29.10.2016 (Samstag) von 09:00h bis 17:00h – Fachtagung „Doppelresidenz – Chancen und Gefahren“ – Vorträge, aktive Teilnahme und Diskussion zum Thema Wechselmodell, 5020 Salzburg

Fachtagung „Doppelresidenz – Chancen und Gefahren“

29.10.2016 (Samstag) von 09:00h bis 17:00h

Ort:
Hotel Heffterhof, Salzburgsaal
Maria-Cebotari-Straße 1
5020 Salzburg

Begrüßung:
DI. in Gabriele Fischer – Vorstandsvorsitzende der ÖPA
Mag. a Martina Berthold – Salzburger Landesrätin für Soziales
Ida Lanbacher – ENoS Präsidentin

ExpertInnenrunde:
Anton Pototschnig
Plattform Doppelresidenz
Mag. a Barbara Erblehner-Swann
Kinder- & Jugendanwaltschaft
Mag. a Birgit Eigelsreiter
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Mag. a Birgit Thaler Haag
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
Mag. a Dagmar Bojdunyk-Rack
Rainbows Österreich
RA Edith Schwab
Bundesverband des VAMV (Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter – Deutschland)
DI. in Gabriele Fischer
Vorstandsvorsitzende der ÖPA
ENoS Mitglieder aus Deutschland, Italien, der Schweiz und Spanien

Input aus Forschung und Praxis:
Mag. a Doris Täubel-Weinreich
Sprecherin der österreichischen FamilienrichterInnen
Die rechtliche Situation in Österreich
Dr. in Sabine Walper
Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut
Stand der aktuellen Forschung
Vertreterin aus der Praxis – angefragt
Folgen für Frauen aus Sicht der Beratungsstellen

Moderation;
Dr. in Katharina Novy

Anmeldung:
Entweder telefonisch uner Tel: +4318903890 oder Email an oepa@oepa.at

Weiterlesen

14.06.2012 – OTS – Frauenhäuser appellieren an die VerfassungsrichterInnen: Keine automatische gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern

Im Vordergrund muss das Wohl des Kindes stehen.

Wien (OTS) – 14. Juni 2012: In den nächsten drei Wochen beschäftigen sich die VerfassungsrichterInnen mit der Obsorge für uneheliche Kinder. „Das Ergebnis könnte die Aufhebung des bestehenden Gesetzes zur Folge haben“, befürchtet Mag.a Birgit Thaler-Haag, Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser und Leiterin des Frauenhauses Salzburg. Hintergrund für diese Entwicklungen ist das EGMR-Urteil vom 3. Februar 2011, bei dem Österreich wegen Diskriminierung geklagt wurde, weil ein Vater, der das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn eingeklagt hatte, vom Europäischen Gerichtshof Recht bekommen hat.

Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass die bestehende Gesetzesregelung des § 166 ABGB verändert werden muss. „Vielmehr besagt es, dass FamilienrichterInnen das Kindeswohl und die Interessen des Kindes in jedem einzelnen Fall bei Obsorgeregelungen noch besser prüfen müssen“, betont Mag.a Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.

Weiterlesen