster

19.09.2012 (Mittwoch) bis 21.09.2012 (Freitag)

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Aula am Aasee
Scharnhorststr. 100
48151 Münster

Das 9. Kinderschutzforum findet vom 19.-21. September 2012 in und um die Aula am Aasee der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster – Scharnhorststraße statt.

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03.02.2012 – Tagesspiegel – Geschützt wird das System, nicht das Kindeswohl

Hätte eine Terrorzelle drei Kinder pro Woche auf dem Gewissen, stünde der Staat Kopf. Familien aber, die für Kinder Orte des Terrors sind, lässt man weitermachen. Das System der Jugendhilfen muss reformiert werden.

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02.02.2012 – Welt Online – Ein Bundesgesetz für überforderte Jugendämter

Zwei vom Jugendamt betreute Kinder sterben. Niemand sah etwas. Die Zeit ist überreif für einheitliche Fachstandards in der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Markus Schreiber (li), und der Vorsitzende des Jugendhilfe-Ausschuss, Johannes Kahrs (re.), können das Versagen ihres Jugendamtes im Fall Chantal nicht erklären.

Nein, man möchte sich an diese Schlagzeilen nicht gewöhnen. Ein Kind ist tot, verhungert unter den wachsamen Augen der Behörden. Ein Kind ist tot, vom Staat in die Obhut von Junkies gegeben. Ein Kind ist tot, obwohl vom Jugendamt beauftragte Sozialarbeiter noch tags zuvor nach dem Rechten geschaut haben.

150 Kinder, so die Deutsche Kinderhilfe, sterben in Deutschland jedes Jahr an den Folgen von Gewalt und Misshandlung. Umso grauenhafter, wenn dies unter der Aufsicht von Behörden geschieht, die eigentlich eingeschaltet wurden, um gefährdete Kinder zu schützen. Sind sie tatsächlich irgendwann „betriebsblind“, wie der für den Fall Chantal zuständige Hamburger Bezirksamtsleiter Markus Schreiber meint? Haben wieder einmal viele hingeguckt, aber niemand hat etwas gesehen?

Knallharter Konkurrenz unter freien Trägern

Fest steht, dass das deutsche Jugendhilfesystem ein schwer zu durchschauendes Dickicht ist. Jugendhilfemaßnahmen werden in aller Regel von den Ämtern an freie Träger delegiert, die untereinander in knallharter Konkurrenz stehen. Vom Staat erhalten sie eine Fallpauschale – wie effizient die Hilfe tatsächlich ist, wird jedoch nur unzureichend geprüft. Die Deutsche Kinderhilfe mahnt deshalb schon lange ein Bundesgesetz an, das gemeinsame Fachstandards und regelmäßige Qualitätskontrollen vorsieht, um die Arbeit der 600 deutschen Jugendämter zu vereinheitlichen.

Im Zweifelsfall eine zweite Meinung einzuholen

Dazu muss auch gehören, im Zweifelsfall eine zweite Meinung einzuholen. Denn oft genug tendieren Sozialarbeiter, die längere Zeit mit einer Problemfamilie arbeiten, dazu, ihre professionelle Distanz zu verlieren und unhaltbare Zustände zu übersehen – von verwahrlosten Wohnungen bis hin zu offensichtlichen Zeichen von Misshandlung, wie im Fall des 2009 in Hamburg verhungerten Babys Lara Mia.

Am 1.Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Es enthält viele segensreiche Ansätze, wie Kindern in Not geholfen werden kann. Einheitliche Fachstandards für die Jugendhilfe gehören nicht dazu. Wieder eine vertane Chance.

Von Sabine Menkens

Quelle: Welt Online – http://www.welt.de/debatte/kommentare/article13848191/Ein-Bundesgesetz-fuer-ueberforderte-Jugendaemter.html

02.02.2012 – WeltOnline – Zoe und Chantal: Der vermeidbare Tod in staatlicher Obhut

Tragödien wie von Chantal in Hamburg und Zoe in Berlin sind vermeidbar. Experten fordern einheitliche Standards für Jugendämter – bislang kann jedes Amt selbst entscheiden.

Anwohner haben vor der Berliner Haustür Blumen und Kerzen abgelegt, in der die dreijährige Zoe nachts allein in ihrem Bett starb. Ihre Eltern waren ausgegangen.

Erfüllt hat sich die Forderung von Ole von Beust (CDU) nicht. „Kein Kind darf durch das Rost fallen“, hatte der frühere Bürgermeister Ende 2005 in einem „Hamburger Appell“ gefordert. In keiner anderen deutschen Stadt kamen so viele Kinder in staatlicher Obhut zu Tode.

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