17.08.2012 – OTS – Doppelresidenz als bevorzugtes Betreuungsmodell bei Trennungskindern

Linz (OTS) – Erst kürzlich betonte Univ.Prof.Dr.med. Marguerite Dunitz-Scheer von der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie der Universitätsklinik Graz, Betreuungsmodelle bei denen nur einem Elternteil die alleinige Obsorge und Betreuungsverantwortung übertragen wird sind ein nicht mehr zeitgemäßes Relikt der Vergangenheit.

Es ist unumgänglich im Rahmen der Familienrechtsreform 2012, Eltern eine gleichwertige Betreuung ihrer Kinder im Rahmen einer Doppelresidenz zu ermöglichen.

Es ist verwunderlich, das so etwas bisher nicht schon im Gesetzt vorgesehen war und nun bei der Familienrechtsreform 2012 noch darüber diskutiert wird, ob es Eltern künftig möglich sein soll eine gleichwertige Betreuung nach Trennungen zu vereinbaren.

Warum mit aller Gewalt am veralteten Denkmodell des“ Besuchsrechtes“ festgehalten wird und Väter als Betreuungs- und Bezugsperson verhindert werden müssen, ist auf der Webseite der SPÖ Frauen nachzulesen: „Eine Doppelresidenz könnte auch dazu führen, dass künftig weniger Unterhalt gezahlt werden muss!

Offensichtlich geht es im Österreichischen Familienrecht nicht um Kindeswohl oder die Gleichberechtigung von Männer und Frauen. Es geht ausschließlich darum, sicher zu stellen, dass auch künftig Frauen großzügig mit Unterhaltszahlungen und Familienförderungen versorgt werden. Väter, die ihre Kinder betreuen wollen, sollen dafür bezahlen.

Wenn auf Druck der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, eine Doppelresidenz verhindert wird, so handelt diese nicht nur gegen das Kindeswohl, sie drängt damit auch Frauen in Teilzeitjobs. Die Frauenministerin trägt somit auch die Mitverantwortung für eine hohe Frauen Teilzeitquoten, Lohnschere und niedrige Frauenpensionen.

Der Verein Vaterverbot.at fordert daher künftig Vätern den gleichwertigen Zugang als Betreuungs- und Bezugsperson zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass die Möglichkeit Vater zu sein, ausschließlich vom Gutwill der Mutter abhängig ist, die selbstverständlich ab Geburt ihre Kinder betreuen darf.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0032 2012-08-17 09:40 170940 Aug 12 VER0002 0274

Rückfragehinweis:
info(at)vaterverbot.at,
www.vaterverbot.at/impressum.html

Stichworte: Familie, Kinder, Politik, Recht, Soziales Channel: Politik
OTS0032 17. Aug. 2012, 09:40

Quelle: OTS – http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120817_OTS0032/doppelresidenz-als-bevorzugtes-betreuungsmodell-bei-trennungskindern

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