Die Bezirkshauptmannschaft Hallein beschäftigte einen vorbestraften pädophilen Deutschen in der Jugendwohlfahrt. Das Land zieht aus dem Fall generelle Konsequenzen.
(SN). Ein Urteil des Landesgerichts vom 3. Februar brachte eine Affäre in der Halleiner Jugendwohlfahrt zum Vorschein. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs wurde ein 32-jähriger Deutscher zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Er hatte im April 2010 in der Nähe eines Spielplatzes in der Stadt Salzburg einen zwölfjährigen Feriengast aus Niederösterreich zu seinen Ziegen in einen Container gelockt und sich dort an ihm vergangen. Im Juli wurde er in Deutschland verhaftet. Den Gerichtssaal verließ er als freier Mann, weil er die unbedingte Strafe schon verbüßt hatte. Der rechtskräftig Verurteilte muss jede Woche eine Therapie absolvieren.
Trotz einschlägiger Vorstrafen in Deutschland und Frankreich erhielt der Sozialpädagoge im Jahr 2007 einen freien Dienstvertrag in der Jugendwohlfahrt der Halleiner Bezirkshauptmannschaft. Das berichtet das „Salzburger Fenster“ am Mittwoch.
Der Deutsche arbeitete als Familienberater und Einzelbetreuer von Kindern und Jugendlichen. Bezirkshauptmann Helmut Fürst, erst seit 1. Dezember 2010 im Amt, bestätigt auf SN-Anfrage, dass früher keine Strafregisterauszüge von Bewerbern, sondern nur Zeugnisse verlangt worden seien. Der Fall sei sehr bedauerlich. Aber „das hätte jeder BH in Salzburg passieren können“. Als Konsequenz „müssen seit Juni 2010 Strafregisterauszüge vorgelegt werden“. Das gelte auch für seit Längerem beschäftigte Mitarbeiter. Als die Behörde von der Polizei im Frühjahr 2010 von dem Verdacht erfahren habe, seien der Dienstvertrag und die Betreuung sofort beendet worden. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Mitarbeiter auch von ihm betreute Kinder missbraucht hätte. Das hätten Sozialarbeiterinnen für die Polizei und die Jugendwohlfahrt erhoben. Dass der bei seiner Partnerin in einer bayerischen Grenzgemeinde gemeldete Deutsche in Salzburg in einem umgebauten fahrbaren Baucontainer lebte, habe die Halleiner Behörde nicht gewusst. Dass er Ziegen hielt, sei der zuständigen Sozialarbeiterin bekannt gewesen.
Unter dem Vorwand „Ich zeige dir meine Ziegen“ habe der 32-Jährige den Buben in den Container gelockt, sagt Staatsanwältin Barbara Feichtinger. Schon zwei Tage vor der Tat hätte der Mann, der damals zwei Kinder in seiner Obhut hatte, den Zwölfjährigen angesprochen. Der Bub wollte die beiden Kinder wiedersehen.
Bezirkshauptmann Fürst, Jurist und Sozialarbeiter mit 15-jähriger Berufserfahrung in der Jugendwohlfahrt, sagt, er stelle sich vor die Sozialarbeiterinnen. „Sie haben wahrscheinlich die schwierigste Arbeit in der BH.“ Nun werde geprüft, ob es noch andere „Lücken“ bei der Einstellung von Mitarbeitern gebe. Personalreferent Landesrat Sepp Eisl (ÖVP) betont, dass die öffentliche Verwaltung gerade in der Jugendfürsorge höchste Sensibilität an den Tag legen müsse. „Wir haben alle Stellen angewiesen, dass bei freien Dienstverträgen ebenfalls Leumundszeugnisse angefordert werden.“ Alle Verträge in sensiblen Bereichen wie Kinder- und Jugendwohlfahrt sollten nun geprüft werden. Es gehe um den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Eisl: „Straftäter dürfen keine Chance beim Land haben.“ Der Halleiner Bürgermeister Christian Stöckl (ÖVP) fordert von der BH eine „lückenlose Aufklärung“.
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9. Februar 2011 | 06:57 | Hallein | Thomas Auinger |
Quelle: Salzburger Nachrichten – http://www.salzburg.com/online/salzburg/salzburg/Sextaeter-arbeitete-fuer-Jugendamt.html?article=eGMmOI8Vgjajhw1LDSElJY4HI4Z0twwRZmuZx2Q&img=&text=&mode=&