OTS0197, 19. Okt. 2016, 15:42
Justizausschuss verabschiedet Novellen zur Exekutionsordnung und zum Rechtspflegergesetz
Jeweils einstimmige Beschlüsse der Abgeordneten
Wien (PK) – Erleichterungen für Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen stehen im Mittelpunkt einer Novelle zur Exekutionsordnung, die heute vom Justizausschuss einstimmig beschlossen wurde, wobei der Gesetzgeber vor allem bei der Kontenpfändung innerhalb der EU und bei der Lohnpfändung ansetzt. Auf den Weg ins Plenum schickten die Abgeordneten auch Änderungen des Rechtspflegergesetzes, die im Wesentlichen eine Anpassung der für die Zuständigkeitsverteilung zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen relevanten Wertgrenzen vorsehen.